Stellung der Alleinlebenden in der Schweiz

ShortId
23.3831
Id
20233831
Updated
26.03.2024 22:19
Language
de
Title
Stellung der Alleinlebenden in der Schweiz
AdditionalIndexing
28;2836;2446
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Rund 1,4 Millionen Schweizerinnen und Schweizer (17 Prozent der Bevölkerung) leben allein. </p><p>Dennoch gibt es zu Ihrer Situation erst einen einzigen Bericht des Bundes: Aus Anlass der Interpellation Caroni 21.4111 (Situation der Alleinstehenden in der Schweiz) hat das EDI im März 2023 den Bericht "Wirtschaftliche Situation der Alleinlebenden in der Schweiz" veröffentlicht. Der Bericht ist verdankenswert, beschränkt sich aber auf eine Beschreibung der tatsächlichen Lebensrealitäten der Alleinlebenden. </p><p>Was deshalb noch aussteht, ist die Analyse der rechtlichen Behandlung der Alleinlebenden, namentlich punkto Steuern, Sozialversicherungen und weiteren Transfers. Soweit statistisch möglich, soll daher ein ergänzender Bericht auch diesen Aspekt beleuchten und dabei namentlich die Belastungsrelationen und Transferströme von Alleinlebenden zu anderen Lebensformen aufzeigen und beurteilen. Besonders zu beleuchtende Aspekte sind die Transfers von kinderlosen Alleinlebenden innerhalb der Sozialversicherungen, die höheren Steuertarife sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern und höhere Belastungen seitens staatsnaher Betriebe.</p><p>Dabei soll unterschieden werden zwischen jenen, die aus einer früheren Partnerschaft Ansprüche geltend machen können und jenen Personen ohne solche Ansprüche. Wo quantitative Aussagen nicht möglich sind, sollen zumindest qualitative Aussagen gemacht werden. Nebst der Analyse soll der Bericht auch eine Beurteilung enthalten und allfällige Handlungsoptionen aufzeigen.</p><p>Der Bericht soll eine Grundlage bieten, bei politischen Entscheidungen nebst Paaren und Familien auch die Situation von Alleinlebenden faktenbasiert miteinbeziehen zu können.</p>
  • <p>Wie der aktuelle Bericht des BSV «Wirtschaftliche Situation der Alleinlebenden in der Schweiz» (abrufbar unter: www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Services &gt; Forschungspublikationen) festhält, bestehen bezüglich zahlreicher sozio-demographischer Merkmale nur geringe Differenzen zwischen Alleinlebenden und der Gesamtbevölkerung. Einzig bei der Altersstruktur und beim Zivilstand zeigen sich deutliche Unterschiede. Im Rentenalter sind lediglich 10 % der Alleinlebenden ledig, insgesamt erlebten also 90 % eine Zivilstandsänderung im Lebensverlauf. Wie der Bericht weiter zeigt, verändert sich damit häufig auch die wirtschaftliche Situation des Haushalts und die damit verbundenen Transferströme zwischen den verschiedenen Lebensformen. Es gibt keine Statistik, die diese Veränderungen und ihre Folgen im Lebensverlauf gesamthaft korrekt erfassen kann.&nbsp;</p><p>Im Rahmen der Beantwortung des Postulats&nbsp;FDP-Liberale Fraktion (21.4430 «Auswirkungen einer zivilstandsunabhängigen Altersvorsorge?») wird der Bundesrat einen Bericht vorlegen, in welchem die Folgen der Einführung einer individuellen, vom Zivilstand völlig unabhängigen Altersvorsorge aufgezeigt werden. Sofern möglich werden auch die Auswirkungen auf spezifische Haushaltstypen berechnet.