Förderung der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt. Teilzeitarbeit für alle Geschlechter, vor allem auch für Männer!

ShortId
23.3848
Id
20233848
Updated
26.03.2024 21:18
Language
de
Title
Förderung der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt. Teilzeitarbeit für alle Geschlechter, vor allem auch für Männer!
AdditionalIndexing
44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer noch arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer Teilzeit (2022: Anteil von 18.7 Prozent gegenüber Anteil bei den Frauen mit 57,9 %). Damit ist Teilzeitarbeit immer noch ein typisches Merkmal weiblicher Erwerbstätigkeit, mit all den damit verbundenen Nachteilen (Lohnunterschiede, Aufstiegsmöglichkeiten, unerreichbare Arbeitsmarktsegmente usw.). Teilzeit arbeitende Männer haben mehr Schwierigkeiten, in Unternehmen bei Stellenbewerbungen eingeladen zu werden. Väter müssen sich rechtfertigen, wenn sie nicht über 90 Prozent arbeiten. Mütter müssen sich dagegen rechtfertigen, wenn sie voll im Erwerbsleben bleiben oder sehr wenig arbeiten. </p><p>Teilzeit arbeitende Männer können sich vermehrt um die Familie kümmern. Dies würde zu einer gerechteren Aufteilung der Familienarbeit beitragen und die traditionellen Geschlechterrollenbilder aufweichen. Das käme auch den Frauen zugute, da damit eher akzeptiert würde, dass auch mit Teilzeitarbeit Karriere gemacht werden kann. Gleichstellung wird hergestellt, wenn auch Männer Teilzeit arbeiten (können). </p><p>(s. auch KOF-Bulletin vom 7.1.2022, "Wie steht es um die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt?")</p><p>Der Bund könnte - ähnlich wie mit dem bis 2014 durchgeführten Projekt "Teilzeitmann" (das von der Bildfläche verschwunden ist) - zur Akzeptanz bzw. zur Sensibilisierung der Teilzeitarbeit beitragen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer, nicht nur beim Bund, sondern auch in der Privatwirtschaft, massgeblich fördern. </p>
  • <p>Während der Anteil Teilzeiterwerbstätiger bei den Frauen seit 2012 um 0,7 Prozentpunkte gesunken ist, nahm er bei den Männern im gleichen Zeitraum um 4,8 Prozentpunkte zu. Auch die Teilzeiterwerbstätigkeit von Vätern hat im betrachteten Zeitraum deutlich zugenommen (+5,4 Prozentpunkte), liegt mit 13,8 Prozent aber unter dem Durchschnitt der Männer insgesamt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass das Arbeitskräftepotenzial beider Geschlechter möglichst gut ausgeschöpft wird. Die vollzeitäquivalente Erwerbsquote der 15-64-jährigen Bevölkerung erhöhte sich zwischen 2012 und 2022 um 0,9 Prozentpunkte, wobei bei Frauen (+4,0 Prozentpunkte) und Männern (-2,2 Prozentpunkte) gegenläufige Entwicklungen erfolgten. Die Möglichkeit, das Pensum den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend anpassen zu können, ist für die Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials ein wesentliches Element.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eines von vier Handlungsfeldern der Gleichstellungsstrategie 2030 (<a href="http://www.gleichstellung2030.ch">www.gleichstellung2030.ch</a>), die insbesondere die Stärkung der wirtschaftlichen Autonomie der Frauen bezweckt. Frauen wie auch Männer sollen von Rahmenbedingungen profitieren, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung bezahlter Arbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen. Die Erhöhung der Teilzeitquote von Männern ist einer von mehreren Ansätzen, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann. Auch andere Formen flexibler Arbeitsmodelle – wie Telearbeit, flexible Arbeitszeiten oder Jobsharing – oder zeitgemässe Angebote für die familienergänzende Kinderbetreuung tragen zur Verbesserung der Vereinbarkeit bei. Im Bereich der Steuerpolitik kann die Einführung der Individualbesteuerung positive Anreize für gleichberechtigte Partnerschaften mit einer ausgeglichenen Verteilung der Erwerbs-, Familien- und Hausarbeit schaffen. Die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung endete am 16. März 2023.