Inakzeptable sexistische Werbung!

ShortId
23.3908
Id
20233908
Updated
26.03.2024 21:44
Language
de
Title
Inakzeptable sexistische Werbung!
AdditionalIndexing
34;04;15;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat keine Kenntnis dieser Werbung für Datingseiten.</p><p>2. In Ausübung der Aktionärsinteressen des Bundes legt der Bundesrat alle vier Jahre die Strategischen Ziele der Swisscom AG fest. Dabei berücksichtigt er deren unternehmerische Autonomie, wozu auch die Vermarktung von Werbung im Online - Angebot der Swisscom gehört. Die Swisscom hat Kommunikationsgrundsätze definiert und stellt im Rahmen ihrer Kommunikationsaktivitäten sicher, dass die «Grundsätze der Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation» respektiert werden.</p><p>3. Die Kontrolle unlauterer Werbung wird in der Schweiz, ebenso wie in vielen anderen Ländern, durch ein Selbstregulierungsorgan sichergestellt. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat unter Berücksichtigung der Richtlinien der internationalen Handelskammer Grundsätze zur Beurteilung von Werbung formuliert. Jede Person, die eine Werbung als sexistisch, stereotypisch und diskriminierend beanstandet, kann kostenlos Beschwerde bei der Lauterkeitskommission einreichen. Stellt die Kommission fest, dass eine Werbung unlauter ist, empfiehlt sie der Firma, die Werbung einzustellen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Feri 19.3118 «Sexistische, stereotypische und diskriminierende Werbung» festgehalten hat, ist er der Auffassung, dass diese Selbstkontrolle gut funktioniert. Er sieht daher keinen Anlass weitere Massnahmen zu ergreifen.</p>
  • <p>Auf der mobilen Anwendung von Swisscom können die Nutzerinnen und Nutzer täglich, vor allem zu später Stunde, Werbung oder Publireportagen für Dating-Websites mit sehr anzüglichen Fotos von jungen entblössten Frauen sehen. </p><p>Dating-Websites an sich sind nicht das Problem, sondern die Fotos und Blickfänge der Publireportagen, die sehr junge und sehr entblösste Frauen zeigen, um Männer auf Partnersuche anzulocken. </p><p>Im Kanton Waadt gibt es ein Werbegesetz in dessen Artikel 5b festgelegt ist, dass sexistische Werbung auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund, der vom öffentlichen Grund aus sichtbar ist, verboten ist. </p><p>Eine Werbung gilt als sexistisch, wenn Männern oder Frauen sexistische Stereotype zugeschrieben werden, welche die Gleichberechtigung der Geschlechter in Frage stellen, wenn das Motiv eine Art der Unterwerfung oder Ausbeutung darstellt oder wenn suggeriert wird, dass Gewalt oder Dominanz tolerierbar sind. Das gilt auch, wenn kein natürlicher Zusammenhang zwischen der Darstellungsweise der Person und dem beworbenen Produkt besteht, das heisst wenn die Person in der Anzeige in rein "dekorativer" Funktion als Blickfang dient. </p><p>Leider gilt dieses Verbot nicht für Online-Werbung. </p><p>Swisscom befindet sich zu 51 Prozent im Bundesbesitz, unterliegt aber dem Waadtländer Werbegesetz nicht, da der Sitz des Unternehmens in Ittigen im Kanton Bern ist. </p><p>Dennoch ist es überraschend und schockierend, dass ein ehemaliger Staatsbetrieb, ein nationales Unternehmen, das sich mehrheitlich im Bundesbesitz befindet und welches sein Qualitätsimage in der Öffentlichkeit pflegt, solche Anzeigen zulässt. Swisscom gibt sich als eines der nachhaltigsten und innovativsten Unternehmen der Schweiz und sollte daher selbst bestimmen können, welche Werbung und vor allem welche Fotos auf seiner Website geduldet werden. </p><p>Aus Sicht der Frauen ist diese Belästigung durch sexistische Werbung inakzeptabel. </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>- Ist der Bundesrat über diese sexistische Werbung von Swisscom informiert? </p><p>- Kann der Bund als Mehrheitsaktionär von Swisscom verlangen, dies zu unterlassen? </p><p>- Erwägt der Bundesrat, Vorschriften zu erlassen, um sexistische Werbung generell zu verbieten?</p>
