Faire und wettbewerbsorientierte Finanzierung im Hochschulbereich

ShortId
23.3841
Id
20233841
Updated
26.03.2024 21:48
Language
de
Title
Faire und wettbewerbsorientierte Finanzierung im Hochschulbereich
AdditionalIndexing
32;24;36
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 50 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) ist der Bund verpflichtet, für Universitäre Hochschulen (UH) 20&nbsp;Prozent der Referenzkosten und für FH 30&nbsp;Prozent zu übernehmen. Der Unterschied von 10&nbsp;Prozent lässt sich damit begründen, dass die kantonalen Universitäten mehr Mittel für Forschung und Innovation erhalten als die FH.</p><p>FH sind sehr beliebt – das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation prognostiziert in seiner Botschaft für den Zeitraum 2025–2028, dass die Anzahl Studentinnen und Studenten an den FH stärker ansteigt als an den UH. Aus diesem Grund muss die Übernahme der Referenzkosten überprüft werden. Warum sollte eine FH für eine Studentin oder einen Studenten der Betriebswirtschaftslehre 50&nbsp;Prozent mehr Mittel vom Bund erhalten als eine UH, obwohl die Lehrinhalte ungefähr gleich sind? FH könnten möglicherweise weniger Anreiz haben, auf anderen Wegen Mittel zu beschaffen. Dies könnte zu einer Ungleichbehandlung von FH und UH führen und noch viel wichtiger unser hochwertiges Bildungssystem schädigen. Sollten die Hochschulen gemäss HFKG nicht nach dem Grundsatz der gleichen Finanzierung für gleiche Leistungen unterstützt werden, um den Wettbewerb unter ihnen zu fördern und sie damit langfristig rentabel zu machen?&nbsp;</p><p>Die UH werden zu 13,7&nbsp;Prozent durch kompetitive Mittel finanziert, während dieser Anteil bei den FH nur 4,9&nbsp;Prozent beträgt. Dies muss vor dem Hintergrund eines Evaluationsberichts über den SNF betrachtet werden, der 2022 vom Schweizerischen Wissenschaftsrat erarbeitet wurde. Der Bericht folgert, dass der SNF seine Evaluationskriterien und die Prozesse überarbeiten sollte, um vor allem den FH mehr Mittel für die angewandte Forschung zu gewähren. Diese Möglichkeiten sollten geprüft werden, damit die FH weniger auf direkte Beiträge angewiesen sind und die Kosten kontrolliert werden können. Die FH sollen dabei ihre Finanzierung durch kompetitive Mittel weiterhin ausbauen, damit die Qualität des Schweizer Bildungs- und Forschungssystems gesteigert werden kann.</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>Die Förderung des Wettbewerbs, insbesondere im Forschungsbereich, ist ein explizites Ziel des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (Art.&nbsp;3 Bst.&nbsp;c HFKG). Gleichzeitig setzt das HFKG das Differenzierungsgebot um, wonach es im Hochschulraum Schweiz unterschiedliche Hochschultypen gibt. Die Profilschärfung zwischen den universitären Hochschulen (UH) und den Fachhochschulen (FH) mit Blick auf deren Komplementarität in Lehre und Forschung ist weiterhin ein erklärtes Ziel von Bund und Kantonen. Die im Unterschied zu den UH ausgeprägte Lehrorientierung der FH, deren Schwerpunkt auf den berufsqualifizierenden und praxisorientierten Ausbildungen mehrheitlich auf Bachelorstufe liegt, spiegelt sich in den Kosten der Hochschulen. Beträgt im 2021 der Anteil Lehre an den Betriebskosten der UH rund 30&nbsp;% und jener der Forschung etwa 59&nbsp;%, so erreichen die entsprechenden Werte an den FH über 64&nbsp;% bzw. rund&nbsp;27&nbsp;%. Entsprechend erhalten die UH vom Bund für ihren Forschungsaufwand über die kompetitive Forschungsförderung deutlich höhere Beiträge als die FH. Im Gegenzug werden bei der Grundfinanzierung nach HFKG für die UH und die FH unterschiedliche Beitragssätze von 20&nbsp;% bzw. 30&nbsp;% angewendet. Dank dieser Differenzierung trägt der Bund über seine Forschungsförderung und Finanzierung nach HFKG, im Sinne der Gleichbehandlung, bei beiden Hochschultypen in den letzten Jahren gesamthaft je rund 28&nbsp;% der Kosten.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Postulanten einig, dass die Entwicklung der Finanzierung von UH und FH beobachtet und regelmässig analysiert werden soll, um allfällige Fehlanreize frühzeitig identifizieren zu können. Die BFI-Finanzberichte und das jährliche Reporting bieten eine konsolidierte und vollständige Sicht auf die öffentliche BFI-Finanzierung insgesamt und zeigen auch die Entwicklung der Finanzierung der Hochschulen (www.sbfi.admin.ch &gt; BFI-Politik &gt; BFI-Finanzberichte). Das HFKG sieht zudem eine quadriennale Evaluationspflicht der Wirksamkeit des HFKG vor (Art.