Missbräuche bei der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister

ShortId
23.3829
Id
20233829
Updated
26.03.2024 21:53
Language
de
Title
Missbräuche bei der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister
AdditionalIndexing
28;09;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind verpflichtet, Militärdienst oder zivilen Ersatzdienst zu leisten. Frauen dürfen freiwillig in der Armee dienen. Der Zivilschutzdienst ist analog geregelt (vgl. Art. 59 und 61 der Bundesverfassung).</p><p>&nbsp;</p><p>Am 1. Januar 2022 trat der neue Artikel 30<i>b</i> des Zivilgesetzbuchs in Kraft. Demnach kann jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn die erklärende Person das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat oder unter umfassender Beistandschaft steht oder wenn die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat. Liegt keine solche Zustimmung vor oder ist die betroffene Person nicht urteilsfähig, so ist die Änderung des Geschlechts wie bisher Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Ziel der erwähnten Gesetzesrevision besteht darin, das Verfahren zur Änderung des Geschlechts zu vereinfachen. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten wurde die Möglichkeit einer missbräuchlichen Änderung des Geschlechtseintrags, insbesondere um die Militärdienstpflicht zu umgehen, vertieft geprüft; auch das Parlament hat die Frage diskutiert (AB 2020 S 496 f., 499, AB 2020 N 1822 f., 1829­–1831).</p><p>&nbsp;</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) (BBl 2020 799, Ziff. 2, S. 812) schreibt, kann die Verwaltung allfälligen Missbrauch mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Im Einklang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben sowie des Rechtsmissbrauchsverbotes können die zuständigen Behörden einer missbräuchlichen Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags jegliche Rechtswirkungen versagen und die erforderlichen Korrekturen vornehmen.&nbsp;Auch Militärbehörden müssen eine solche Erklärung nicht berücksichtigen, wenn damit einzig der Zweck verfolgt wird, sich der Militärdienstpflicht zu entziehen. Zur Gewährleistung der Kohärenz innerhalb der schweizerischen Rechtsordnung erstatten die zuständigen Behörden den Zivilstandsbehörden Meldung, damit diese die Berichtigung eines bereits erfolgten Eintrags im Personenstandsregister von Amtes wegen veranlassen und vornehmen können. Solange dessen Unrichtigkeit nicht nachgewiesen ist, erbringt der Eintrag im Personenstandsregister jedoch den vollen Beweis (Art. 9 ZGB) und ist für die Behörden und Privaten verbindlich (BBI 2020 799, Ziffer 2, Seite 813).</p><p>&nbsp;</p><p>Handelt es sich um Ausweise, kann ein möglicher Missbrauch ebenfalls mit den vorhandenen Mitteln bekämpft werden. Pässe und Identitätskarten, in denen das Geschlecht der Inhaberin oder des Inhabers eingetragen ist und die eine ordentliche Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben, werden auf der Grundlage der Einträge im Personenstandsregister ausgestellt. In der Regel bestellen Betroffene unmittelbar nach der Änderung des Geschlechts neue Ausweise. Ist dies nicht der Fall, können die alten Ausweise entzogen werden, da sie Einträge enthalten, die neu unrichtig sind (vgl. Art.&nbsp;9 des Zivilgesetzbuchs, Art.&nbsp;7 des Ausweisgesetzes und Art.&nbsp;5 und 10 der Ausweisverordnung).</p><p>&nbsp;</p><p>3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Gesetzesänderung zurzeit von der Universität Freiburg evaluiert und ein entsprechender Bericht voraussichtlich Ende September 2023 veröffentlicht wird. Diese Evaluation wird es ermöglichen, nötigenfalls Massnahmen zu ergreifen.&nbsp;</p>
