Einsatz von Finanzmitteln aus dem Horizon-Paket für die Realisierung von Übergangsmassnahmen und Auswirkungen auf den Voranschlag 2024

ShortId
23.3836
Id
20233836
Updated
26.03.2024 21:49
Language
de
Title
Einsatz von Finanzmitteln aus dem Horizon-Paket für die Realisierung von Übergangsmassnahmen und Auswirkungen auf den Voranschlag 2024
AdditionalIndexing
10;36;32
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Auf der Webseite des SBFI (www.horizon-europe.ch) werden einerseits die Finanzmechanismen der Übergangsmassnahmen erklärt und andererseits monatlich der aktuelle Stand der Mittelverwendung dargestellt.</p><p>&nbsp;</p><p>1) Der Bundesrat hat nachfolgende Verteilung der Mittel für die <strong>Übergangsmassnahmen 2023</strong> (total 625 Mio.) beschlossen, vorbehältlich der entsprechenden Budgetbeschlüsse des Parlaments:&nbsp;</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>VA2024</td><td>FP2025</td><td>FP2026</td><td>FP2027</td><td>2028ff</td></tr><tr><td>238,6 Mio.</td><td>114,4 Mio.</td><td>85,3 Mio.</td><td>66,4 Mio.</td><td>120,3 Mio.</td></tr></tbody></table></figure><p>Eine Übersicht zu allen bisher budgetierten Übergangsmassnahmen findet sich bei 2).</p><p>&nbsp;</p><p>2)&nbsp;Der Bund hat für 2024 rund 5 Milliarden Franken für Forschung und Innovation budgetiert. Enthalten sind u.a. die Ausgaben für den SNF, Innosuisse, die nationalen und internationalen Forschungsinfrastrukturen sowie die Ressortforschung des Bundes und insbesondere auch die Anteile der Bundesbeiträge an den ETH-Bereich, die für die Forschung eingesetzt werden.</p><p>Der Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz ist sehr stark international vernetzt und ein Grossteil der Förderung hat sowohl nationale (Bsp. nationale Förderung eines Forschungsprojekts) als auch internationale Aspekte (die internationale Kollaboration innerhalb ebendieses Projekts). Gleichzeitig fördert der Bund eine Vielzahl an Komponenten der internationalen Forschung direkt durch Pflichtbeiträge (z.B. CERN, European XFEL, usw.) oder Programmbeiträge an internationale Forschungsorganisationen (z.B.&nbsp;154&nbsp;Mio. an die Europäische Weltraumorganisation ESA), via die Finanzierung von Plattformen für den internationalen Austausch, usw.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Horizon-Paket sind im Voranschlag 2024 460 Millionen Franken für die Finanzierung von Übergangsmassnahmen vorgesehen. Dieser Betrag setzt sich aus Tranchen für die Übergangsmassnahmen 2021, 2022 und 2023 zusammen. Im Finanzplan 2025–2027 sind die Ausgaben für die schon beschlossenen Übergangsmassnahmen 2021, 2022 und 2023 (Laufzeit 2022-2033: 1,9 Mia.) budgetiert. Ausserdem hat der Bundesrat im Finanzplan die Mittel für Übergangsmassnahmen, die er bei einer fehlenden Assoziierung in den Jahren 2024-2027 beschliessen würde, eingestellt. Damit ergibt sich für den Voranschlag 2024 und den Finanzplan 2025–2027 folgendes Gesamtbild der Übergangsmassnahmen:</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td>VA2024</td><td>FP2025</td><td>FP2026</td><td>FP2027</td></tr><tr><td>A231.0435</td><td>456,2 Mio.</td><td>493,5 Mio.</td><td>532,4 Mio.</td><td>573,0 Mio.</td></tr><tr><td>Direktfinanzierung anderer VE1</td><td>3,7 Mio.</td><td>2,5 Mio.</td><td>1,6 Mio.</td><td>0,03 Mio.</td></tr><tr><td>Total</td><td>460 Mio.</td><td>496 Mio.</td><td>534 Mio.</td><td>573 Mio.