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Akzeptanz der Teilzeitarbeit von Männern ist ein Prozess des gesellschaftlichen Wandels. Die Entwicklung und Umsetzung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen ist in erster Linie eine Angelegenheit des Privatsektors. Welche Massnahmen im Einzelfall am geeignetsten sind, können Arbeitgeber und Arbeitnehmende am besten beurteilen. Der Bund kann die Unternehmen mit Informations- und Sensibilisierungsprojekten unterstützen, um bewährte Lösungen besser bekannt zu machen. In diesen Zusammenhang hat das SECO im August 2021 den Bericht «Familienfreundliche Arbeitsbedingungen 2020: Was machen die Kantone/Hauptorte?» veröffentlicht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zu erwähnen sind hier ausserdem einerseits die Finanzhilfen gemäss Artikel 14 Gleichstellungsgesetz (SR 151.1). Damit unterstützt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann regelmässig die Durchführung von Programmen und Projekten betreffend die Förderung von Teilzeitarbeit in bestimmten Branchen sowie die Entwicklung von männerspezifischen Angeboten zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unterstützt wird in diesem Rahmen auch die Fachstelle UND, welche Unternehmen bei der Verankerung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen berät (<a href="http://www.fachstelle-und.ch">www.fachstelle-und.ch</a>). Andererseits leistet das Bundesamt für Sozialversicherungen gestützt auf Artikel&nbsp;21<i>f</i>&nbsp;ff. des Familienzulagengesetzes (SR&nbsp;836.2) Finanzhilfen an Familienorganisationen für ihre Tätigkeiten zur Förderung von Familien u.a. im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Weitere Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit lassen sich dem Aktionsplan zur Gleichstellungsstrategie entnehmen. Der Bundesrat sieht keinen darüberhinausgehenden Handlungsbedarf.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen und allenfalls gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie insbesondere mit der Möglichkeit der Teilzeitarbeit für Männer zu fördern.</p>
  • Förderung der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt. Teilzeitarbeit für alle Geschlechter, vor allem auch für Männer!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer noch arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer Teilzeit (2022: Anteil von 18.7 Prozent gegenüber Anteil bei den Frauen mit 57,9 %). Damit ist Teilzeitarbeit immer noch ein typisches Merkmal weiblicher Erwerbstätigkeit, mit all den damit verbundenen Nachteilen (Lohnunterschiede, Aufstiegsmöglichkeiten, unerreichbare Arbeitsmarktsegmente usw.). Teilzeit arbeitende Männer haben mehr Schwierigkeiten, in Unternehmen bei Stellenbewerbungen eingeladen zu werden. Väter müssen sich rechtfertigen, wenn sie nicht über 90 Prozent arbeiten. Mütter müssen sich dagegen rechtfertigen, wenn sie voll im Erwerbsleben bleiben oder sehr wenig arbeiten. </p><p>Teilzeit arbeitende Männer können sich vermehrt um die Familie kümmern. Dies würde zu einer gerechteren Aufteilung der Familienarbeit beitragen und die traditionellen Geschlechterrollenbilder aufweichen. Das käme auch den Frauen zugute, da damit eher akzeptiert würde, dass auch mit Teilzeitarbeit Karriere gemacht werden kann. Gleichstellung wird hergestellt, wenn auch Männer Teilzeit arbeiten (können). </p><p>(s. auch KOF-Bulletin vom 7.1.2022, "Wie steht es um die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt?")</p><p>Der Bund könnte - ähnlich wie mit dem bis 2014 durchgeführten Projekt "Teilzeitmann" (das von der Bildfläche verschwunden ist) - zur Akzeptanz bzw. zur Sensibilisierung der Teilzeitarbeit beitragen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer, nicht nur beim Bund, sondern auch in der Privatwirtschaft, massgeblich fördern. </p>
