Zinsen bei den Covid-Krediten. Wie weiter?

ShortId
23.3827
Id
20233827
Updated
26.03.2024 21:52
Language
de
Title
Zinsen bei den Covid-Krediten. Wie weiter?
AdditionalIndexing
24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Eine moderate Erhöhung der Zinsen ist nach Einschätzung des Bundesrates für die kreditnehmenden Unternehmen tragbar. Der Bundesrat ist des Weiteren der Meinung, dass er auch mit der Zinsanhebung den Kreditnehmenden weiterhin vorteilhafte und attraktive Zinsbedingungen ermöglicht, aber auch Anreize für die Rückzahlung setzt. Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu allen anderen kreditnehmenden Unternehmen werden dadurch gemildert. Würden nun die gesetzlichen Grundlagen (d. h. die Bedingungen während dem laufenden Programm) geändert, so würde dies zu höheren Wettbewerbsverzerrungen führen.</p><p>Der durch eine Solidarbürgschaft gesicherte, maximale Kreditbetrag belief sich auf 10&nbsp;Prozent des Umsatzerlöses des Jahres 2019 bzw. 2018. Das heisst, ein Zinssatz von 1,5&nbsp;Prozent entspricht in etwa 0,15&nbsp;Prozent jenes Umsatzes: War der Umsatz 1&nbsp;Mio.&nbsp;Franken, so konnte der Covid-19-Kredit max. 100&nbsp;000&nbsp;Franken betragen und der Zins für einen Kredit in dieser Höhe liegt nun neu bei 1500&nbsp;Franken pro Jahr.</p><p>Inzwischen ist der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und damit der Zinssatz für die Refinanzierungsfazilität der SNB für Covid-19-Kredite nochmals auf 1,75 Prozent gestiegen und höher als der Covid-19-Kreditzins, d. h. die Lage hat sich weiter zuungunsten der Banken verändert. Mit dem gestiegenen Leitzins der SNB ist nicht gewährleistet, dass die Banken ihre Refinanzierungskosten decken können.&nbsp;</p><p>2. Siehe Antwort 1.</p><p>3. Die Entscheidung des Bundesrats zur Zinsanpassung erfolgte in Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen. Gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes (SR 951.26) passt der Bundesrat jährlich die Zinsen an die Marktentwicklungen an. <span style="color:#44546A;">Der</span> Mechanismus der Zinsanpassung war allen Unternehmen zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kredits bekannt.</p><p>Das EFD war in dieser Sache seit November des Vorjahrs mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) in Kontakt. Deren Mitglieder waren über den späten Entscheidzeitpunkt und die inhaltliche Tendenz des Vorschlags vorgängig informiert.&nbsp;</p><p>Das EFD wird unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen im Vorfeld der nächsten Überprüfung per 31. März 2024 frühzeitig festlegen, welchen Zeitpunkt es für den Bundesratsentscheid als sinnvoll erachtet. Es wird ausserdem sicherstellen, dass der frühzeitige Informationsfluss bezüglich des Zinsentscheides in die Realwirtschaft gewährleistet ist. Dabei gilt es zu bedenken, dass die geldpolitische Lagebeurteilung der SNB im ersten Quartal 2024 wiederum gegen Quartalsende (21. März 2024) stattfinden wird.</p><p>4. Der Bundesrat ist bei seinem Entscheid an die gesetzlichen Vorgaben gemäss den vorstehenden Ausführungen gebunden, die eine Anpassung der Zinssätze an die Marktentwicklungen einschliessen. Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Überprüfung kann somit eine Erhöhung, Verringerung oder Bestätigung der bestehenden Zinssätze bedeuten.</p>
  • <p>An seiner Sitzung vom 29. März 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die Zinsen für Covid-19-Kredite zu erhöhen: auf Krediten bis 500&nbsp;000 Franken wird ab dem 1.&nbsp;April 2023 ein Zins von 1,5&nbsp;Prozent fällig, auf Krediten über 500&nbsp;Franken ein solcher von 2&nbsp;Prozent.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich über die verheerenden Folgen seines Entscheids für viele Betriebe in den diversesten Branchen bewusst und was sagt er diesen Unternehmerinnen und Unternehmen?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass der Vorsteher des Finanzdepartements während der politischen Beratung dieser Kredite die Intention äusserte, die Zinsen so tief wie möglich zu halten? Warum rückt der Bundesrat von diesem Versprechen ab?</p><p>3. Warum hat der Bundesrat vor seiner Entscheidung die betroffenen Kreise (insb. die Dachwirtschaftsverbände) nicht konsultiert oder involviert?</p><p>4. Müssen die betroffenen KMU befürchten, dass in Zukunft die Zinsen nochmals erhöht werden?</p>
