Kriechstrom bei Fotovoltaikanlagen

ShortId
23.3824
Id
20233824
Updated
26.03.2024 21:55
Language
de
Title
Kriechstrom bei Fotovoltaikanlagen
AdditionalIndexing
66;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Dem Bundesrat sind vereinzelt Fälle bekannt, bei welchen eine Verhaltensbeeinträchtigung von Nutztieren aufgrund von Streuströmen beobachtet werden konnte. Einzelne Erfahrungsberichte und die getroffenen Massnahmen zur Behebung der Problematik sind auf der Informationsplattform Streuströme von AGRIDEA (Landwirtschaftliche Beratungszentrale der kantonalen Fachstellen) einsehbar. Da Beeinträchtigungen des Tierwohls auch mit anderen Ursachen einhergehen können, ist eine genaue Zuordnung der Symptome oft nicht möglich. Dem Bundesrat sind in der Schweiz keine Fälle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Nutztieren explizit durch Photovoltaikanlagen bekannt.</p><p>3. und 4. Gemäss Artikel 5 Absatz 1 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR <i>734.27</i>) sorgt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die von ihnen bezeichneten Vertretungen dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Artikel 3 und 4 NIV (grundlegende Anforderungen an die Sicherheit und zur Vermeidung von Störungen) entsprechen. Die Eigentümer müssen auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen und sind verantwortlich für die Vermeidung von Störungen, zu welchen Streu- oder Kriechströme zählen. Streuströme entstehen, wenn unkontrollierte elektrische Differenzspannungen vorhanden sind. In diesem Fall empfiehlt es sich, die korrekte Erdung und die Wirksamkeit des Potenzialausgleichs durch eine Fachperson überprüfen zu lassen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) initiierte die Informationsplattform Streuströme von AGRIDEA, sie wird durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finanziert. Diese Informationsplattform unterstützt betroffene Landwirtschaftsbetriebe und bietet Kontakte zu Fachpersonen an.&nbsp;Mit Installationen, welche nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, betrieben und regelmässig kontrolliert werden (vgl. Art. 3 Abs. 1 NIV), lassen sich Streu- und Kriechströme vermeiden oder zumindest so reduzieren, dass sie durch Mensch und Tier nicht wahrnehmbar sind.</p><p>In Ermangelung bekannter Fälle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Nutztieren durch Photovoltaikanlagen in der Schweiz hat sich die Frage nach besonderen regulatorischen Massnahmen für den Bundesrat bisher nicht gestellt. Ebenso fehlt eine gesetzliche Grundlage dafür in der Elektrizitätsgesetzgebung. Für weitere Ausführungen zum Sachverhalt wird auf die Antwort zur Interpellation 23.3515 Page verwiesen.&nbsp;</p>
  • <p>Photovoltaik Anlagen auf Dächern von Ställen sind in der Schweiz weit verbreitet. In jüngster Zeit konnte man immer wieder von Landwirten erfahren, dass sie Probleme mit Kriechstrom hätten, seit die Anlage auf dem Stalldach in Betrieb ist. Deshalb stellen sich ein paar Fragen.</p><p>1. Sind dem Bundesrat Fälle bekannt von negativen Auswirkungen von Kriechstrom auf die Tiergesundheit?</p><p>2. Sind dem Bundesrat Fälle bekannt von negativen Auswirkungen von Kriechstrom bei Photovoltaikanlagen auf Stalldächern auf die Tiergesundheit?</p><p>3. Plant der Bundesrat die Anpassung der Vorschriften beim Bau von Photovoltaikanlagen auf Stalldächern, damit der Problematik von Kriechstrom entgegengewirkt werden kann?</p><p>4. Wie ist der Schadenfall geregelt, wenn Nutztiere aufgrund von Kriechstrom verenden?</p>
  • Kriechstrom bei Fotovoltaikanlagen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Dem Bundesrat sind vereinzelt Fälle bekannt, bei welchen eine Verhaltensbeeinträchtigung von Nutztieren aufgrund von Streuströmen beobachtet werden konnte. Einzelne Erfahrungsberichte und die getroffenen Massnahmen zur Behebung der Problematik sind auf der Informationsplattform Streuströme von AGRIDEA (Landwirtschaftliche Beratungszentrale der kantonalen Fachstellen) einsehbar. Da Beeinträchtigungen des Tierwohls auch mit anderen Ursachen einhergehen können, ist eine genaue Zuordnung der Symptome oft nicht möglich. Dem Bundesrat sind in der Schweiz keine Fälle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Nutztieren explizit durch Photovoltaikanlagen bekannt.</p><p>3. und 4. Gemäss Artikel 5 Absatz 1 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR <i>734.27</i>) sorgt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die von ihnen bezeichneten Vertretungen dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Artikel 3 und 4 NIV (grundlegende Anforderungen an die Sicherheit und zur Vermeidung von Störungen) entsprechen. Die Eigentümer müssen auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen und sind verantwortlich für die Vermeidung von Störungen, zu welchen Streu- oder Kriechströme zählen. Streuströme entstehen, wenn unkontrollierte elektrische Differenzspannungen vorhanden sind. In diesem Fall empfiehlt es sich, die korrekte Erdung und die Wirksamkeit des Potenzialausgleichs durch eine Fachperson überprüfen zu lassen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) initiierte die Informationsplattform Streuströme von AGRIDEA, sie wird durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finanziert. Diese Informationsplattform unterstützt betroffene Landwirtschaftsbetriebe und bietet Kontakte zu Fachpersonen an.&nbsp;Mit Installationen, welche nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, betrieben und regelmässig kontrolliert werden (vgl. Art. 3 Abs. 1 NIV), lassen sich Streu- und Kriechströme vermeiden oder zumindest so reduzieren, dass sie durch Mensch und Tier nicht wahrnehmbar sind.</p><p>In Ermangelung bekannter Fälle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Nutztieren durch Photovoltaikanlagen in der Schweiz hat sich die Frage nach besonderen regulatorischen Massnahmen für den Bundesrat bisher nicht gestellt. Ebenso fehlt eine gesetzliche Grundlage dafür in der Elektrizitätsgesetzgebung. Für weitere Ausführungen zum Sachverhalt wird auf die Antwort zur Interpellation 23.3515 Page verwiesen.&nbsp;</p>
    • <p>Photovoltaik Anlagen auf Dächern von Ställen sind in der Schweiz weit verbreitet. In jüngster Zeit konnte man immer wieder von Landwirten erfahren, dass sie Probleme mit Kriechstrom hätten, seit die Anlage auf dem Stalldach in Betrieb ist. Deshalb stellen sich ein paar Fragen.</p><p>1. Sind dem Bundesrat Fälle bekannt von negativen Auswirkungen von Kriechstrom auf die Tiergesundheit?</p><p>2. Sind dem Bundesrat Fälle bekannt von negativen Auswirkungen von Kriechstrom bei Photovoltaikanlagen auf Stalldächern auf die Tiergesundheit?</p><p>3. Plant der Bundesrat die Anpassung der Vorschriften beim Bau von Photovoltaikanlagen auf Stalldächern, damit der Problematik von Kriechstrom entgegengewirkt werden kann?</p><p>4. Wie ist der Schadenfall geregelt, wenn Nutztiere aufgrund von Kriechstrom verenden?</p>
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