Brustkrebs aufgrund von Nachtarbeit als Berufskrankheit anerkennen und Revision der Liste der Berufskrankheiten

ShortId
23.3821
Id
20233821
Updated
26.03.2024 21:56
Language
de
Title
Brustkrebs aufgrund von Nachtarbeit als Berufskrankheit anerkennen und Revision der Liste der Berufskrankheiten
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Suva beaufsichtigt nach Artikel 50 Absatz 1 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV; SR 832.30) die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben. Ihr sind weder angemeldete noch abgelehnte Fälle, bei welchen Brustkrebs als Berufskrankheit geltend gemacht wurde, bekannt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Gemäss wissenschaftlicher Forschung erhöht die Nachtarbeit signifikant das Risiko für die Entstehung verschiedener Krankheiten, auch für die Entstehung von Brustkrebs. Für Personen, die regelmässig Nachtarbeit leisten, ist daher eine regelmässige Vorsorgeuntersuchung durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner vorgeschrieben. Bei dieser Vorsorgeuntersuchung werden einerseits die Eignung für die Nachtarbeit überprüft und andererseits die Prävention im Hinblick auf die verschiedenen Gesundheitsrisiken thematisiert. Die Suva und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stehen regelmässig im Austausch zu Gesundheitsthemen und Schnittstellen. Da die Nachtarbeit im Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) und nicht im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) geregelt ist, obliegt die Evaluation der Risiken von Nachtarbeit aber dem SECO.</p><p>&nbsp;</p><p>Grundsätzlich ist das Risiko, aufgrund der Nachtarbeit an Brustkrebs zu erkranken, nicht hoch genug, um den gesetzlichen Vorgaben des UVG (Artikel 9 Absätze 1 und 2), die einen Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Krankheit verlangen, zu genügen. Grund dafür ist, dass oft verschiedene multifaktorielle Risiken zusammen – wie genetische Prädisposition, Übergewicht, Bewegungsmangel oder Hormonersatztherapie – das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, erhöhen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Anpassung der Liste der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202) liegt in der Verantwortung des Bundesrats (Artikel 9 Absatz 1 UVG). Die Liste der Berufskrankheiten wird bei Bedarf an die neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu den schädigenden Stoffen und mechanischen Einflüssen auf die Gesundheit angepasst. Dazu überprüft die Suva ihrerseits laufend die neuen sowie schon bestehenden Risiken betreffend die schädigenden Stoffe und arbeitsbedingten Erkrankungen und unterbreitet – falls erforderlich - dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) Vorschläge zur Überarbeitung der Liste der Berufskrankheiten.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Long-Covid und die posttraumatische Belastungsstörung können heute schon unter gewissen Umständen als Berufskrankheit beziehungsweise als Berufsunfall anerkannt werden. Die Suva evaluiert fortlaufend neue und bestehende Risiken betreffend die schädigenden Stoffe und arbeitsbedingten Erkrankungen. Darunter fällt auch die regelmässige Überprüfung neuer gefährdender Stoffe sowie berufsassoziierter Krankheiten.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Liste der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 UVV und der ICD-10 bzw. ICD-11 Kodierung (ICD für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems"<span style="background-color:white;">)</span>. Die Aktualisierung der Liste der Berufskrankheiten erfolgt daher unabhängig gemäss dem unter Punkt 2 beschriebenen Prozess durch den Bundesrat.</p>
  • <p>Wie verschiedene Medien berichteten wurde kürzlich in Frankreich Brustkrebs aufgrund von Nachtarbeit im Fall einer ehemaligen Pflegefachfrau anerkannt. Ebenfalls wird in Dänemark unter bestimmten Voraussetzungen Brustkrebs als Berufskrankheit angesehen.&nbsp;</p><p>Zwar können in der Schweiz Betroffene versuchen, ihren Brustkrebs als Berufskrankheit anerkennen zu lassen (Artikel&nbsp;9, Absatz&nbsp;2 UVG). Sie tragen dafür allerdings die Beweislast. Doch reicht das nicht aus.&nbsp;</p><p>In der Schweiz werden die Risiken verschiedener Faktoren wie etwa der Nachtarbeit evaluiert, Brustkrebst wurde bislang aber nicht als Berufskrankheit aufgrund von Nachtarbeit anerkannt.&nbsp;</p><p>Nachtarbeit ist bekannt eine grosse körperliche Herausforderung und deren Risiken müssen unbedingt beobachtet werden und dann auch die Schlüsse gezogen werden.&nbsp;</p><p>Die Liste der Berufskrankheiten gemäss Artikel 9 UVG wurde seit 2018 nicht mehr revidiert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) einer 11. Revision unterzogen. Diese revidierte ICD-11 wurde im Mai 2019 von der WHO verabschiedet und trat am 01. Januar 2022 in Kraft. Eine Modernisierung und Überprüfung der Liste der Berufskrankheiten drängt sich also auf.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><p>1. Sind dem Bundesrat Fälle von Brustkrebs aufgrund von Nachtarbeit bekannt?</p><p>2. Wie werden die Risiken von Nachtarbeit evaluiert und wie fliessen diese Erkenntnisse in die Liste der Berufskrankheiten ein?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit eine Revision und Modernisierung der Liste der Berufskrankheiten anzugehen, damit zb. die Risiken der Nachtarbeit besser anerkennt werden?&nbsp;</p><p>3. Welche anderen Krankheiten, beispielsweise Longcovid oder Krankheiten wie Posttraumatische Belastungsstörung (PTSD) (als Berufskrankheit bereits im ICD-10 anerkannt) werden evaluiert?&nbsp;</p><p>4. In welchem Zeitraum ist damit bzw. mit einer Anpassung an die ICD-11 zu rechnen?</p>