  • Zinsen bei den Covid-Krediten. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Eine moderate Erhöhung der Zinsen ist nach Einschätzung des Bundesrates für die kreditnehmenden Unternehmen tragbar. Der Bundesrat ist des Weiteren der Meinung, dass er auch mit der Zinsanhebung den Kreditnehmenden weiterhin vorteilhafte und attraktive Zinsbedingungen ermöglicht, aber auch Anreize für die Rückzahlung setzt. Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu allen anderen kreditnehmenden Unternehmen werden dadurch gemildert. Würden nun die gesetzlichen Grundlagen (d. h. die Bedingungen während dem laufenden Programm) geändert, so würde dies zu höheren Wettbewerbsverzerrungen führen.</p><p>Der durch eine Solidarbürgschaft gesicherte, maximale Kreditbetrag belief sich auf 10&nbsp;Prozent des Umsatzerlöses des Jahres 2019 bzw. 2018. Das heisst, ein Zinssatz von 1,5&nbsp;Prozent entspricht in etwa 0,15&nbsp;Prozent jenes Umsatzes: War der Umsatz 1&nbsp;Mio.&nbsp;Franken, so konnte der Covid-19-Kredit max. 100&nbsp;000&nbsp;Franken betragen und der Zins für einen Kredit in dieser Höhe liegt nun neu bei 1500&nbsp;Franken pro Jahr.</p><p>Inzwischen ist der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und damit der Zinssatz für die Refinanzierungsfazilität der SNB für Covid-19-Kredite nochmals auf 1,75 Prozent gestiegen und höher als der Covid-19-Kreditzins, d. h. die Lage hat sich weiter zuungunsten der Banken verändert. Mit dem gestiegenen Leitzins der SNB ist nicht gewährleistet, dass die Banken ihre Refinanzierungskosten decken können.&nbsp;</p><p>2. Siehe Antwort 1.</p><p>3. Die Entscheidung des Bundesrats zur Zinsanpassung erfolgte in Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen. Gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes (SR 951.26) passt der Bundesrat jährlich die Zinsen an die Marktentwicklungen an. <span style="color:#44546A;">Der</span> Mechanismus der Zinsanpassung war allen Unternehmen zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kredits bekannt.</p><p>Das EFD war in dieser Sache seit November des Vorjahrs mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) in Kontakt. Deren Mitglieder waren über den späten Entscheidzeitpunkt und die inhaltliche Tendenz des Vorschlags vorgängig informiert.&nbsp;</p><p>Das EFD wird unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen im Vorfeld der nächsten Überprüfung per 31. März 2024 frühzeitig festlegen, welchen Zeitpunkt es für den Bundesratsentscheid als sinnvoll erachtet. Es wird ausserdem sicherstellen, dass der frühzeitige Informationsfluss bezüglich des Zinsentscheides in die Realwirtschaft gewährleistet ist. Dabei gilt es zu bedenken, dass die geldpolitische Lagebeurteilung der SNB im ersten Quartal 2024 wiederum gegen Quartalsende (21. März 2024) stattfinden wird.</p><p>4. Der Bundesrat ist bei seinem Entscheid an die gesetzlichen Vorgaben gemäss den vorstehenden Ausführungen gebunden, die eine Anpassung der Zinssätze an die Marktentwicklungen einschliessen. Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Überprüfung kann somit eine Erhöhung, Verringerung oder Bestätigung der bestehenden Zinssätze bedeuten.</p>
    • <p>An seiner Sitzung vom 29. März 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die Zinsen für Covid-19-Kredite zu erhöhen: auf Krediten bis 500&nbsp;000 Franken wird ab dem 1.&nbsp;April 2023 ein Zins von 1,5&nbsp;Prozent fällig, auf Krediten über 500&nbsp;Franken ein solcher von 2&nbsp;Prozent.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich über die verheerenden Folgen seines Entscheids für viele Betriebe in den diversesten Branchen bewusst und was sagt er diesen Unternehmerinnen und Unternehmen?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass der Vorsteher des Finanzdepartements während der politischen Beratung dieser Kredite die Intention äusserte, die Zinsen so tief wie möglich zu halten? Warum rückt der Bundesrat von diesem Versprechen ab?</p><p>3. Warum hat der Bundesrat vor seiner Entscheidung die betroffenen Kreise (insb. die Dachwirtschaftsverbände) nicht konsultiert oder involviert?</p><p>4. Müssen die betroffenen KMU befürchten, dass in Zukunft die Zinsen nochmals erhöht werden?</p>
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