Schweizer Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025

ShortId
23.3830
Id
20233830
Updated
26.03.2024 21:50
Language
de
Title
Schweizer Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025
AdditionalIndexing
24;52;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Ende 2024 wird voraussichtlich ein neues kollektives, quantifiziertes Finanzierungsziel zur Unterstützung von Massnahmen zur Bewältigung des Klimawandels in Entwicklungsländern beschlossen. Die Schweiz wird die Möglichkeit prüfen, ihren angemessenen Beitrag an das neue kollektive Klimafinanzierungsziel zu leisten. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Gesamthöhe des kollektiven Ziels und den Rahmenbedingungen ab. Die Spezifizierung der Schweizer Position zum neuen kollektiven Klimafinanzziel erfolgt im Rahmen des Verhandlungsmandats der Schweiz für die jährliche UN-Klimakonferenz, wo die entsprechenden Beschlüsse gefällt werden.</p><p>Die Möglichkeiten, die Klimaaktivitäten im Rahmen der Verpflichtungskredite der internationalen Zusammenarbeit zu erhöhen, ohne dass dies auf Kosten anderer Entwicklungsthemen geht, sind ausgeschöpft. Aufgrund des steigenden Finanzbedarfs erarbeitet das UVEK derzeit in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF eine Auslegeordnung der bestehenden und neuen Quellen und Instrumente für die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung. Die Auslegeordnung soll Optionen aufzeigen, wie die Schweiz die bestehende internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung stärken und neue und zusätzliche, insbesondere private Mittel erschliessen und mobilisieren kann. Die Optionen werden nach potentieller Wirkung, politischer und operationeller Machbarkeit, Effektivität, Kosten-Nutzen-Verhältnis, haushaltspolitischen Auswirkungen und ökonomischer Effizienz bewertet werden. Der Bundesrat wird basierend auf der Auslegeordnung bis Ende 2023 mögliche Handlungsoptionen diskutieren und das weitere Vorgehen beschliessen.</p>
  • <p>Das heutige kollektive Klimafinanzierungsziel der internationalen Staatengemeinschaft in Höhe von 100&nbsp;Milliarden Dollar pro Jahr gilt noch bis 2025. Spätestens Ende 2024 wird die UN-Klimakonferenz ein neues Ziel formulieren, das aller Erwartung nach deutlich höher sein dürfte.</p><p>Der Beitrag der Schweiz zur Finanzierung der Bekämpfung des Klimawandels beläuft sich zurzeit auf 450 bis 600&nbsp;Millionen Dollar pro Jahr. Dieser Betrag stammt fast ausschliesslich aus den Krediten, die für die internationale Zusammenarbeit (IZA) im Zeitraum 2021–2024 gesprochen wurden. Ab 2025 wird es allerdings nicht mehr möglich sein, die Finanzierung wie bis anhin einzig auf der Grundlage dieser Kredite sicherzustellen. Denn wollte man den massiven Anstieg bei der Klimafinanzierung im Rahmen der bestehenden IZA auffangen, so müssten sämtliche Projekte durch Klimaprojekte ersetzt werden. Ein solches Szenario würde jedoch nicht dem Verfassungsauftrag entsprechen und zudem der humanitären Tradition der Schweiz zuwiderlaufen. Zudem hat der Bundesrat angekündigt, in der nächsten Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 beantragen zu wollen, dass ein umfassender Betrag für den Wiederaufbau der Ukraine reserviert wird. Dies würde an sich schon eine Reduktion der Mittel zugunsten von Projekten in anderen Ländern bedeuten.</p><p>Daher dürfte es also notwendig sein, zusätzliche öffentliche Finanzierungsquellen zu erschliessen, um dem erwarteten Anstieg der Verpflichtungen für die Klimafinanzierung zu begegnen, wie der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation Badertscher&nbsp;22.4419 schreibt, wo er auch auf die Kompetenzen des Parlaments verweist: «Allfällige Massnahmen wie die Erhöhung der relevanten Verpflichtungskredite oder die Erschliessung verursachergerechter innovativer Quellen zugunsten der internationalen Klimafinanzierung würden einen Parlamentsbeschluss erfordern.» In seiner Stellungnahme zum Postulat Andrey 23.3283 gab der Bundesrat in diesem Zusammenhang bekannt, das UVEK, das EDA und das WBF hätten «bereits begonnen, eine Auslegeordnung zur Erreichung des Schweizer Beitrags an die globalen Klima- und Biodiversitätsfinanzziele zu erstellen».</p><p>Angesichts der steigenden globalen Bedürfnisse und Forderungen stellt sich in dieser Hinsicht also die Frage, wie die Schweiz künftig ihren Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zielgerichtet und sinnvoll gewährleisten und die Anstrengungen der zuständigen Departemente optimal koordinieren will. Andere europäische Länder (wie Österreich) haben bereits einen strategischen Rahmen aufgestellt, der die Prioritäten, die finanziellen Mittel, die Möglichkeiten und die Grenzen ihrer Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung absteckt.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Prüft der Bundesrat, wie in seiner Antwort auf die Interpellation Badertscher&nbsp;22.4419 erwähnt, neue verursachergerechte Finanzierungsquellen zur Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen?</p><p>2. Wann und in welcher Form werden die Ergebnisse der in der Stellungnahme zum Postulat Andrey&nbsp;23.3283 erwähnten Auslegeordnung öffentlich zugänglich sein?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Auslegeordnung in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft eine unter den zuständigen Departementen koordinierte Strategie entwickelt werden sollte, um die Prioritäten, die finanziellen Mittel, die Möglichkeiten und die Grenzen des Schweizer Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025 festzulegen und sich dadurch den anderen europäischen Ländern in ihren Bemühungen anzuschliessen, einen globalen strategischen Rahmen für die Klimafinanzierung zu definieren?</p>