&nbsp;69 HFKG). Die erste Evaluation von 2022 (vgl. www.sbfi.admin.ch: Publikationsdatenbank &gt; Berichte zur Evaluation nach Art.&nbsp;69 HFKG) kommt zum Schluss, dass mittel- und längerfristige Auswirkungen des Finanzierungssystems aufgrund des kurzen Betrachtungshorizonts noch nicht abgeschätzt werden können. Das Finanzierungssystem des HFKG sei aber ausgewogen und stabil konzipiert. Die Konsistenz des Finanzierungssystems HFKG mit der Forschungsförderung wurde zudem von den Befragten gut bewertet. Es wurden keine Probleme identifiziert, welche einen raschen Anpassungsbedarf erfordern. Es wurden jedoch Herausforderungen genannt, die Bund und Kantone im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz diskutieren werden mit dem Ziel, sie bei der nächsten Evaluation 2026 vertieft zu prüfen. Dazu gehören auch die Fragen vom Postulanten, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der kompetitiven Forschungsförderung und deren Wirkung auf die Profilschärfung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei wird auch ersichtlich, inwieweit sich die auch in Abstützung auf die Evaluation des SNF von 2022 ergriffenen Massnahmen auf die Forschungsförderung auswirken. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein zusätzlicher Prüfbericht vor der bereits geplanten nächsten Evaluation nach HFKG in drei Jahren nicht zielführend wäre.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Förderung der wettbewerbsorientierten Finanzierung der Fachhochschulen (FH) vorzulegen. Der Bericht soll die Entwicklung der unterschiedlichen Finanzierung von kantonalen Universitäten und FH untersuchen, insbesondere den Zugang zu wettbewerbsorientierten Fonds wie dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), Innosuisse und internationalen Programmen. Weiter soll er unterschiedliche Verteilschlüssel für die direkte und indirekte Finanzierung durch den Bund untersuchen und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben, um ein Gleichgewicht zu gewährleisten, den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu fördern und letztlich die Qualität von Forschung und Lehre in der Schweiz zu verbessern.&nbsp;</p>
  • Faire und wettbewerbsorientierte Finanzierung im Hochschulbereich
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 50 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) ist der Bund verpflichtet, für Universitäre Hochschulen (UH) 20&nbsp;Prozent der Referenzkosten und für FH 30&nbsp;Prozent zu übernehmen. Der Unterschied von 10&nbsp;Prozent lässt sich damit begründen, dass die kantonalen Universitäten mehr Mittel für Forschung und Innovation erhalten als die FH.</p><p>FH sind sehr beliebt – das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation prognostiziert in seiner Botschaft für den Zeitraum 2025–2028, dass die Anzahl Studentinnen und Studenten an den FH stärker ansteigt als an den UH. Aus diesem Grund muss die Übernahme der Referenzkosten überprüft werden. Warum sollte eine FH für eine Studentin oder einen Studenten der Betriebswirtschaftslehre 50&nbsp;Prozent mehr Mittel vom Bund erhalten als eine UH, obwohl die Lehrinhalte ungefähr gleich sind? FH könnten möglicherweise weniger Anreiz haben, auf anderen Wegen Mittel zu beschaffen. Dies könnte zu einer Ungleichbehandlung von FH und UH führen und noch viel wichtiger unser hochwertiges Bildungssystem schädigen. Sollten die Hochschulen gemäss HFKG nicht nach dem Grundsatz der gleichen Finanzierung für gleiche Leistungen unterstützt werden, um den Wettbewerb unter ihnen zu fördern und sie damit langfristig rentabel zu machen?&nbsp;</p><p>Die UH werden zu 13,7&nbsp;Prozent durch kompetitive Mittel finanziert, während dieser Anteil bei den FH nur 4,9&nbsp;Prozent beträgt. Dies muss vor dem Hintergrund eines Evaluationsberichts über den SNF betrachtet werden, der 2022 vom Schweizerischen Wissenschaftsrat erarbeitet wurde. Der Bericht folgert, dass der SNF seine Evaluationskriterien und die Prozesse überarbeiten sollte, um vor allem den FH mehr Mittel für die angewandte Forschung zu gewähren. Diese Möglichkeiten sollten geprüft werden, damit die FH weniger auf direkte Beiträge angewiesen sind und die Kosten kontrolliert werden können. Die FH sollen dabei ihre Finanzierung durch kompetitive Mittel weiterhin ausbauen, damit die Qualität des Schweizer Bildungs- und Forschungssystems gesteigert werden kann.