  • <p>In den letzten Tagen wurde in den Medien (auch international) viel über den Fall eines jungen Mannes berichtet, der sein Geschlecht im Personenstandsregister ändern liess, um dem Militärdienst zu entgehen. Dabei nutzte er die Erleichterungen aus, die das Parlament im Dezember 2020 beschlossen hatte und die 2022 in Kraft getreten sind.</p><p>Auf diese Weise wurde er für den Staat zu einer Frau, auch wenn er sich gar nicht also solche fühlt. Die Zeitung 20 Minuten berichtete, dass der junge Mann "in seiner üblichen Kleidung erschien und mit normaler Stimme sprach". "Ich habe in einem Formular ausgefüllt, wie mein neuer Name lauten würde, und mich entschieden, meinen zu behalten", fügte er hinzu. Und was ist mit der Identitätskarte? Kein Problem: Er hat sie vor der Änderung des Geschlechtseintrags erneuert und keine neue beantragt. Das heisst, er verwendet noch dieselbe. Der junge Mann fühlt sich somit nicht als Frau. Er hat seinen männlichen Namen behalten und sein Arbeitgeber ahnt nichts. Wenn er Formulare ausfüllen muss, wie z.B. bei der Immatrikulation an der Universität, kreuzt er weiterhin das Kästchen "männlich" an.</p><p>Das Verfahren habe nur ein paar Minuten gedauert, ohne dass Fragen gestellt oder Abklärungen vorgenommen worden wären.</p><p>Zweifellos stellt der Fall, in dem sich unser Land international lächerlich gemacht hat, einen Missbrauch dar. Inwieweit es möglich sein wird, dies zu beweisen und zu sanktionieren, wird sich noch zeigen müssen.</p><p>Die Gefahr, dass die neue Regelung Missbrauch Tür und Tor öffnet, wurde während der parlamentarischen Debatte von den Gegnerinnen und Gegnern der neuen Gesetzesbestimmungen zur Erleichterung der Änderung des Geschlechtseintrags unterstrichen.</p><p>Im Plenum wurden die vorgebrachten Einwände jedoch heruntergespielt und nicht ernst genommen. Wir wissen jetzt aber, dass sie realistisch waren.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Ist der Bundesrat in Anbetracht der obigen Ausführungen nicht der Ansicht, dass die Zusicherungen, es bestehe keine Missbrauchsgefahr, zumindest unbedacht waren?</p><p>- Denkt der Bundesrat nicht, dass die neue Regelung leicht missbraucht werden kann?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, korrigierend einzugreifen?</p>
  • Missbräuche bei der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind verpflichtet, Militärdienst oder zivilen Ersatzdienst zu leisten. Frauen dürfen freiwillig in der Armee dienen. Der Zivilschutzdienst ist analog geregelt (vgl. Art. 59 und 61 der Bundesverfassung).</p><p>&nbsp;</p><p>Am 1. Januar 2022 trat der neue Artikel 30<i>b</i> des Zivilgesetzbuchs in Kraft. Demnach kann jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn die erklärende Person das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat oder unter umfassender Beistandschaft steht oder wenn die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat. Liegt keine solche Zustimmung vor oder ist die betroffene Person nicht urteilsfähig, so ist die Änderung des Geschlechts wie bisher Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Ziel der erwähnten Gesetzesrevision besteht darin, das Verfahren zur Änderung des Geschlechts zu vereinfachen. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten wurde die Möglichkeit einer missbräuchlichen Änderung des Geschlechtseintrags, insbesondere um die Militärdienstpflicht zu umgehen, vertieft geprüft; auch das Parlament hat die Frage diskutiert (AB 2020 S 496 f., 499, AB 2020 N 1822 f., 1829­–1831).</p><p>&nbsp;</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) (BBl 2020 799, Ziff. 2, S. 812) schreibt, kann die Verwaltung allfälligen Missbrauch mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Im Einklang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben sowie des Rechtsmissbrauchsverbotes können die zuständigen Behörden einer missbräuchlichen Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags jegliche Rechtswirkungen versagen und die erforderlichen Korrekturen vornehmen.