  • Brustkrebs aufgrund von Nachtarbeit als Berufskrankheit anerkennen und Revision der Liste der Berufskrankheiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Suva beaufsichtigt nach Artikel 50 Absatz 1 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV; SR 832.30) die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben. Ihr sind weder angemeldete noch abgelehnte Fälle, bei welchen Brustkrebs als Berufskrankheit geltend gemacht wurde, bekannt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Gemäss wissenschaftlicher Forschung erhöht die Nachtarbeit signifikant das Risiko für die Entstehung verschiedener Krankheiten, auch für die Entstehung von Brustkrebs. Für Personen, die regelmässig Nachtarbeit leisten, ist daher eine regelmässige Vorsorgeuntersuchung durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner vorgeschrieben. Bei dieser Vorsorgeuntersuchung werden einerseits die Eignung für die Nachtarbeit überprüft und andererseits die Prävention im Hinblick auf die verschiedenen Gesundheitsrisiken thematisiert. Die Suva und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stehen regelmässig im Austausch zu Gesundheitsthemen und Schnittstellen. Da die Nachtarbeit im Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) und nicht im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) geregelt ist, obliegt die Evaluation der Risiken von Nachtarbeit aber dem SECO.</p><p>&nbsp;</p><p>Grundsätzlich ist das Risiko, aufgrund der Nachtarbeit an Brustkrebs zu erkranken, nicht hoch genug, um den gesetzlichen Vorgaben des UVG (Artikel 9 Absätze 1 und 2), die einen Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Krankheit verlangen, zu genügen. Grund dafür ist, dass oft verschiedene multifaktorielle Risiken zusammen – wie genetische Prädisposition, Übergewicht, Bewegungsmangel oder Hormonersatztherapie – das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, erhöhen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Anpassung der Liste der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202) liegt in der Verantwortung des Bundesrats (Artikel 9 Absatz 1 UVG). Die Liste der Berufskrankheiten wird bei Bedarf an die neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu den schädigenden Stoffen und mechanischen Einflüssen auf die Gesundheit angepasst. Dazu überprüft die Suva ihrerseits laufend die neuen sowie schon bestehenden Risiken betreffend die schädigenden Stoffe und arbeitsbedingten Erkrankungen und unterbreitet – falls erforderlich - dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) Vorschläge zur Überarbeitung der Liste der Berufskrankheiten.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Long-Covid und die posttraumatische Belastungsstörung können heute schon unter gewissen Umständen als Berufskrankheit beziehungsweise als Berufsunfall anerkannt werden. Die Suva evaluiert fortlaufend neue und bestehende Risiken betreffend die schädigenden Stoffe und arbeitsbedingten Erkrankungen. Darunter fällt auch die regelmässige Überprüfung neuer gefährdender Stoffe sowie berufsassoziierter Krankheiten.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Liste der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 UVV und der ICD-10 bzw. ICD-11 Kodierung (ICD für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems"<span style="background-color:white;">)</span>. Die Aktualisierung der Liste der Berufskrankheiten erfolgt daher unabhängig gemäss dem unter Punkt 2 beschriebenen Prozess durch den Bundesrat.</p>
    • <p>Wie verschiedene Medien berichteten wurde kürzlich in Frankreich Brustkrebs aufgrund von Nachtarbeit im Fall einer ehemaligen Pflegefachfrau anerkannt. Ebenfalls wird in Dänemark unter bestimmten Voraussetzungen Brustkrebs als Berufskrankheit angesehen.&nbsp;</p><p>Zwar können in der Schweiz Betroffene versuchen, ihren Brustkrebs als Berufskrankheit anerkennen zu lassen (Artikel&nbsp;9, Absatz&nbsp;2 UVG). Sie tragen dafür allerdings die Beweislast. Doch reicht das nicht aus.&nbsp;</p><p>In der Schweiz werden die Risiken verschiedener Faktoren wie etwa der Nachtarbeit evaluiert, Brustkrebst wurde bislang aber nicht als Berufskrankheit aufgrund von Nachtarbeit anerkannt.&nbsp;</p><p>Nachtarbeit ist bekannt eine grosse körperliche Herausforderung und deren Risiken müssen unbedingt beobachtet werden und dann auch die Schlüsse gezogen werden.&nbsp;</p><p>Die Liste der Berufskrankheiten gemäss Artikel 9 UVG wurde seit 2018 nicht mehr revidiert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) einer 11. Revision unterzogen. Diese revidierte ICD-11 wurde im Mai 2019 von der WHO verabschiedet und trat am 01. Januar 2022 in Kraft. Eine Modernisierung und Überprüfung der Liste der Berufskrankheiten drängt sich also auf.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><p>1. Sind dem Bundesrat Fälle von Brustkrebs aufgrund von Nachtarbeit bekannt?</p><p>2. Wie werden die Risiken von Nachtarbeit evaluiert und wie fliessen diese Erkenntnisse in die Liste der Berufskrankheiten ein?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit eine Revision und Modernisierung der Liste der Berufskrankheiten anzugehen, damit zb. die Risiken der Nachtarbeit besser anerkennt werden?&nbsp;</p><p>3. Welche anderen Krankheiten, beispielsweise Longcovid oder Krankheiten wie Posttraumatische Belastungsstörung (PTSD) (als Berufskrankheit bereits im ICD-10 anerkannt) werden evaluiert?&nbsp;</p><p>4. In welchem Zeitraum ist damit bzw. mit einer Anpassung an die ICD-11 zu rechnen?</p>
    • Brustkrebs aufgrund von Nachtarbeit als Berufskrankheit anerkennen und Revision der Liste der Berufskrankheiten

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