Monitoring für die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer

ShortId
23.3858
Id
20233858
Updated
26.03.2024 21:41
Language
de
Title
Monitoring für die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
AdditionalIndexing
08;2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch die neu geschaffene Ergänzungssteuer werden in den kommenden Jahren zusätzliche Fiskaleinnahmen erwartet. Deren Höhe und Verteilung über die verschiedenen Kantone hinweg konnte nur ungefähr geschätzt werden, auch, da die Umsetzungsdetails noch nicht abschliessend bekannt waren. Die Übergangsverordnung soll in 6 Jahren von einem ordentlichen Gesetz abgelöst werden. Für dessen Beratung, wie auch für die Evaluierung des Ressourcen- und Finanzausgleichs, sind Kenntnisse über die effektiv erhobenen Fiskaleinnahmen notwendig. Der Bundesrat wird eingeladen, zusammen mit den Kantonen ein Monitoring zu installieren und die Höhe, Verteilung und (primäre) Verwendung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer zu erheben. Die Resultate sind in einem Bericht darzulegen und regelässig, etwa alle 3-4 Jahre, zu aktualisieren. Damit erhält der Gesetzgeber die notwendigen Grundlagen, um den Mechanismus der Ergänzungssteuer zu validieren und, bei Bedarf, Justierungen vorzunehmen.</p>
  • <p>Die mit der Motion verfolgten Anliegen werden bereits mit dem Postulat der WAK-S «<i>OECD-Mindeststeuer. Auswirkungen auf die Disparität zwischen den Kantonen und Formen der kantonalen Umsetzung</i>» (22.3893) abgedeckt. Auch dieses verlangt die Darstellung der Auswirkungen auf die einzelnen Kantone (Mehr- und Mindereinnahmen, Entwicklung der Disparität zwischen den Kantonen, Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich) sowie einen Überblick über den kantonalen Umsetzungsstand (Anpassungen kantonaler Steuersätze, weitere kantonale Massnahmen).</p><p>&nbsp;</p><p>Ein erster Bericht wurde bereits am 8. August 2023 publiziert und&nbsp;<span style="background-color:white;color:#454545;">dient als Unterlage für die Konsultationen der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) von National- und Ständerat zur befristeten Verordnung über die Mindestbesteuerung</span>. In diesem Bericht werden Schätzungen von Kantonen zum Aufkommen der Ergänzungssteuer sowie geplante steuerliche und nicht steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit der OECD-Reform aufgelistet.</p><p>Weitere Berichte werden in der Botschaft zur Ausführungsgesetzgebung, welche dereinst die Verordnung ablöst, sowie im Rahmen der zukünftigen Berichte über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (Art. 18 FiLaG) erstellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Motion durch die Berichte gestützt auf das erwähnte Postulat bereits als erfüllt.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer und die Höhe, Verteilung und den Verwendungszweck der durch die OECD-Mindeststeuer generierten Fiskaleinnahmen zu monitoren. Die Resultate sollen regelmässig und nach Kantonen aufgeschlüsselt in einem Bericht veröffentlicht werden.</p>
  • Monitoring für die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch die neu geschaffene Ergänzungssteuer werden in den kommenden Jahren zusätzliche Fiskaleinnahmen erwartet. Deren Höhe und Verteilung über die verschiedenen Kantone hinweg konnte nur ungefähr geschätzt werden, auch, da die Umsetzungsdetails noch nicht abschliessend bekannt waren. Die Übergangsverordnung soll in 6 Jahren von einem ordentlichen Gesetz abgelöst werden. Für dessen Beratung, wie auch für die Evaluierung des Ressourcen- und Finanzausgleichs, sind Kenntnisse über die effektiv erhobenen Fiskaleinnahmen notwendig. Der Bundesrat wird eingeladen, zusammen mit den Kantonen ein Monitoring zu installieren und die Höhe, Verteilung und (primäre) Verwendung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer zu erheben. Die Resultate sind in einem Bericht darzulegen und regelässig, etwa alle 3-4 Jahre, zu aktualisieren. Damit erhält der Gesetzgeber die notwendigen Grundlagen, um den Mechanismus der Ergänzungssteuer zu validieren und, bei Bedarf, Justierungen vorzunehmen.</p>
    • <p>Die mit der Motion verfolgten Anliegen werden bereits mit dem Postulat der WAK-S «<i>OECD-Mindeststeuer. Auswirkungen auf die Disparität zwischen den Kantonen und Formen der kantonalen Umsetzung</i>» (22.3893) abgedeckt. Auch dieses verlangt die Darstellung der Auswirkungen auf die einzelnen Kantone (Mehr- und Mindereinnahmen, Entwicklung der Disparität zwischen den Kantonen, Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich) sowie einen Überblick über den kantonalen Umsetzungsstand (Anpassungen kantonaler Steuersätze, weitere kantonale Massnahmen).</p><p>&nbsp;</p><p>Ein erster Bericht wurde bereits am 8. August 2023 publiziert und&nbsp;<span style="background-color:white;color:#454545;">dient als Unterlage für die Konsultationen der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) von National- und Ständerat zur befristeten Verordnung über die Mindestbesteuerung</span>. In diesem Bericht werden Schätzungen von Kantonen zum Aufkommen der Ergänzungssteuer sowie geplante steuerliche und nicht steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit der OECD-Reform aufgelistet.</p><p>Weitere Berichte werden in der Botschaft zur Ausführungsgesetzgebung, welche dereinst die Verordnung ablöst, sowie im Rahmen der zukünftigen Berichte über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (Art. 18 FiLaG) erstellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Motion durch die Berichte gestützt auf das erwähnte Postulat bereits als erfüllt.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer und die Höhe, Verteilung und den Verwendungszweck der durch die OECD-Mindeststeuer generierten Fiskaleinnahmen zu monitoren. Die Resultate sollen regelmässig und nach Kantonen aufgeschlüsselt in einem Bericht veröffentlicht werden.</p>
    • Monitoring für die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer

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