&nbsp;Auch Militärbehörden müssen eine solche Erklärung nicht berücksichtigen, wenn damit einzig der Zweck verfolgt wird, sich der Militärdienstpflicht zu entziehen. Zur Gewährleistung der Kohärenz innerhalb der schweizerischen Rechtsordnung erstatten die zuständigen Behörden den Zivilstandsbehörden Meldung, damit diese die Berichtigung eines bereits erfolgten Eintrags im Personenstandsregister von Amtes wegen veranlassen und vornehmen können. Solange dessen Unrichtigkeit nicht nachgewiesen ist, erbringt der Eintrag im Personenstandsregister jedoch den vollen Beweis (Art. 9 ZGB) und ist für die Behörden und Privaten verbindlich (BBI 2020 799, Ziffer 2, Seite 813).</p><p>&nbsp;</p><p>Handelt es sich um Ausweise, kann ein möglicher Missbrauch ebenfalls mit den vorhandenen Mitteln bekämpft werden. Pässe und Identitätskarten, in denen das Geschlecht der Inhaberin oder des Inhabers eingetragen ist und die eine ordentliche Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben, werden auf der Grundlage der Einträge im Personenstandsregister ausgestellt. In der Regel bestellen Betroffene unmittelbar nach der Änderung des Geschlechts neue Ausweise. Ist dies nicht der Fall, können die alten Ausweise entzogen werden, da sie Einträge enthalten, die neu unrichtig sind (vgl. Art.&nbsp;9 des Zivilgesetzbuchs, Art.&nbsp;7 des Ausweisgesetzes und Art.&nbsp;5 und 10 der Ausweisverordnung).</p><p>&nbsp;</p><p>3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Gesetzesänderung zurzeit von der Universität Freiburg evaluiert und ein entsprechender Bericht voraussichtlich Ende September 2023 veröffentlicht wird. Diese Evaluation wird es ermöglichen, nötigenfalls Massnahmen zu ergreifen.&nbsp;</p>
    • <p>In den letzten Tagen wurde in den Medien (auch international) viel über den Fall eines jungen Mannes berichtet, der sein Geschlecht im Personenstandsregister ändern liess, um dem Militärdienst zu entgehen. Dabei nutzte er die Erleichterungen aus, die das Parlament im Dezember 2020 beschlossen hatte und die 2022 in Kraft getreten sind.</p><p>Auf diese Weise wurde er für den Staat zu einer Frau, auch wenn er sich gar nicht also solche fühlt. Die Zeitung 20 Minuten berichtete, dass der junge Mann "in seiner üblichen Kleidung erschien und mit normaler Stimme sprach". "Ich habe in einem Formular ausgefüllt, wie mein neuer Name lauten würde, und mich entschieden, meinen zu behalten", fügte er hinzu. Und was ist mit der Identitätskarte? Kein Problem: Er hat sie vor der Änderung des Geschlechtseintrags erneuert und keine neue beantragt. Das heisst, er verwendet noch dieselbe. Der junge Mann fühlt sich somit nicht als Frau. Er hat seinen männlichen Namen behalten und sein Arbeitgeber ahnt nichts. Wenn er Formulare ausfüllen muss, wie z.B. bei der Immatrikulation an der Universität, kreuzt er weiterhin das Kästchen "männlich" an.</p><p>Das Verfahren habe nur ein paar Minuten gedauert, ohne dass Fragen gestellt oder Abklärungen vorgenommen worden wären.</p><p>Zweifellos stellt der Fall, in dem sich unser Land international lächerlich gemacht hat, einen Missbrauch dar. Inwieweit es möglich sein wird, dies zu beweisen und zu sanktionieren, wird sich noch zeigen müssen.</p><p>Die Gefahr, dass die neue Regelung Missbrauch Tür und Tor öffnet, wurde während der parlamentarischen Debatte von den Gegnerinnen und Gegnern der neuen Gesetzesbestimmungen zur Erleichterung der Änderung des Geschlechtseintrags unterstrichen.</p><p>Im Plenum wurden die vorgebrachten Einwände jedoch heruntergespielt und nicht ernst genommen. Wir wissen jetzt aber, dass sie realistisch waren.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Ist der Bundesrat in Anbetracht der obigen Ausführungen nicht der Ansicht, dass die Zusicherungen, es bestehe keine Missbrauchsgefahr, zumindest unbedacht waren?</p><p>- Denkt der Bundesrat nicht, dass die neue Regelung leicht missbraucht werden kann?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, korrigierend einzugreifen?</p>
    • Missbräuche bei der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister

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