Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität. Plant der Bundesrat eine Förderung?
- ShortId
-
23.3896
- Id
-
20233896
- Updated
-
26.03.2024 21:49
- Language
-
de
- Title
-
Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität. Plant der Bundesrat eine Förderung?
- AdditionalIndexing
-
48;66;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Studie zum Verständnis der Ladeinfrastruktur 2050 (<a href="http://www.laden-punkt.ch">www.laden-punkt.ch</a> -> Werkzeuge -> Verständnis Ladeinfrastruktur 2050) unterscheidet verschiedene Ladeszenarien («Ladewelten»), welche auch technische Entwicklungen der Batterie- und Ladetechnik inkl. Lade- und Lastmanagement berücksichtigen. Die bei der Erarbeitung des Berichts beteiligte Begleitgruppe mit Branchenakteuren, Verbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern von Städten und Gemeinden war sich einig, dass der primäre Fokus auf das Laden zuhause gelegt werden soll. Im Szenario mit Fokus auf das Laden zuhause («Ladewelt Bequem») werden bis 2035 denn auch lediglich knapp 20'000 allgemein zugängliche Ladestationen unterstellt. Stand Juni 2023 stehen über 11'300 allgemein zugängliche Ladestationen auf öffentlichem wie privatem Grund zur Verfügung. Entsprechend würde im bevorzugten Ladeszenario die Zahl allgemein zugänglicher Ladestationen bis 2035 weniger als verdoppelt. Eine Verachtfachung der öffentlich zugänglichen Ladestationen bis 2035 gegenüber heute basiert auf der Annahme, dass lediglich ca. 40 Prozent aller Elektroautofahrerinnen und -fahrer ihr Fahrzeug zuhause laden können («Ladewelt Flexibel»). </p><p>2. Der Fokus des geplanten Förderprogramms liegt auf Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden, bei Unternehmen und bei Gemeinden. Die Förderung soll überall dort erfolgen, wo heute Hindernisse bei der Installation von Ladeinfrastruktur bestehen. Eine detaillierte Ausarbeitung des Förderprogramms erfolgt im Anschluss an die parlamentarische Beratung. Die Festlegung allfälliger Rahmenbedingungen für Ladestationen im öffentlichen Raum fällt in die Kompetenz der jeweiligen Gemeinde bzw. des jeweiligen Kantons. Verschiedene Gemeinden ermöglichen heute Ladeinfrastruktur auch im öffentlichen Raum, beispielsweise die Städte Bern oder Basel. </p><p>3. Für die Bewilligung von öffentlichen Ladestationen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Die meisten Kantone sehen eine Baubewilligungspflicht vor, wenn Ladestationen gewichtige Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt haben. Das Baubewilligungsverfahren berücksichtigt auch Aspekte wie Fussgängersicherheit und Raumeffizienz. </p><p>4. Der Bundesrat plant keine Definition von Kriterien und keine Anordnung zur Erstellung von fussgängerfreundlichen Ladestationen. Eine sorgfältige Einbettung von Ladesäulen erfolgt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens öffentlich zugänglicher Ladestationen. Dieses liegt in der Kompetenz der Gemeinden bzw. Kantone.</p><p>5. Der Bundesrat stuft seinen Einfluss zur Positionierung der Steckerbuchse von Elektroautos in der globalen Automobilindustrie als gering ein und sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.</p>
- <p>Das Bundesamt für Energie hat mit <a href="https://www.laden-punkt.ch">https://www.laden-punkt.ch</a> /eine Website mit Informationen zur Errichtung von Ladestationen aufgeschaltet. In der Medienmitteilung zum Start dieser Plattform geht das BFE davon aus, dass sich die öffentlichen Ladestationen in den nächsten Jahren verachtfachen sollen. Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur ist im Hinblick auf die Förderung der Elektromobilität zu begrüssen. Trotzdem birgt dieser Ausbau neben Vorteilen für Autofahrende auch Risiken. So stehen öffentliche Ladestationen oft auf den Trottoirs und schmälern diese. Voluminöse Ladesäulen und Kabel können insbesondere für Blinde und sehbehinderte Fussgängerinnen und Fussgänger zu Stolperfallen und damit zu einer Unfallgefahr werden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welchen Annahmen basiert die Prognose der Verachtfachung der öffentlichen Ladestationen? In welcher Form berücksichtigt die Prognose die Weiterentwicklung der Batterie- und Ladetechnologie und des Lademanagements?</p><p>2. Der Bundesrat plant im Rahmen der Neuauflage des CO2-Gesetzes die Förderung von Ladestationen. Falls ja, welche Art von Ladestationen plant der Bundesrat zu fördern? Ladestationen im öffentlichen Raum sind problematischer als solche an öffentlich zugänglichen Orten wie z.B. Parkhäusern. Falls ja, plant der Bundesrat eine Lenkung mit der Förderung, z.B. dass Ladestationen im öffentlichen Raum nicht gefördert werden, solche in Parkhäusern aber schon?</p><p>3. Zieht der Bundesrat in Erwägung, die Förderung oder Zulassung von Ladeinfrastruktur an Bedingungen zu knüpfen, bspw. eine fussgängersichere und möglichst raumeffiziente Gestaltung ohne Einschränkung der Aufenthalts- und Bewegungsqualitäten?</p><p>4. Plant der Bundesrat die Definition von Kriterien und eine Anordnung zur Erstellung von fussgängerfreundlichen Ladestationen?</p><p>5. Setzt sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für eine Standardisierung der Fahrzeuge (Position des Steckers) ein, damit hindernisfreie Ladepunkte nicht zu gross dimensioniert werden müssen?</p>
- Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität. Plant der Bundesrat eine Förderung?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Studie zum Verständnis der Ladeinfrastruktur 2050 (<a href="http://www.laden-punkt.ch">www.laden-punkt.ch</a> -> Werkzeuge -> Verständnis Ladeinfrastruktur 2050) unterscheidet verschiedene Ladeszenarien («Ladewelten»), welche auch technische Entwicklungen der Batterie- und Ladetechnik inkl. Lade- und Lastmanagement berücksichtigen. Die bei der Erarbeitung des Berichts beteiligte Begleitgruppe mit Branchenakteuren, Verbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern von Städten und Gemeinden war sich einig, dass der primäre Fokus auf das Laden zuhause gelegt werden soll. Im Szenario mit Fokus auf das Laden zuhause («Ladewelt Bequem») werden bis 2035 denn auch lediglich knapp 20'000 allgemein zugängliche Ladestationen unterstellt. Stand Juni 2023 stehen über 11'300 allgemein zugängliche Ladestationen auf öffentlichem wie privatem Grund zur Verfügung. Entsprechend würde im bevorzugten Ladeszenario die Zahl allgemein zugänglicher Ladestationen bis 2035 weniger als verdoppelt. Eine Verachtfachung der öffentlich zugänglichen Ladestationen bis 2035 gegenüber heute basiert auf der Annahme, dass lediglich ca. 40 Prozent aller Elektroautofahrerinnen und -fahrer ihr Fahrzeug zuhause laden können («Ladewelt Flexibel»). </p><p>2. Der Fokus des geplanten Förderprogramms liegt auf Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden, bei Unternehmen und bei Gemeinden. Die Förderung soll überall dort erfolgen, wo heute Hindernisse bei der Installation von Ladeinfrastruktur bestehen. Eine detaillierte Ausarbeitung des Förderprogramms erfolgt im Anschluss an die parlamentarische Beratung. Die Festlegung allfälliger Rahmenbedingungen für Ladestationen im öffentlichen Raum fällt in die Kompetenz der jeweiligen Gemeinde bzw. des jeweiligen Kantons. Verschiedene Gemeinden ermöglichen heute Ladeinfrastruktur auch im öffentlichen Raum, beispielsweise die Städte Bern oder Basel. </p><p>3. Für die Bewilligung von öffentlichen Ladestationen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Die meisten Kantone sehen eine Baubewilligungspflicht vor, wenn Ladestationen gewichtige Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt haben. Das Baubewilligungsverfahren berücksichtigt auch Aspekte wie Fussgängersicherheit und Raumeffizienz. </p><p>4. Der Bundesrat plant keine Definition von Kriterien und keine Anordnung zur Erstellung von fussgängerfreundlichen Ladestationen. Eine sorgfältige Einbettung von Ladesäulen erfolgt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens öffentlich zugänglicher Ladestationen. Dieses liegt in der Kompetenz der Gemeinden bzw. Kantone.</p><p>5. Der Bundesrat stuft seinen Einfluss zur Positionierung der Steckerbuchse von Elektroautos in der globalen Automobilindustrie als gering ein und sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.</p>
- <p>Das Bundesamt für Energie hat mit <a href="https://www.laden-punkt.ch">https://www.laden-punkt.ch</a> /eine Website mit Informationen zur Errichtung von Ladestationen aufgeschaltet. In der Medienmitteilung zum Start dieser Plattform geht das BFE davon aus, dass sich die öffentlichen Ladestationen in den nächsten Jahren verachtfachen sollen. Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur ist im Hinblick auf die Förderung der Elektromobilität zu begrüssen. Trotzdem birgt dieser Ausbau neben Vorteilen für Autofahrende auch Risiken. So stehen öffentliche Ladestationen oft auf den Trottoirs und schmälern diese. Voluminöse Ladesäulen und Kabel können insbesondere für Blinde und sehbehinderte Fussgängerinnen und Fussgänger zu Stolperfallen und damit zu einer Unfallgefahr werden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welchen Annahmen basiert die Prognose der Verachtfachung der öffentlichen Ladestationen? In welcher Form berücksichtigt die Prognose die Weiterentwicklung der Batterie- und Ladetechnologie und des Lademanagements?</p><p>2. Der Bundesrat plant im Rahmen der Neuauflage des CO2-Gesetzes die Förderung von Ladestationen. Falls ja, welche Art von Ladestationen plant der Bundesrat zu fördern? Ladestationen im öffentlichen Raum sind problematischer als solche an öffentlich zugänglichen Orten wie z.B. Parkhäusern. Falls ja, plant der Bundesrat eine Lenkung mit der Förderung, z.B. dass Ladestationen im öffentlichen Raum nicht gefördert werden, solche in Parkhäusern aber schon?</p><p>3. Zieht der Bundesrat in Erwägung, die Förderung oder Zulassung von Ladeinfrastruktur an Bedingungen zu knüpfen, bspw. eine fussgängersichere und möglichst raumeffiziente Gestaltung ohne Einschränkung der Aufenthalts- und Bewegungsqualitäten?</p><p>4. Plant der Bundesrat die Definition von Kriterien und eine Anordnung zur Erstellung von fussgängerfreundlichen Ladestationen?</p><p>5. Setzt sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für eine Standardisierung der Fahrzeuge (Position des Steckers) ein, damit hindernisfreie Ladepunkte nicht zu gross dimensioniert werden müssen?</p>
- Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität. Plant der Bundesrat eine Förderung?
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