&nbsp;</p><p>In Bezug auf die Sozialversicherungen können darüber hinaus Aussagen pro Jahr gemacht werden. Die Haushaltsbudgeterhebung erfasst zum Beispiel die obligatorischen Ausgaben sowie AHV/IV/EO-Einkommen der Alleinlebenden. Damit könnte zwar die Belastung der Alleinlebenden durch obligatorische Ausgaben sowie die bezogenen Leistungen aus der 1. (und 2.) Säule grundsätzlich mit jener anderer Haushaltstypen verglichen werden. Auch die Neurentenstatistik enthält Informationen zu Altersleistungen aus der 2. Säule (Renten und Kapital) nach Zivilstand, aber es wird noch bis 2028 dauern, bis eine vollständige Kohorte von Neurentenbeziehenden erfasst ist. Eindeutige Rückschlüsse auf finanzielle Transfers zwischen den verschiedenen Lebensformen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.</p><p>Wie bereits in der Antwort zur Ip Caroni (21.4111 «Alleinstehende in der Schweiz. Eckwerte für einen Bericht») erläutert, setzen Aussagen zur Steuerbelastung von Alleinlebenden eine Verknüpfung von Steuerdaten mit anderen Datenquellen voraus. Grund dafür ist, dass die Steuerdaten keine Unterscheidung zwischen ledigen Alleinlebenden und im Konkubinat lebenden Personen zulassen. Eine solche Verknüpfung ist im Falle der Statistik der direkten Bundessteuer mangels eines entsprechenden Identifikators jedoch nicht möglich. In einigen Kantonen gibt es Sozialabzüge für Alleinlebende. Diese sind im Steuermäppchen der ESTV (abrufbar unter www.estv.admin.ch &gt; Die ESTV &gt; Steuersystem Schweiz &gt; Steuermäppchen) zusammengestellt. Die Erbschafts- und Schenkungssteuern, welche unterschiedliche Regeln für Alleinlebende und Verheiratete vorsehen, liegen in der alleinigen Kompetenz der Kantone.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat sieht daher in einem zusätzlichen Bericht gemäss dem vorliegenden Postulat keinen Mehrwert.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht zu beleuchten, wie der Staat mit Alleinlebenden umgeht, namentlich punkto Steuern, Sozialversicherungen und weiterer Transfers.</p>
  • Stellung der Alleinlebenden in der Schweiz
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Rund 1,4 Millionen Schweizerinnen und Schweizer (17 Prozent der Bevölkerung) leben allein. </p><p>Dennoch gibt es zu Ihrer Situation erst einen einzigen Bericht des Bundes: Aus Anlass der Interpellation Caroni 21.4111 (Situation der Alleinstehenden in der Schweiz) hat das EDI im März 2023 den Bericht "Wirtschaftliche Situation der Alleinlebenden in der Schweiz" veröffentlicht. Der Bericht ist verdankenswert, beschränkt sich aber auf eine Beschreibung der tatsächlichen Lebensrealitäten der Alleinlebenden. </p><p>Was deshalb noch aussteht, ist die Analyse der rechtlichen Behandlung der Alleinlebenden, namentlich punkto Steuern, Sozialversicherungen und weiteren Transfers. Soweit statistisch möglich, soll daher ein ergänzender Bericht auch diesen Aspekt beleuchten und dabei namentlich die Belastungsrelationen und Transferströme von Alleinlebenden zu anderen Lebensformen aufzeigen und beurteilen. Besonders zu beleuchtende Aspekte sind die Transfers von kinderlosen Alleinlebenden innerhalb der Sozialversicherungen, die höheren Steuertarife sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern und höhere Belastungen seitens staatsnaher Betriebe.</p><p>Dabei soll unterschieden werden zwischen jenen, die aus einer früheren Partnerschaft Ansprüche geltend machen können und jenen Personen ohne solche Ansprüche. Wo quantitative Aussagen nicht möglich sind, sollen zumindest qualitative Aussagen gemacht werden. Nebst der Analyse soll der Bericht auch eine Beurteilung enthalten und allfällige Handlungsoptionen aufzeigen.</p><p>Der Bericht soll eine Grundlage bieten, bei politischen Entscheidungen nebst Paaren und Familien auch die Situation von Alleinlebenden faktenbasiert miteinbeziehen zu können.</p>