  • Inakzeptable sexistische Werbung!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat keine Kenntnis dieser Werbung für Datingseiten.</p><p>2. In Ausübung der Aktionärsinteressen des Bundes legt der Bundesrat alle vier Jahre die Strategischen Ziele der Swisscom AG fest. Dabei berücksichtigt er deren unternehmerische Autonomie, wozu auch die Vermarktung von Werbung im Online - Angebot der Swisscom gehört. Die Swisscom hat Kommunikationsgrundsätze definiert und stellt im Rahmen ihrer Kommunikationsaktivitäten sicher, dass die «Grundsätze der Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation» respektiert werden.</p><p>3. Die Kontrolle unlauterer Werbung wird in der Schweiz, ebenso wie in vielen anderen Ländern, durch ein Selbstregulierungsorgan sichergestellt. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat unter Berücksichtigung der Richtlinien der internationalen Handelskammer Grundsätze zur Beurteilung von Werbung formuliert. Jede Person, die eine Werbung als sexistisch, stereotypisch und diskriminierend beanstandet, kann kostenlos Beschwerde bei der Lauterkeitskommission einreichen. Stellt die Kommission fest, dass eine Werbung unlauter ist, empfiehlt sie der Firma, die Werbung einzustellen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Feri 19.3118 «Sexistische, stereotypische und diskriminierende Werbung» festgehalten hat, ist er der Auffassung, dass diese Selbstkontrolle gut funktioniert. Er sieht daher keinen Anlass weitere Massnahmen zu ergreifen.</p>
    • <p>Auf der mobilen Anwendung von Swisscom können die Nutzerinnen und Nutzer täglich, vor allem zu später Stunde, Werbung oder Publireportagen für Dating-Websites mit sehr anzüglichen Fotos von jungen entblössten Frauen sehen. </p><p>Dating-Websites an sich sind nicht das Problem, sondern die Fotos und Blickfänge der Publireportagen, die sehr junge und sehr entblösste Frauen zeigen, um Männer auf Partnersuche anzulocken. </p><p>Im Kanton Waadt gibt es ein Werbegesetz in dessen Artikel 5b festgelegt ist, dass sexistische Werbung auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund, der vom öffentlichen Grund aus sichtbar ist, verboten ist. </p><p>Eine Werbung gilt als sexistisch, wenn Männern oder Frauen sexistische Stereotype zugeschrieben werden, welche die Gleichberechtigung der Geschlechter in Frage stellen, wenn das Motiv eine Art der Unterwerfung oder Ausbeutung darstellt oder wenn suggeriert wird, dass Gewalt oder Dominanz tolerierbar sind. Das gilt auch, wenn kein natürlicher Zusammenhang zwischen der Darstellungsweise der Person und dem beworbenen Produkt besteht, das heisst wenn die Person in der Anzeige in rein "dekorativer" Funktion als Blickfang dient. </p><p>Leider gilt dieses Verbot nicht für Online-Werbung. </p><p>Swisscom befindet sich zu 51 Prozent im Bundesbesitz, unterliegt aber dem Waadtländer Werbegesetz nicht, da der Sitz des Unternehmens in Ittigen im Kanton Bern ist. </p><p>Dennoch ist es überraschend und schockierend, dass ein ehemaliger Staatsbetrieb, ein nationales Unternehmen, das sich mehrheitlich im Bundesbesitz befindet und welches sein Qualitätsimage in der Öffentlichkeit pflegt, solche Anzeigen zulässt. Swisscom gibt sich als eines der nachhaltigsten und innovativsten Unternehmen der Schweiz und sollte daher selbst bestimmen können, welche Werbung und vor allem welche Fotos auf seiner Website geduldet werden. </p><p>Aus Sicht der Frauen ist diese Belästigung durch sexistische Werbung inakzeptabel. </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>- Ist der Bundesrat über diese sexistische Werbung von Swisscom informiert? </p><p>- Kann der Bund als Mehrheitsaktionär von Swisscom verlangen, dies zu unterlassen? </p><p>- Erwägt der Bundesrat, Vorschriften zu erlassen, um sexistische Werbung generell zu verbieten?</p>
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