</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>Die Förderung des Wettbewerbs, insbesondere im Forschungsbereich, ist ein explizites Ziel des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (Art.&nbsp;3 Bst.&nbsp;c HFKG). Gleichzeitig setzt das HFKG das Differenzierungsgebot um, wonach es im Hochschulraum Schweiz unterschiedliche Hochschultypen gibt. Die Profilschärfung zwischen den universitären Hochschulen (UH) und den Fachhochschulen (FH) mit Blick auf deren Komplementarität in Lehre und Forschung ist weiterhin ein erklärtes Ziel von Bund und Kantonen. Die im Unterschied zu den UH ausgeprägte Lehrorientierung der FH, deren Schwerpunkt auf den berufsqualifizierenden und praxisorientierten Ausbildungen mehrheitlich auf Bachelorstufe liegt, spiegelt sich in den Kosten der Hochschulen. Beträgt im 2021 der Anteil Lehre an den Betriebskosten der UH rund 30&nbsp;% und jener der Forschung etwa 59&nbsp;%, so erreichen die entsprechenden Werte an den FH über 64&nbsp;% bzw. rund&nbsp;27&nbsp;%. Entsprechend erhalten die UH vom Bund für ihren Forschungsaufwand über die kompetitive Forschungsförderung deutlich höhere Beiträge als die FH. Im Gegenzug werden bei der Grundfinanzierung nach HFKG für die UH und die FH unterschiedliche Beitragssätze von 20&nbsp;% bzw. 30&nbsp;% angewendet. Dank dieser Differenzierung trägt der Bund über seine Forschungsförderung und Finanzierung nach HFKG, im Sinne der Gleichbehandlung, bei beiden Hochschultypen in den letzten Jahren gesamthaft je rund 28&nbsp;% der Kosten.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Postulanten einig, dass die Entwicklung der Finanzierung von UH und FH beobachtet und regelmässig analysiert werden soll, um allfällige Fehlanreize frühzeitig identifizieren zu können. Die BFI-Finanzberichte und das jährliche Reporting bieten eine konsolidierte und vollständige Sicht auf die öffentliche BFI-Finanzierung insgesamt und zeigen auch die Entwicklung der Finanzierung der Hochschulen (www.sbfi.admin.ch &gt; BFI-Politik &gt; BFI-Finanzberichte). Das HFKG sieht zudem eine quadriennale Evaluationspflicht der Wirksamkeit des HFKG vor (Art.&nbsp;69 HFKG). Die erste Evaluation von 2022 (vgl. www.sbfi.admin.ch: Publikationsdatenbank &gt; Berichte zur Evaluation nach Art.&nbsp;69 HFKG) kommt zum Schluss, dass mittel- und längerfristige Auswirkungen des Finanzierungssystems aufgrund des kurzen Betrachtungshorizonts noch nicht abgeschätzt werden können. Das Finanzierungssystem des HFKG sei aber ausgewogen und stabil konzipiert. Die Konsistenz des Finanzierungssystems HFKG mit der Forschungsförderung wurde zudem von den Befragten gut bewertet. Es wurden keine Probleme identifiziert, welche einen raschen Anpassungsbedarf erfordern. Es wurden jedoch Herausforderungen genannt, die Bund und Kantone im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz diskutieren werden mit dem Ziel, sie bei der nächsten Evaluation 2026 vertieft zu prüfen. Dazu gehören auch die Fragen vom Postulanten, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der kompetitiven Forschungsförderung und deren Wirkung auf die Profilschärfung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei wird auch ersichtlich, inwieweit sich die auch in Abstützung auf die Evaluation des SNF von 2022 ergriffenen Massnahmen auf die Forschungsförderung auswirken. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein zusätzlicher Prüfbericht vor der bereits geplanten nächsten Evaluation nach HFKG in drei Jahren nicht zielführend wäre.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Förderung der wettbewerbsorientierten Finanzierung der Fachhochschulen (FH) vorzulegen. Der Bericht soll die Entwicklung der unterschiedlichen Finanzierung von kantonalen Universitäten und FH untersuchen, insbesondere den Zugang zu wettbewerbsorientierten Fonds wie dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), Innosuisse und internationalen Programmen. Weiter soll er unterschiedliche Verteilschlüssel für die direkte und indirekte Finanzierung durch den Bund untersuchen und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben, um ein Gleichgewicht zu gewährleisten, den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu fördern und letztlich die Qualität von Forschung und Lehre in der Schweiz zu verbessern.&nbsp;</p>
    • Faire und wettbewerbsorientierte Finanzierung im Hochschulbereich

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