</td></tr></tbody></table></figure><p>1&nbsp;Die finanziellen Mittel werden bei der Budgeterstellung übertragen, da die Verwaltungseinheiten nicht subventioniert werden können. Agroscope und MeteoSuisse haben mit dem B2024 und FP 2025-2027 Mittel erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Sollte eine Assoziierung 2024 (oder in den Folgejahren) realisiert werden können, werden die im ersten Jahr benötigten Mittel auf dem Nachtragsweg beantragt. Nach der Assoziierung werden zusätzlich zum Pflichtbeitrag an die EU auch die bereits beschlossenen Übergangsmassnahmen zu honorieren sein. Nach den durch die Nicht-Assoziierung verursachten Kreditresten in der Vergangenheit, wird diese Kombination zu Zahlungsspitzen führen, die zur Einhaltung der Schuldenbremse eine Priorisierung der Ausgaben im gesamten Bundeshaushalt nötig machen wird. &nbsp;</p><p>Nebst den Übergangs­massnahmen werden zusätzliche, gezielte Massnahmen finanziert (z.B. die nationale Quantum Initiative), welche die bi- und multilaterale Zusammenarbeit und die Position der Schweiz stärken sollen. Der Bundesrat hat die dafür benötigten Mittel im Voranschlag 2024 eingestellt.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 für das Horizon-Paket 2021-2027 (Horizon Europe, Euratom, ITER und Digital Europe) neue Übergangsmassnahmen für die Ausschreibungen im Jahr 2023 beschlossen und will diese mit 625 Millionen Franken finanzieren. In den Jahren 2021 und 2022 konnten die für die Beteiligung an den Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU budgetierten Mittel nicht ausgeschöpft werden. Die notwendige Transparenz in diesem Bereich wurde auch mit der Motion 22.3876 (Transparenz bezüglich der verwendeten und nicht verwendete Mittel des Verpflichtungskredits "Horizon-Paket 2021-2027) verlangt. Deren Ablehnung im Ständerat basierte auf den Argumenten der WBK-S, wonach die vorhandenen Zahlen zwar komplex und anspruchsvoll zu verstehen seien, dass aber Transparenz möglich sei und durch zusätzliche Informationen bei der Verwaltung geschaffen werden könne. Genau das wird mit der vorliegenden Interpellation bezweckt. </p><p>Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Voranschlag 2024 bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aufgrund des Ausschlusses der Schweiz aus Horizon Europe zahlt die Schweiz keine jährlichen Beiträge für die Programmbeteiligung; vielmehr werden die von der Schweiz eingesetzten Mittel für die Finanzierung von Forschungs- und Innovationsprojekten über mehrere Jahre verteilt. </p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat die für neue Übergangsmassnahmen bewilligten 625 Millionen Franken über die kommenden Jahre zu verteilen? </p><p>- Welchen Betrag wird der Bundesrat in der entsprechenden Budget-Position im Voranschlag 2024 konkret einsetzen?</p><p>2. Gemäss dem vom Parlament Ende 2020 bewilligten Voranschlagskredit für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket 2021-2027 wären im Jahr 2024 über 800 Millionen Franken im Bundesbudget eingestellt worden. Der Bundesrat hat bereits kommuniziert, dass er den Pflichtbeitrag für eine Assoziierung an den EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen im Jahr 2024 nicht mehr budgetieren will.</p><p>- Welche Finanzmittel plant der Bundesrat im Jahr 2024 insgesamt für die internationale Forschung und Innovation einzusetzen und wie gross wird das Delta zur ursprünglich vorgesehenen Horizon-Finanzierungstranche sein?</p><p>- Sieht der Bundesrat nebst der Finanzierung der bereits laufenden und neu auszuschreibenden Übergangsmassnahmen im Jahr 2024 noch weitere Massnahmen zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz vor?</p>
