Erhöhung der Armeeausgaben unter Einhaltung des Finanzhaushaltgesetzes

ShortId
23.3843
Id
20233843
Updated
26.03.2024 22:14
Language
de
Title
Erhöhung der Armeeausgaben unter Einhaltung des Finanzhaushaltgesetzes
AdditionalIndexing
09;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Krieg in der Ukraine hat die sicherheitspolitische Lage in ganz Europa und in der Schwez drastisch verändert. Die Schweiz hat die Armeebestände seit 1990 bis heute auf einen Sechstel reduziert und die Verteidigungsfähigkeit aufgrund der sicherheitspolitischen Beurteilung völlig vernachlässigt.</p><p>Heute sind rund 25&nbsp;000 Angehörige der Armee in Truppen für die Verteidigung eingeteilt und die Armeeausrüstung reicht nur, um eine Mechanisierte Brigade für den Ernstfall auszurüsten (vgl. Bericht zur Übung PILUM vom November 2022). Zudem kann die Alimentierung der Armee auf der Basis der WEA bis 2030 nicht sichergestellt werden. Über 6000 taugliche Wehrmänner wechseln jährlich in den Zivildienst.</p><p>Im Moment herrscht Krieg in unserer Nähe. Wir wissen nicht, wie sich die Lage in Europa in den nächsten 10-15 Jahren entwickelt. Wir wissen aber, dass wir in den kommenden Jahren etwa 24 Systeme der Armee ersetzen müssen und die Munitionsreserve rasch wieder auf den kriegstauglichen Bestand erhöhen müssen. Das wird uns gem. Schätzung der Armee rund 50&nbsp;Milliarden Franken kosten.</p><p>Das Parlament hat im Sommer 2022 einer schrittweisen Budgeterhöhung für die Armee bis 2030 auf 1&nbsp;Prozent des BIP zugestimmt. Der Bundesrat hat aufgrund der finanziellen Lage entschieden, diese Budgeterhöhung bis 2035 zu erstrecken. Dieser Entscheid nimmt der Armee unter dem Strich rund 10&nbsp;Milliarden Franken Investitionspotential weg. Das führt dazu, dass die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz bis 2035 nicht hergestellt werden kann und das die Motivation der militärdienstpflichtigen Soldatinnen und Soldaten infolge mangelnder Ausrüstung weiter sinkt.</p><p>Können wir dieses Risiko in Anbetracht der aktuellen Lage eingehen?</p><p>Nein! Deshalb ist der Bundesrat gefordert alternative Finanzierungsmöglichkeit aufzuzeigen. Denn es geht um sehr viel, um nicht weniger als die Sicherheit unseres Landes mit einer glaubwürdigen bewaffneten Neutralität.</p><p>Nein! Deshalb ist der Bundessrat gefordert eine alternative Finanzierungsmöglichkeit aufzuzeigen. Denn es geht um sehr viel, um nicht weniger als die Sicherheit unseres Landes mit einer glaubwürdigen bewaffneten Neutralität.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ab 2023. Dies hat er in der Beantwortung der Motionen der sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte (SR: 22.3374 und NR: 22.3367) zum Ausdruck gebracht. Jedoch hat er bereits in der Annahmeerklärung deutlich gemacht, dass er die Entwicklung der Armeeausgaben im Lichte der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes laufend beurteilen wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Botschaft zum Voranschlag 2024, die der Bundesrat am 23. August 2023 zu Handen des Parlaments verabschiedet hat, konnte nur dank grossen Anstrengungen ausgeglichen gestaltet werden. Das Wachstum der Armeeausgaben, das in der letztjährigen Planung über 8 Prozent bzw. gut 500 Millionen pro Jahr betrug, musste als eine der Bereinigungsmassnahmen abgeschwächt werden. Für das Jahr 2024 erfolgte eine Kürzung um rund 290 Millionen. In den Jahren 2025 und 2026 beträgt das Wachstum neu rund 4,1 Prozent. Ab 2027 sieht die aktuelle Planung ein Ausgabenwachstum von 6,1 Prozent pro Jahr vor. Damit soll erreicht werden, dass die Armeeausgaben bis im Jahr 2035 1 Prozent des BIP betragen werden. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist die Finanzierung der Armee über den ausserordentlichen Haushalt nach Artikel&nbsp;126 Absatz&nbsp;3 BV gemäss den gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenbremse nicht zulässig: Die Bundesversammlung kann zwar den Höchstbetrag der Gesamtausgaben nach Artikel&nbsp;126 Absatz&nbsp;2 BV bei Vorliegen aussergewöhnlicher und vom Bund nicht steuerbarer Entwicklungen erhöhen (Art. 15 Abs. 1 Bst. a Finanzhaushaltgesetz, FHG; SR <i>611.0</i>). Im Hinblick auf die Schweizer Armeeausgaben liegen aber keine solchen Entwicklungen vor. Entsprechend kann auch das Amortisationskonto nach Art. 17a FHG nicht belastet werden.&nbsp;Die schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ist deshalb im ordentlichen Budget einzuplanen und umzusetzen. Reichen die ordentlichen Mittel nicht aus, müssen sie über tiefere Ausgaben in anderen Bereichen oder über höhere Einnahmen ausgeglichen werden, um ein mit der Schuldenbremse konformes Budget zu erreichen. Mittelfristig darf gemäss Vorgaben der Schuldenbremse die Finanzierung der Ausgaben sowohl über den ordentlichen als auch über den ausserordentlichen Haushalt zu keiner Neuverschuldung führen. Das Finanzhaushaltgesetz regelt in den Artikeln 17 ff. das Vorgehen bei negativen Saldi von Ausgleichs- und Amortisationskonto, den Kontrollstatistiken für den ordentlichen und den ausserordentlichen Haushalt. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zweckgebundene Reserven gemäss Artikel 32<i>a</i> i.&nbsp;V.&nbsp;m. Artikel&nbsp;30<i>a</i> Absatz&nbsp;4 Buchstabe&nbsp;b FHG dürfen nur für den ursprünglich budgetierten Zweck eingesetzt werden. Sie entstehen insbesondere aus projektbedingten Verzögerungen, indem die entsprechenden Voranschlagskredite nicht oder nicht vollständig beansprucht wurden. Die Verwendung dieser Reserven wird nicht budgetiert. Die Armee (Verteidigung und armasuisse Immobilien) verfügte Ende 2022 über zweckgebundene Reserven in der Höhe von 318 Millionen, die sie in den kommenden Jahren zum Abschluss der verzögerten Projekte einsetzen kann. Der Betrag wäre im Übrigen ohnehin zu gering, um das vom Motionär gewünschte Ausgabenwachstum zu finanzieren.</p>
  • <p>Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage und der Tatsache, dass die gebundenen Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren kaum angetastet werden können, wird der Bundesrat beauftragt, ohne die Schuldenbremse zu verletzen, folgende Finanzierungsmöglichkeiten für die Erhöhung der Rüstungsausgaben der Armee zu berücksichtigen.</p><p>1. Erhöhung des Höchstbetrages gem. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe&nbsp;a FHG. Der Bundesrat beantragt zur besseren Finanzierung des Rüstungsbedarfes der Armee im Voranschlag den Höchstbetrag nach Artikel&nbsp;126 Absatz&nbsp;2 BV&nbsp;</p><p>Und gem. Artikel 15 Buchstabe&nbsp;a FHG zusätzlich zu erhöhen, um auf die aussergewöhnliche sicherheitspolitische Herausforderung zu reagieren.</p><p>oder</p><p>2. Gemäss Artikel 17a FHG können Kredite für ausserordentliche Ausgaben ausserhalb der Staatrechnung im Amortisationskonto belastet werden. Der Bundesrat beantrag einen entsprechend für zusätzliche nötige Rüstungsbeschaffungen einen Kredit, der als ausserordentliche Ausgabe beschlossen werden soll.</p><p>oder</p><p>3. Im Voranschlag wird für zusätzliche Rüstungsausgaben ausnahmsweise ein Verzehr der Reserven gem. Artikel 32a FHG budgetiert.</p>
