Verzögerungen bei den Baustellen des Bundes sollen sich weniger stark auf Städte und Regionen auswirken

ShortId
23.3826
Id
20233826
Updated
05.09.2023 12:39
Language
de
Title
Verzögerungen bei den Baustellen des Bundes sollen sich weniger stark auf Städte und Regionen auswirken
AdditionalIndexing
48;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die dauernden Verzögerungen, die durch die Entscheide des BAV und des ASTRA bei gewissen Baustellen verursacht werden, wie beim Bahnhof Lausanne, können sehr schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kantone, Agglomerationen und Gemeinden haben, insbesondere für die Entwicklung der Infrastrukturen, die Regionalförderung, den Tourismus und die wirtschaftliche Attraktivität. Zudem leiden die Regionen und Gemeinden unter dieser Situation, ohne dass sie wirklich mit dem Bund mitverhandeln können.</p><p>In seiner Antwort auf die Frage Porchet 23.7323 anerkennt der Bundesrat die Auswirkungen der Bundesbeschlüsse auf die Regionen und Städte, hält aber fest, er verfüge nicht über die notwendigen Rechtsgrundlagen für Ausgleichsmassnahmen. Um den betroffenen Regionen zu ermöglichen, Kompensationen zu erhalten, die es ihnen erlauben, entweder vorübergehende Einrichtungen zu schaffen oder die unerwarteten Folgen dieser Verzögerungen, die manchmal ihr Budget belasten, zu bewältigen, müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.</p>
  • <p>Zunächst sei darauf hingewiesen, dass sich die Antwort des Bundesrates auf die Frage Porchet&nbsp;23.7323 lediglich auf die Auswirkungen des neuen SBB-Fahrplans und nicht auf jene im Zusammenhang mit bestimmten Baustellen des Bundes bezieht.</p><p>Damit die Infrastruktureigentümer, d.&nbsp;h. die Eisenbahnunternehmen bzw. das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bei den Nationalstrassen, ihre Arbeiten durchführen können, müssen die entsprechenden Projekte zunächst gemäss den rechtlichen Vorschriften (Eisenbahngesetz, EBG; SR&nbsp;<i>742.101</i> und Bundesgesetz über die Nationalstrassen, NSG; SR&nbsp;<i>725.11</i>) genehmigt werden.</p><p>Wird bei der Prüfung des Vorhabens festgestellt, dass nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit, erfüllt sind, wie es beim Bahnhof Lausanne der Fall ist, kann keine Genehmigung erteilt werden. Das Projekt geht in der Folge wieder zurück an die zuständige Stelle, die in der Folge Korrekturen daran vornehmen und es erneut zur Genehmigung einreichen kann.&nbsp;</p><p>Das Schaffen einer spezifischen Rechtsgrundlage für Ausgleichsmassnahmen, wie sie in der Motion gefordert werden, ist jedoch nicht notwendig. Denn schon heute kann jede Person die Zivilgerichte anrufen, um Streitigkeiten infolge von Schäden beizulegen. Die erforderlichen rechtlichen Grundlagen sind daher bereits vorhanden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlage für Ausgleichsmassnahmen für Regionen zu schaffen, die von Verzögerungen bei Bundesbaustellen betroffen sind.</p>
  • Verzögerungen bei den Baustellen des Bundes sollen sich weniger stark auf Städte und Regionen auswirken
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die dauernden Verzögerungen, die durch die Entscheide des BAV und des ASTRA bei gewissen Baustellen verursacht werden, wie beim Bahnhof Lausanne, können sehr schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kantone, Agglomerationen und Gemeinden haben, insbesondere für die Entwicklung der Infrastrukturen, die Regionalförderung, den Tourismus und die wirtschaftliche Attraktivität. Zudem leiden die Regionen und Gemeinden unter dieser Situation, ohne dass sie wirklich mit dem Bund mitverhandeln können.</p><p>In seiner Antwort auf die Frage Porchet 23.7323 anerkennt der Bundesrat die Auswirkungen der Bundesbeschlüsse auf die Regionen und Städte, hält aber fest, er verfüge nicht über die notwendigen Rechtsgrundlagen für Ausgleichsmassnahmen. Um den betroffenen Regionen zu ermöglichen, Kompensationen zu erhalten, die es ihnen erlauben, entweder vorübergehende Einrichtungen zu schaffen oder die unerwarteten Folgen dieser Verzögerungen, die manchmal ihr Budget belasten, zu bewältigen, müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.</p>
    • <p>Zunächst sei darauf hingewiesen, dass sich die Antwort des Bundesrates auf die Frage Porchet&nbsp;23.7323 lediglich auf die Auswirkungen des neuen SBB-Fahrplans und nicht auf jene im Zusammenhang mit bestimmten Baustellen des Bundes bezieht.</p><p>Damit die Infrastruktureigentümer, d.&nbsp;h. die Eisenbahnunternehmen bzw. das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bei den Nationalstrassen, ihre Arbeiten durchführen können, müssen die entsprechenden Projekte zunächst gemäss den rechtlichen Vorschriften (Eisenbahngesetz, EBG; SR&nbsp;<i>742.101</i> und Bundesgesetz über die Nationalstrassen, NSG; SR&nbsp;<i>725.11</i>) genehmigt werden.</p><p>Wird bei der Prüfung des Vorhabens festgestellt, dass nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit, erfüllt sind, wie es beim Bahnhof Lausanne der Fall ist, kann keine Genehmigung erteilt werden. Das Projekt geht in der Folge wieder zurück an die zuständige Stelle, die in der Folge Korrekturen daran vornehmen und es erneut zur Genehmigung einreichen kann.&nbsp;</p><p>Das Schaffen einer spezifischen Rechtsgrundlage für Ausgleichsmassnahmen, wie sie in der Motion gefordert werden, ist jedoch nicht notwendig. Denn schon heute kann jede Person die Zivilgerichte anrufen, um Streitigkeiten infolge von Schäden beizulegen. Die erforderlichen rechtlichen Grundlagen sind daher bereits vorhanden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlage für Ausgleichsmassnahmen für Regionen zu schaffen, die von Verzögerungen bei Bundesbaustellen betroffen sind.</p>
    • Verzögerungen bei den Baustellen des Bundes sollen sich weniger stark auf Städte und Regionen auswirken

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