Verkaufsverbot für neue Benzinrasenmäher und -laubbläser in der Schweiz ab 2025

ShortId
23.3856
Id
20233856
Updated
05.09.2023 12:42
Language
de
Title
Verkaufsverbot für neue Benzinrasenmäher und -laubbläser in der Schweiz ab 2025
AdditionalIndexing
52;24;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Alle Jahre wieder ertönt im Frühling in den Einfamilienhausquartieren landauf, landab das Konzert der Benzinrasenmäher. Im Herbst stimmen die meist noch viel lärmigeren Laubbläser mit ein. Abgesehen vom Krach, den sie verursachen, stossen diese Geräte Partikel aus, die für Natur und Mensch giftig sind. Besonders toxisch sind die Partikelwolken für jene Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner, die mit solchen Geräten hantieren.</p><p>Natürlich verursachen Rasenmäher und Laubbläser lediglich einen kleinen Teil des CO2-Abdrucks, aber – wie man so schön sagt – mit kleinen Schritten erreicht man Grosses!</p><p>Vor allem aber ist in diesem Bereich eine rasche Umstellung möglich, denn es stehen heute vielfältige manuelle oder elektrische Alternativen für jedes Bedürfnis zur Verfügung.</p><p>Es ist im Interesse unseres Landes, den Wandel da voranzutreiben, wo es sich einfach und ohne grössere Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung bewerkstelligen lässt. Nur so werden wir uns der CO2-Neutralität konkret annähern und können darüber hinaus Sektoren, in denen Alternativen zu fossilen Energieträgern nicht so einfach verfügbar sind, einen willkommenen Aufschub verschaffen.</p>
  • <p>Ein Verbot von benzinbetriebenen Rasenmähern und Blasgeräten wäre ein nicht verhältnismässiges technisches Handelshemmnis und würde damit Artikel 4 des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) widersprechen. Aus Umweltsicht verursachen diese Geräte heute nur etwa 0.2&nbsp;Promille der CO2-Emissionen in der Schweiz und nur 0.04&nbsp;Promille der Kohlenwasserstoffemissionen. Es gibt bereits verschiedene Bestimmungen im Luftreinhalte- und Lärmschutzrecht, welche die Auswirkungen dieser Geräte auf die Umwelt minimieren. Was den gesundheitlichen Schutz der Anwenderinnen und Anwender betrifft, so steht diesen bereits heute Alkylatbenzin zur Verfügung, das frei von krebserregenden Aromaten ist. Alternativ dazu sind mittlerweile auch elektrisch angetriebene Geräte auf dem Markt erhältlich.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Verkaufsverbot für neue benzinbetriebene Rasenmäher und Laubbläser ab 2025 zu planen. Er kann finanzielle Anreize vorsehen, um die Akzeptanz der Massnahme in der Bevölkerung zu erhöhen.</p>
  • Verkaufsverbot für neue Benzinrasenmäher und -laubbläser in der Schweiz ab 2025
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Alle Jahre wieder ertönt im Frühling in den Einfamilienhausquartieren landauf, landab das Konzert der Benzinrasenmäher. Im Herbst stimmen die meist noch viel lärmigeren Laubbläser mit ein. Abgesehen vom Krach, den sie verursachen, stossen diese Geräte Partikel aus, die für Natur und Mensch giftig sind. Besonders toxisch sind die Partikelwolken für jene Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner, die mit solchen Geräten hantieren.</p><p>Natürlich verursachen Rasenmäher und Laubbläser lediglich einen kleinen Teil des CO2-Abdrucks, aber – wie man so schön sagt – mit kleinen Schritten erreicht man Grosses!</p><p>Vor allem aber ist in diesem Bereich eine rasche Umstellung möglich, denn es stehen heute vielfältige manuelle oder elektrische Alternativen für jedes Bedürfnis zur Verfügung.</p><p>Es ist im Interesse unseres Landes, den Wandel da voranzutreiben, wo es sich einfach und ohne grössere Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung bewerkstelligen lässt. Nur so werden wir uns der CO2-Neutralität konkret annähern und können darüber hinaus Sektoren, in denen Alternativen zu fossilen Energieträgern nicht so einfach verfügbar sind, einen willkommenen Aufschub verschaffen.</p>
    • <p>Ein Verbot von benzinbetriebenen Rasenmähern und Blasgeräten wäre ein nicht verhältnismässiges technisches Handelshemmnis und würde damit Artikel 4 des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) widersprechen. Aus Umweltsicht verursachen diese Geräte heute nur etwa 0.2&nbsp;Promille der CO2-Emissionen in der Schweiz und nur 0.04&nbsp;Promille der Kohlenwasserstoffemissionen. Es gibt bereits verschiedene Bestimmungen im Luftreinhalte- und Lärmschutzrecht, welche die Auswirkungen dieser Geräte auf die Umwelt minimieren. Was den gesundheitlichen Schutz der Anwenderinnen und Anwender betrifft, so steht diesen bereits heute Alkylatbenzin zur Verfügung, das frei von krebserregenden Aromaten ist. Alternativ dazu sind mittlerweile auch elektrisch angetriebene Geräte auf dem Markt erhältlich.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Verkaufsverbot für neue benzinbetriebene Rasenmäher und Laubbläser ab 2025 zu planen. Er kann finanzielle Anreize vorsehen, um die Akzeptanz der Massnahme in der Bevölkerung zu erhöhen.</p>
    • Verkaufsverbot für neue Benzinrasenmäher und -laubbläser in der Schweiz ab 2025

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