    • <p>Während der Anteil Teilzeiterwerbstätiger bei den Frauen seit 2012 um 0,7 Prozentpunkte gesunken ist, nahm er bei den Männern im gleichen Zeitraum um 4,8 Prozentpunkte zu. Auch die Teilzeiterwerbstätigkeit von Vätern hat im betrachteten Zeitraum deutlich zugenommen (+5,4 Prozentpunkte), liegt mit 13,8 Prozent aber unter dem Durchschnitt der Männer insgesamt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass das Arbeitskräftepotenzial beider Geschlechter möglichst gut ausgeschöpft wird. Die vollzeitäquivalente Erwerbsquote der 15-64-jährigen Bevölkerung erhöhte sich zwischen 2012 und 2022 um 0,9 Prozentpunkte, wobei bei Frauen (+4,0 Prozentpunkte) und Männern (-2,2 Prozentpunkte) gegenläufige Entwicklungen erfolgten. Die Möglichkeit, das Pensum den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend anpassen zu können, ist für die Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials ein wesentliches Element.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eines von vier Handlungsfeldern der Gleichstellungsstrategie 2030 (<a href="http://www.gleichstellung2030.ch">www.gleichstellung2030.ch</a>), die insbesondere die Stärkung der wirtschaftlichen Autonomie der Frauen bezweckt. Frauen wie auch Männer sollen von Rahmenbedingungen profitieren, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung bezahlter Arbeit und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen. Die Erhöhung der Teilzeitquote von Männern ist einer von mehreren Ansätzen, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann. Auch andere Formen flexibler Arbeitsmodelle – wie Telearbeit, flexible Arbeitszeiten oder Jobsharing – oder zeitgemässe Angebote für die familienergänzende Kinderbetreuung tragen zur Verbesserung der Vereinbarkeit bei. Im Bereich der Steuerpolitik kann die Einführung der Individualbesteuerung positive Anreize für gleichberechtigte Partnerschaften mit einer ausgeglichenen Verteilung der Erwerbs-, Familien- und Hausarbeit schaffen. Die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung endete am 16. März 2023.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Akzeptanz der Teilzeitarbeit von Männern ist ein Prozess des gesellschaftlichen Wandels. Die Entwicklung und Umsetzung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen ist in erster Linie eine Angelegenheit des Privatsektors. Welche Massnahmen im Einzelfall am geeignetsten sind, können Arbeitgeber und Arbeitnehmende am besten beurteilen. Der Bund kann die Unternehmen mit Informations- und Sensibilisierungsprojekten unterstützen, um bewährte Lösungen besser bekannt zu machen. In diesen Zusammenhang hat das SECO im August 2021 den Bericht «Familienfreundliche Arbeitsbedingungen 2020: Was machen die Kantone/Hauptorte?» veröffentlicht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zu erwähnen sind hier ausserdem einerseits die Finanzhilfen gemäss Artikel 14 Gleichstellungsgesetz (SR 151.1). Damit unterstützt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann regelmässig die Durchführung von Programmen und Projekten betreffend die Förderung von Teilzeitarbeit in bestimmten Branchen sowie die Entwicklung von männerspezifischen Angeboten zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unterstützt wird in diesem Rahmen auch die Fachstelle UND, welche Unternehmen bei der Verankerung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen berät (<a href="http://www.fachstelle-und.ch">www.fachstelle-und.ch</a>). Andererseits leistet das Bundesamt für Sozialversicherungen gestützt auf Artikel&nbsp;21<i>f</i>&nbsp;ff. des Familienzulagengesetzes (SR&nbsp;836.2) Finanzhilfen an Familienorganisationen für ihre Tätigkeiten zur Förderung von Familien u.a. im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Weitere Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit lassen sich dem Aktionsplan zur Gleichstellungsstrategie entnehmen. Der Bundesrat sieht keinen darüberhinausgehenden Handlungsbedarf.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen und allenfalls gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie insbesondere mit der Möglichkeit der Teilzeitarbeit für Männer zu fördern.</p>
    • Förderung der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt. Teilzeitarbeit für alle Geschlechter, vor allem auch für Männer!

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