  • Schweizer Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ende 2024 wird voraussichtlich ein neues kollektives, quantifiziertes Finanzierungsziel zur Unterstützung von Massnahmen zur Bewältigung des Klimawandels in Entwicklungsländern beschlossen. Die Schweiz wird die Möglichkeit prüfen, ihren angemessenen Beitrag an das neue kollektive Klimafinanzierungsziel zu leisten. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Gesamthöhe des kollektiven Ziels und den Rahmenbedingungen ab. Die Spezifizierung der Schweizer Position zum neuen kollektiven Klimafinanzziel erfolgt im Rahmen des Verhandlungsmandats der Schweiz für die jährliche UN-Klimakonferenz, wo die entsprechenden Beschlüsse gefällt werden.</p><p>Die Möglichkeiten, die Klimaaktivitäten im Rahmen der Verpflichtungskredite der internationalen Zusammenarbeit zu erhöhen, ohne dass dies auf Kosten anderer Entwicklungsthemen geht, sind ausgeschöpft. Aufgrund des steigenden Finanzbedarfs erarbeitet das UVEK derzeit in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF eine Auslegeordnung der bestehenden und neuen Quellen und Instrumente für die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung. Die Auslegeordnung soll Optionen aufzeigen, wie die Schweiz die bestehende internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung stärken und neue und zusätzliche, insbesondere private Mittel erschliessen und mobilisieren kann. Die Optionen werden nach potentieller Wirkung, politischer und operationeller Machbarkeit, Effektivität, Kosten-Nutzen-Verhältnis, haushaltspolitischen Auswirkungen und ökonomischer Effizienz bewertet werden. Der Bundesrat wird basierend auf der Auslegeordnung bis Ende 2023 mögliche Handlungsoptionen diskutieren und das weitere Vorgehen beschliessen.</p>
    • <p>Das heutige kollektive Klimafinanzierungsziel der internationalen Staatengemeinschaft in Höhe von 100&nbsp;Milliarden Dollar pro Jahr gilt noch bis 2025. Spätestens Ende 2024 wird die UN-Klimakonferenz ein neues Ziel formulieren, das aller Erwartung nach deutlich höher sein dürfte.</p><p>Der Beitrag der Schweiz zur Finanzierung der Bekämpfung des Klimawandels beläuft sich zurzeit auf 450 bis 600&nbsp;Millionen Dollar pro Jahr. Dieser Betrag stammt fast ausschliesslich aus den Krediten, die für die internationale Zusammenarbeit (IZA) im Zeitraum 2021–2024 gesprochen wurden. Ab 2025 wird es allerdings nicht mehr möglich sein, die Finanzierung wie bis anhin einzig auf der Grundlage dieser Kredite sicherzustellen. Denn wollte man den massiven Anstieg bei der Klimafinanzierung im Rahmen der bestehenden IZA auffangen, so müssten sämtliche Projekte durch Klimaprojekte ersetzt werden. Ein solches Szenario würde jedoch nicht dem Verfassungsauftrag entsprechen und zudem der humanitären Tradition der Schweiz zuwiderlaufen. Zudem hat der Bundesrat angekündigt, in der nächsten Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 beantragen zu wollen, dass ein umfassender Betrag für den Wiederaufbau der Ukraine reserviert wird. Dies würde an sich schon eine Reduktion der Mittel zugunsten von Projekten in anderen Ländern bedeuten.</p><p>Daher dürfte es also notwendig sein, zusätzliche öffentliche Finanzierungsquellen zu erschliessen, um dem erwarteten Anstieg der Verpflichtungen für die Klimafinanzierung zu begegnen, wie der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation Badertscher&nbsp;22.4419 schreibt, wo er auch auf die Kompetenzen des Parlaments verweist: «Allfällige Massnahmen wie die Erhöhung der relevanten Verpflichtungskredite oder die Erschliessung verursachergerechter innovativer Quellen zugunsten der internationalen Klimafinanzierung würden einen Parlamentsbeschluss erfordern.» In seiner Stellungnahme zum Postulat Andrey 23.3283 gab der Bundesrat in diesem Zusammenhang bekannt, das UVEK, das EDA und das WBF hätten «bereits begonnen, eine Auslegeordnung zur Erreichung des Schweizer Beitrags an die globalen Klima- und Biodiversitätsfinanzziele zu erstellen».</p><p>Angesichts der steigenden globalen Bedürfnisse und Forderungen stellt sich in dieser Hinsicht also die Frage, wie die Schweiz künftig ihren Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zielgerichtet und sinnvoll gewährleisten und die Anstrengungen der zuständigen Departemente optimal koordinieren will. Andere europäische Länder (wie Österreich) haben bereits einen strategischen Rahmen aufgestellt, der die Prioritäten, die finanziellen Mittel, die Möglichkeiten und die Grenzen ihrer Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung absteckt.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Prüft der Bundesrat, wie in seiner Antwort auf die Interpellation Badertscher&nbsp;22.4419 erwähnt, neue verursachergerechte Finanzierungsquellen zur Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen?</p><p>2. Wann und in welcher Form werden die Ergebnisse der in der Stellungnahme zum Postulat Andrey&nbsp;23.3283 erwähnten Auslegeordnung öffentlich zugänglich sein?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Auslegeordnung in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft eine unter den zuständigen Departementen koordinierte Strategie entwickelt werden sollte, um die Prioritäten, die finanziellen Mittel, die Möglichkeiten und die Grenzen des Schweizer Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025 festzulegen und sich dadurch den anderen europäischen Ländern in ihren Bemühungen anzuschliessen, einen globalen strategischen Rahmen für die Klimafinanzierung zu definieren?</p>
    • Schweizer Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025

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