  • Einsatz von Finanzmitteln aus dem Horizon-Paket für die Realisierung von Übergangsmassnahmen und Auswirkungen auf den Voranschlag 2024
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf der Webseite des SBFI (www.horizon-europe.ch) werden einerseits die Finanzmechanismen der Übergangsmassnahmen erklärt und andererseits monatlich der aktuelle Stand der Mittelverwendung dargestellt.</p><p>&nbsp;</p><p>1) Der Bundesrat hat nachfolgende Verteilung der Mittel für die <strong>Übergangsmassnahmen 2023</strong> (total 625 Mio.) beschlossen, vorbehältlich der entsprechenden Budgetbeschlüsse des Parlaments:&nbsp;</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>VA2024</td><td>FP2025</td><td>FP2026</td><td>FP2027</td><td>2028ff</td></tr><tr><td>238,6 Mio.</td><td>114,4 Mio.</td><td>85,3 Mio.</td><td>66,4 Mio.</td><td>120,3 Mio.</td></tr></tbody></table></figure><p>Eine Übersicht zu allen bisher budgetierten Übergangsmassnahmen findet sich bei 2).</p><p>&nbsp;</p><p>2)&nbsp;Der Bund hat für 2024 rund 5 Milliarden Franken für Forschung und Innovation budgetiert. Enthalten sind u.a. die Ausgaben für den SNF, Innosuisse, die nationalen und internationalen Forschungsinfrastrukturen sowie die Ressortforschung des Bundes und insbesondere auch die Anteile der Bundesbeiträge an den ETH-Bereich, die für die Forschung eingesetzt werden.</p><p>Der Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz ist sehr stark international vernetzt und ein Grossteil der Förderung hat sowohl nationale (Bsp. nationale Förderung eines Forschungsprojekts) als auch internationale Aspekte (die internationale Kollaboration innerhalb ebendieses Projekts). Gleichzeitig fördert der Bund eine Vielzahl an Komponenten der internationalen Forschung direkt durch Pflichtbeiträge (z.B. CERN, European XFEL, usw.) oder Programmbeiträge an internationale Forschungsorganisationen (z.B.&nbsp;154&nbsp;Mio. an die Europäische Weltraumorganisation ESA), via die Finanzierung von Plattformen für den internationalen Austausch, usw.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Horizon-Paket sind im Voranschlag 2024 460 Millionen Franken für die Finanzierung von Übergangsmassnahmen vorgesehen. Dieser Betrag setzt sich aus Tranchen für die Übergangsmassnahmen 2021, 2022 und 2023 zusammen. Im Finanzplan 2025–2027 sind die Ausgaben für die schon beschlossenen Übergangsmassnahmen 2021, 2022 und 2023 (Laufzeit 2022-2033: 1,9 Mia.) budgetiert. Ausserdem hat der Bundesrat im Finanzplan die Mittel für Übergangsmassnahmen, die er bei einer fehlenden Assoziierung in den Jahren 2024-2027 beschliessen würde, eingestellt. Damit ergibt sich für den Voranschlag 2024 und den Finanzplan 2025–2027 folgendes Gesamtbild der Übergangsmassnahmen:</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td>VA2024</td><td>FP2025</td><td>FP2026</td><td>FP2027</td></tr><tr><td>A231.0435</td><td>456,2 Mio.</td><td>493,5 Mio.</td><td>532,4 Mio.</td><td>573,0 Mio.</td></tr><tr><td>Direktfinanzierung anderer VE1</td><td>3,7 Mio.</td><td>2,5 Mio.</td><td>1,6 Mio.</td><td>0,03 Mio.</td></tr><tr><td>Total</td><td>460 Mio.</td><td>496 Mio.</td><td>534 Mio.</td><td>573 Mio.