Schaffung der Rechtsgrundlagen für aktive Massnahmen zur Verhinderung von Wolfsangriffen in Alp- und Weidegebieten

ShortId
23.3828
Id
20233828
Updated
26.03.2024 21:26
Language
de
Title
Schaffung der Rechtsgrundlagen für aktive Massnahmen zur Verhinderung von Wolfsangriffen in Alp- und Weidegebieten
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie bereits in meiner früheren Motion 22.3478 dargelegt, verursacht die unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe erhebliche Schäden und schwer handzuhabende Einschränkungen der Weidehaltung. Das gefährdet die Zukunft der Berglandwirtschaft.</p><p>Es hat sich rasch gezeigt, dass die im "Konzept Wolf Schweiz" vorgesehenen passiven Schutzmassnahmen (Zäune, Herdenschutzhunde) nur begrenzt funktionieren und ein eher ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.</p><p>Gemäss dem Jagdgesetz, der dazugehörigen Verordnung und dem genannten Wolfskonzept sollen die passiven Massnahmen "zumutbar" sein. Damit wird implizit anerkannt, dass es Orte und Situationen gibt, in denen solche Massnahmen praktisch nicht umgesetzt werden können. Dabei handelt es sich um Alpen oder Weiden, auf denen nur kleine Herden gehalten werden können, die eine ständige Behütung, den Schutz durch Zäune während der Nacht oder den Einsatz von Herdenschutzhunden nicht rechtfertigen, oder wo das Gelände die Errichtung von Zäunen nicht zulässt.</p><p>Mit der Motion wird der Bundesrat deshalb aufgefordert, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um aktive Massnahmen zur Vergrämung der Wölfe zu ermöglichen, insbesondere für Weiden oder Alpen, die nicht anders geschützt werden können. Ziel ist es auch, im Wolf wieder die Angst vor dem Menschen zu wecken, die er durch den jahrzehntelangen umfassenden Schutz verloren hat, um so Konflikte zu minimieren.</p><p>Denn solche Fälle kommen oft vor (siehe Agridea-Studie, 2017), und die Massnahmen sind nicht nur für die Weidewirtschaft, sondern auch für die Erhaltung der Landschaft, der biologischen Vielfalt und der Wanderwege besonders wichtig. In den letzten Jahren haben viele Tierhalter und Tierhalterinnen die Bewirtschaftung dieser Gebiete wegen der Bedrohung durch Raubtiere aufgegeben. Wenn wir die Gebiete nicht schützen, ist das Schicksal vieler Landwirtschaftsbetriebe, insbesondere in den Bergen, besiegelt.</p><p>Eine konkrete Möglichkeit zum Schutz besteht darin, aktive Massnahmen zu ergreifen, um Wölfe davon abzuhalten, sich Weiden und Herden in den genannten Gebieten zu nähern: Im Wesentlichen geht es darum, regelmässig Einsätze zur Vertreibung der Wölfe zu organisieren, bei denen auch mit nichttödlicher Munition geschossen werden kann. Dabei handelt es sich um kostspielige Massnahmen, die Ausnahmen von geltenden Gesetzen und viele Freiwillige erfordern, die ausgewählt, geschult und entschädigt werden müssen.</p>
  • <p>Das Verschiessen von nicht-letaler Munition zur Vergrämung von Wölfen (z.B. Gummigeschosse) setzt den Einsatz von Waffen voraus, aus denen jederzeit auch letale Munition verschossen werden kann. Von Ausnahmen abgesehen (z.B. Militär, Polizei) verbietet das eidgenössische Waffengesetz (SR 514.54) das Mitführen und Verwenden solcher Waffen im öffentlichen Raum. Die kantonalen Jagdpolizeiorgane sind bereits heute im Besitz einer Bewilligung zum Tragen von Waffen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Erfahrungen in den Kantonen mit dem Einsatz von Gummischrot gegen Wölfe zeigen, dass diese Munition nur bei einer Distanz von weniger als 25 Metern wirksam ist. Solch nahe Wolfsbegegnungen treten jedoch so selten auf, dass diese Vergrämungsmethode kaum zielführend erscheint.</p><p>&nbsp;</p><p>Das am 16. Dezember 2022 revidierte Jagdgesetz wird den Kantonen die Möglichkeit bieten, dem Menschen gefährlich nahekommende Wölfe durch die Organe der Jagdpolizei erlegen zu lassen. Zudem wurde mit dem neuen Gesetz ein Wechsel von der reaktiven zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln vorgenommen, der eine bessere Kontrolle der Wolfsausbreitung ermöglicht.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Jagdgesetz die notwendigen Rechtsgrundlagen zur Durchführung von Vergrämungsmassnahmen gegen Wölfe auf Alpen oder Weiden zu schaffen und die entsprechende Finanzierung zu regeln, insbesondere die Möglichkeit von Treibjagden durch Herdenpatrouillen, einschliesslich des Einsatzes von Waffen mit nichttödlicher Munition für das Herdenschutzpersonal.</p>