    • <p>Wie der aktuelle Bericht des BSV «Wirtschaftliche Situation der Alleinlebenden in der Schweiz» (abrufbar unter: www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Services &gt; Forschungspublikationen) festhält, bestehen bezüglich zahlreicher sozio-demographischer Merkmale nur geringe Differenzen zwischen Alleinlebenden und der Gesamtbevölkerung. Einzig bei der Altersstruktur und beim Zivilstand zeigen sich deutliche Unterschiede. Im Rentenalter sind lediglich 10 % der Alleinlebenden ledig, insgesamt erlebten also 90 % eine Zivilstandsänderung im Lebensverlauf. Wie der Bericht weiter zeigt, verändert sich damit häufig auch die wirtschaftliche Situation des Haushalts und die damit verbundenen Transferströme zwischen den verschiedenen Lebensformen. Es gibt keine Statistik, die diese Veränderungen und ihre Folgen im Lebensverlauf gesamthaft korrekt erfassen kann.&nbsp;</p><p>Im Rahmen der Beantwortung des Postulats&nbsp;FDP-Liberale Fraktion (21.4430 «Auswirkungen einer zivilstandsunabhängigen Altersvorsorge?») wird der Bundesrat einen Bericht vorlegen, in welchem die Folgen der Einführung einer individuellen, vom Zivilstand völlig unabhängigen Altersvorsorge aufgezeigt werden. Sofern möglich werden auch die Auswirkungen auf spezifische Haushaltstypen berechnet.&nbsp;</p><p>In Bezug auf die Sozialversicherungen können darüber hinaus Aussagen pro Jahr gemacht werden. Die Haushaltsbudgeterhebung erfasst zum Beispiel die obligatorischen Ausgaben sowie AHV/IV/EO-Einkommen der Alleinlebenden. Damit könnte zwar die Belastung der Alleinlebenden durch obligatorische Ausgaben sowie die bezogenen Leistungen aus der 1. (und 2.) Säule grundsätzlich mit jener anderer Haushaltstypen verglichen werden. Auch die Neurentenstatistik enthält Informationen zu Altersleistungen aus der 2. Säule (Renten und Kapital) nach Zivilstand, aber es wird noch bis 2028 dauern, bis eine vollständige Kohorte von Neurentenbeziehenden erfasst ist. Eindeutige Rückschlüsse auf finanzielle Transfers zwischen den verschiedenen Lebensformen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.</p><p>Wie bereits in der Antwort zur Ip Caroni (21.4111 «Alleinstehende in der Schweiz. Eckwerte für einen Bericht») erläutert, setzen Aussagen zur Steuerbelastung von Alleinlebenden eine Verknüpfung von Steuerdaten mit anderen Datenquellen voraus. Grund dafür ist, dass die Steuerdaten keine Unterscheidung zwischen ledigen Alleinlebenden und im Konkubinat lebenden Personen zulassen. Eine solche Verknüpfung ist im Falle der Statistik der direkten Bundessteuer mangels eines entsprechenden Identifikators jedoch nicht möglich. In einigen Kantonen gibt es Sozialabzüge für Alleinlebende. Diese sind im Steuermäppchen der ESTV (abrufbar unter www.estv.admin.ch &gt; Die ESTV &gt; Steuersystem Schweiz &gt; Steuermäppchen) zusammengestellt. Die Erbschafts- und Schenkungssteuern, welche unterschiedliche Regeln für Alleinlebende und Verheiratete vorsehen, liegen in der alleinigen Kompetenz der Kantone.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat sieht daher in einem zusätzlichen Bericht gemäss dem vorliegenden Postulat keinen Mehrwert.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht zu beleuchten, wie der Staat mit Alleinlebenden umgeht, namentlich punkto Steuern, Sozialversicherungen und weiterer Transfers.</p>
    • Stellung der Alleinlebenden in der Schweiz

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