</td></tr></tbody></table></figure><p>1&nbsp;Die finanziellen Mittel werden bei der Budgeterstellung übertragen, da die Verwaltungseinheiten nicht subventioniert werden können. Agroscope und MeteoSuisse haben mit dem B2024 und FP 2025-2027 Mittel erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Sollte eine Assoziierung 2024 (oder in den Folgejahren) realisiert werden können, werden die im ersten Jahr benötigten Mittel auf dem Nachtragsweg beantragt. Nach der Assoziierung werden zusätzlich zum Pflichtbeitrag an die EU auch die bereits beschlossenen Übergangsmassnahmen zu honorieren sein. Nach den durch die Nicht-Assoziierung verursachten Kreditresten in der Vergangenheit, wird diese Kombination zu Zahlungsspitzen führen, die zur Einhaltung der Schuldenbremse eine Priorisierung der Ausgaben im gesamten Bundeshaushalt nötig machen wird. &nbsp;</p><p>Nebst den Übergangs­massnahmen werden zusätzliche, gezielte Massnahmen finanziert (z.B. die nationale Quantum Initiative), welche die bi- und multilaterale Zusammenarbeit und die Position der Schweiz stärken sollen. Der Bundesrat hat die dafür benötigten Mittel im Voranschlag 2024 eingestellt.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 für das Horizon-Paket 2021-2027 (Horizon Europe, Euratom, ITER und Digital Europe) neue Übergangsmassnahmen für die Ausschreibungen im Jahr 2023 beschlossen und will diese mit 625 Millionen Franken finanzieren. In den Jahren 2021 und 2022 konnten die für die Beteiligung an den Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU budgetierten Mittel nicht ausgeschöpft werden. Die notwendige Transparenz in diesem Bereich wurde auch mit der Motion 22.3876 (Transparenz bezüglich der verwendeten und nicht verwendete Mittel des Verpflichtungskredits "Horizon-Paket 2021-2027) verlangt. Deren Ablehnung im Ständerat basierte auf den Argumenten der WBK-S, wonach die vorhandenen Zahlen zwar komplex und anspruchsvoll zu verstehen seien, dass aber Transparenz möglich sei und durch zusätzliche Informationen bei der Verwaltung geschaffen werden könne. Genau das wird mit der vorliegenden Interpellation bezweckt. </p><p>Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Voranschlag 2024 bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aufgrund des Ausschlusses der Schweiz aus Horizon Europe zahlt die Schweiz keine jährlichen Beiträge für die Programmbeteiligung; vielmehr werden die von der Schweiz eingesetzten Mittel für die Finanzierung von Forschungs- und Innovationsprojekten über mehrere Jahre verteilt. </p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat die für neue Übergangsmassnahmen bewilligten 625 Millionen Franken über die kommenden Jahre zu verteilen? </p><p>- Welchen Betrag wird der Bundesrat in der entsprechenden Budget-Position im Voranschlag 2024 konkret einsetzen?</p><p>2. Gemäss dem vom Parlament Ende 2020 bewilligten Voranschlagskredit für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket 2021-2027 wären im Jahr 2024 über 800 Millionen Franken im Bundesbudget eingestellt worden. Der Bundesrat hat bereits kommuniziert, dass er den Pflichtbeitrag für eine Assoziierung an den EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen im Jahr 2024 nicht mehr budgetieren will.</p><p>- Welche Finanzmittel plant der Bundesrat im Jahr 2024 insgesamt für die internationale Forschung und Innovation einzusetzen und wie gross wird das Delta zur ursprünglich vorgesehenen Horizon-Finanzierungstranche sein?</p><p>- Sieht der Bundesrat nebst der Finanzierung der bereits laufenden und neu auszuschreibenden Übergangsmassnahmen im Jahr 2024 noch weitere Massnahmen zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz vor?</p>
    • Einsatz von Finanzmitteln aus dem Horizon-Paket für die Realisierung von Übergangsmassnahmen und Auswirkungen auf den Voranschlag 2024

Back to List