  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für aktive Massnahmen zur Verhinderung von Wolfsangriffen in Alp- und Weidegebieten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie bereits in meiner früheren Motion 22.3478 dargelegt, verursacht die unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe erhebliche Schäden und schwer handzuhabende Einschränkungen der Weidehaltung. Das gefährdet die Zukunft der Berglandwirtschaft.</p><p>Es hat sich rasch gezeigt, dass die im "Konzept Wolf Schweiz" vorgesehenen passiven Schutzmassnahmen (Zäune, Herdenschutzhunde) nur begrenzt funktionieren und ein eher ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.</p><p>Gemäss dem Jagdgesetz, der dazugehörigen Verordnung und dem genannten Wolfskonzept sollen die passiven Massnahmen "zumutbar" sein. Damit wird implizit anerkannt, dass es Orte und Situationen gibt, in denen solche Massnahmen praktisch nicht umgesetzt werden können. Dabei handelt es sich um Alpen oder Weiden, auf denen nur kleine Herden gehalten werden können, die eine ständige Behütung, den Schutz durch Zäune während der Nacht oder den Einsatz von Herdenschutzhunden nicht rechtfertigen, oder wo das Gelände die Errichtung von Zäunen nicht zulässt.</p><p>Mit der Motion wird der Bundesrat deshalb aufgefordert, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um aktive Massnahmen zur Vergrämung der Wölfe zu ermöglichen, insbesondere für Weiden oder Alpen, die nicht anders geschützt werden können. Ziel ist es auch, im Wolf wieder die Angst vor dem Menschen zu wecken, die er durch den jahrzehntelangen umfassenden Schutz verloren hat, um so Konflikte zu minimieren.</p><p>Denn solche Fälle kommen oft vor (siehe Agridea-Studie, 2017), und die Massnahmen sind nicht nur für die Weidewirtschaft, sondern auch für die Erhaltung der Landschaft, der biologischen Vielfalt und der Wanderwege besonders wichtig. In den letzten Jahren haben viele Tierhalter und Tierhalterinnen die Bewirtschaftung dieser Gebiete wegen der Bedrohung durch Raubtiere aufgegeben. Wenn wir die Gebiete nicht schützen, ist das Schicksal vieler Landwirtschaftsbetriebe, insbesondere in den Bergen, besiegelt.</p><p>Eine konkrete Möglichkeit zum Schutz besteht darin, aktive Massnahmen zu ergreifen, um Wölfe davon abzuhalten, sich Weiden und Herden in den genannten Gebieten zu nähern: Im Wesentlichen geht es darum, regelmässig Einsätze zur Vertreibung der Wölfe zu organisieren, bei denen auch mit nichttödlicher Munition geschossen werden kann. Dabei handelt es sich um kostspielige Massnahmen, die Ausnahmen von geltenden Gesetzen und viele Freiwillige erfordern, die ausgewählt, geschult und entschädigt werden müssen.</p>
    • <p>Das Verschiessen von nicht-letaler Munition zur Vergrämung von Wölfen (z.B. Gummigeschosse) setzt den Einsatz von Waffen voraus, aus denen jederzeit auch letale Munition verschossen werden kann. Von Ausnahmen abgesehen (z.B. Militär, Polizei) verbietet das eidgenössische Waffengesetz (SR 514.54) das Mitführen und Verwenden solcher Waffen im öffentlichen Raum. Die kantonalen Jagdpolizeiorgane sind bereits heute im Besitz einer Bewilligung zum Tragen von Waffen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Erfahrungen in den Kantonen mit dem Einsatz von Gummischrot gegen Wölfe zeigen, dass diese Munition nur bei einer Distanz von weniger als 25 Metern wirksam ist. Solch nahe Wolfsbegegnungen treten jedoch so selten auf, dass diese Vergrämungsmethode kaum zielführend erscheint.</p><p>&nbsp;</p><p>Das am 16. Dezember 2022 revidierte Jagdgesetz wird den Kantonen die Möglichkeit bieten, dem Menschen gefährlich nahekommende Wölfe durch die Organe der Jagdpolizei erlegen zu lassen. Zudem wurde mit dem neuen Gesetz ein Wechsel von der reaktiven zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln vorgenommen, der eine bessere Kontrolle der Wolfsausbreitung ermöglicht.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Jagdgesetz die notwendigen Rechtsgrundlagen zur Durchführung von Vergrämungsmassnahmen gegen Wölfe auf Alpen oder Weiden zu schaffen und die entsprechende Finanzierung zu regeln, insbesondere die Möglichkeit von Treibjagden durch Herdenpatrouillen, einschliesslich des Einsatzes von Waffen mit nichttödlicher Munition für das Herdenschutzpersonal.</p>
    • Schaffung der Rechtsgrundlagen für aktive Massnahmen zur Verhinderung von Wolfsangriffen in Alp- und Weidegebieten

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