  • Erhöhung der Armeeausgaben unter Einhaltung des Finanzhaushaltgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Krieg in der Ukraine hat die sicherheitspolitische Lage in ganz Europa und in der Schwez drastisch verändert. Die Schweiz hat die Armeebestände seit 1990 bis heute auf einen Sechstel reduziert und die Verteidigungsfähigkeit aufgrund der sicherheitspolitischen Beurteilung völlig vernachlässigt.</p><p>Heute sind rund 25&nbsp;000 Angehörige der Armee in Truppen für die Verteidigung eingeteilt und die Armeeausrüstung reicht nur, um eine Mechanisierte Brigade für den Ernstfall auszurüsten (vgl. Bericht zur Übung PILUM vom November 2022). Zudem kann die Alimentierung der Armee auf der Basis der WEA bis 2030 nicht sichergestellt werden. Über 6000 taugliche Wehrmänner wechseln jährlich in den Zivildienst.</p><p>Im Moment herrscht Krieg in unserer Nähe. Wir wissen nicht, wie sich die Lage in Europa in den nächsten 10-15 Jahren entwickelt. Wir wissen aber, dass wir in den kommenden Jahren etwa 24 Systeme der Armee ersetzen müssen und die Munitionsreserve rasch wieder auf den kriegstauglichen Bestand erhöhen müssen. Das wird uns gem. Schätzung der Armee rund 50&nbsp;Milliarden Franken kosten.</p><p>Das Parlament hat im Sommer 2022 einer schrittweisen Budgeterhöhung für die Armee bis 2030 auf 1&nbsp;Prozent des BIP zugestimmt. Der Bundesrat hat aufgrund der finanziellen Lage entschieden, diese Budgeterhöhung bis 2035 zu erstrecken. Dieser Entscheid nimmt der Armee unter dem Strich rund 10&nbsp;Milliarden Franken Investitionspotential weg. Das führt dazu, dass die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz bis 2035 nicht hergestellt werden kann und das die Motivation der militärdienstpflichtigen Soldatinnen und Soldaten infolge mangelnder Ausrüstung weiter sinkt.</p><p>Können wir dieses Risiko in Anbetracht der aktuellen Lage eingehen?</p><p>Nein! Deshalb ist der Bundesrat gefordert alternative Finanzierungsmöglichkeit aufzuzeigen. Denn es geht um sehr viel, um nicht weniger als die Sicherheit unseres Landes mit einer glaubwürdigen bewaffneten Neutralität.</p><p>Nein! Deshalb ist der Bundessrat gefordert eine alternative Finanzierungsmöglichkeit aufzuzeigen. Denn es geht um sehr viel, um nicht weniger als die Sicherheit unseres Landes mit einer glaubwürdigen bewaffneten Neutralität.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ab 2023. Dies hat er in der Beantwortung der Motionen der sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte (SR: 22.3374 und NR: 22.3367) zum Ausdruck gebracht. Jedoch hat er bereits in der Annahmeerklärung deutlich gemacht, dass er die Entwicklung der Armeeausgaben im Lichte der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes laufend beurteilen wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Botschaft zum Voranschlag 2024, die der Bundesrat am 23. August 2023 zu Handen des Parlaments verabschiedet hat, konnte nur dank grossen Anstrengungen ausgeglichen gestaltet werden. Das Wachstum der Armeeausgaben, das in der letztjährigen Planung über 8 Prozent bzw. gut 500 Millionen pro Jahr betrug, musste als eine der Bereinigungsmassnahmen abgeschwächt werden. Für das Jahr 2024 erfolgte eine Kürzung um rund 290 Millionen. In den Jahren 2025 und 2026 beträgt das Wachstum neu rund 4,1 Prozent. Ab 2027 sieht die aktuelle Planung ein Ausgabenwachstum von 6,1 Prozent pro Jahr vor. Damit soll erreicht werden, dass die Armeeausgaben bis im Jahr 2035 1 Prozent des BIP betragen werden. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist die Finanzierung der Armee über den ausserordentlichen Haushalt nach Artikel&nbsp;126 Absatz&nbsp;3 BV gemäss den gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenbremse nicht zulässig: Die Bundesversammlung kann zwar den Höchstbetrag der Gesamtausgaben nach Artikel&nbsp;126 Absatz&nbsp;2 BV bei Vorliegen aussergewöhnlicher und vom Bund nicht steuerbarer Entwicklungen erhöhen (Art. 15 Abs. 1 Bst. a Finanzhaushaltgesetz, FHG; SR <i>611.0</i>). Im Hinblick auf die Schweizer Armeeausgaben liegen aber keine solchen Entwicklungen vor. Entsprechend kann auch das Amortisationskonto nach Art. 17a FHG nicht belastet werden.&nbsp;Die schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ist deshalb im ordentlichen Budget einzuplanen und umzusetzen. Reichen die ordentlichen Mittel nicht aus, müssen sie über tiefere Ausgaben in anderen Bereichen oder über höhere Einnahmen ausgeglichen werden, um ein mit der Schuldenbremse konformes Budget zu erreichen. Mittelfristig darf gemäss Vorgaben der Schuldenbremse die Finanzierung der Ausgaben sowohl über den ordentlichen als auch über den ausserordentlichen Haushalt zu keiner Neuverschuldung führen. Das Finanzhaushaltgesetz regelt in den Artikeln 17 ff. das Vorgehen bei negativen Saldi von Ausgleichs- und Amortisationskonto, den Kontrollstatistiken für den ordentlichen und den ausserordentlichen Haushalt. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zweckgebundene Reserven gemäss Artikel 32<i>a</i> i.&nbsp;V.&nbsp;m. Artikel&nbsp;30<i>a</i> Absatz&nbsp;4 Buchstabe&nbsp;b FHG dürfen nur für den ursprünglich budgetierten Zweck eingesetzt werden. Sie entstehen insbesondere aus projektbedingten Verzögerungen, indem die entsprechenden Voranschlagskredite nicht oder nicht vollständig beansprucht wurden. Die Verwendung dieser Reserven wird nicht budgetiert. Die Armee (Verteidigung und armasuisse Immobilien) verfügte Ende 2022 über zweckgebundene Reserven in der Höhe von 318 Millionen, die sie in den kommenden Jahren zum Abschluss der verzögerten Projekte einsetzen kann. Der Betrag wäre im Übrigen ohnehin zu gering, um das vom Motionär gewünschte Ausgabenwachstum zu finanzieren.</p>
    • <p>Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage und der Tatsache, dass die gebundenen Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren kaum angetastet werden können, wird der Bundesrat beauftragt, ohne die Schuldenbremse zu verletzen, folgende Finanzierungsmöglichkeiten für die Erhöhung der Rüstungsausgaben der Armee zu berücksichtigen.</p><p>1. Erhöhung des Höchstbetrages gem. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe&nbsp;a FHG. Der Bundesrat beantragt zur besseren Finanzierung des Rüstungsbedarfes der Armee im Voranschlag den Höchstbetrag nach Artikel&nbsp;126 Absatz&nbsp;2 BV&nbsp;</p><p>Und gem. Artikel 15 Buchstabe&nbsp;a FHG zusätzlich zu erhöhen, um auf die aussergewöhnliche sicherheitspolitische Herausforderung zu reagieren.</p><p>oder</p><p>2. Gemäss Artikel 17a FHG können Kredite für ausserordentliche Ausgaben ausserhalb der Staatrechnung im Amortisationskonto belastet werden. Der Bundesrat beantrag einen entsprechend für zusätzliche nötige Rüstungsbeschaffungen einen Kredit, der als ausserordentliche Ausgabe beschlossen werden soll.</p><p>oder</p><p>3. Im Voranschlag wird für zusätzliche Rüstungsausgaben ausnahmsweise ein Verzehr der Reserven gem. Artikel 32a FHG budgetiert.</p>
    • Erhöhung der Armeeausgaben unter Einhaltung des Finanzhaushaltgesetzes

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