Ist noch akzeptabel, dass Personen, die viel fliegen, belohnt werden?

ShortId
23.4033
Id
20234033
Updated
14.11.2025 06:05
Language
de
Title
Ist noch akzeptabel, dass Personen, die viel fliegen, belohnt werden?
AdditionalIndexing
48;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Netto-Null-Ziel bis 2050 wird gemäss Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) auf Gesetzesstufe verankert und schliesst gemäss Artikel 3 Absatz 6 auch den internationalen Luftverkehr mit ein.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1./2. Der Bundesrat beurteilt Werbeinstrumente von Privatunternehmen nicht. Für ein Verbot von Meilenprogrammen existiert derzeit keine rechtliche Grundlage, ausserdem würde ein Verbot in den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft BV; SR 101) eingreifen. Schweizer Luftverkehrsunternehmen betreiben ferner keine eigenen Meilenprogramme, sondern sind an internationale Prämienprogramme mit Geschäftssitz im Ausland angeschlossen. Daher erachtet der Bundesrat entsprechende Massnahmen zur Regulierung von Geschäftspraktiken als nicht umsetzbar.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Die erwähnte Studie zeigt auf, dass das Reduzieren der Emissionen des Luftverkehrs auf netto null sehr herausfordernd und ressourcenintensiv, aber grundsätzlich erreichbar ist. Diese Ansicht teilt der Bundesrat. Betrachtet werden in der Studie nur zwei von vielen Massnahmen. Eine vertiefte Abhandlung über die technischen und ökonomischen Massnahmen wird der Bericht zum Postulat 21.3973 der UREK-N, «CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-neutrales Fliegen bis 2050» beinhalten. Der Bundesrat wird diesen Bericht voraussichtlich im Frühjahr 2024 verabschieden. Unbestritten ist dabei die zentrale Rolle von nachhaltigen Flugtreibstoffen, welche der Bundesrat mit der Revision des CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Gesetzes nach 2024 entscheidend fördern will. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Seit Juli 2020 gilt gemäss Art. 47 Abs. 7 der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31), dass Bundesangestellte auf Dienstreisen gesammelte Flugmeilen lediglich für dienstliche Flugreisen einlösen dürfen. Art. 42 Abs. 4 VBPV hält weiter fest, dass Flugreisen nur dann bewilligt werden können, wenn die Reisezeit mit dem Flugzeug kürzer ist als mit dem Zug und a) die Reisezeit mit dem Zug mindestens sechs Stunden beträgt oder b) die Reisezeit mit dem Zug weniger als sechs Stunden beträgt, mit einer Zugreise jedoch eine oder mehrere zusätzliche Übernachtungen notwendig werden.</span></p></div>
  • <p>Anfang Juli gab die Bundesverwaltung die Ergebnisse einer Studie des Paul Scherrer Instituts PSI und der ETH Zürich über das klimaneutrale Fliegen bekannt. Das Fazit: Es reicht nicht, fossiles Kerosin durch künstlich hergestellten, nachhaltigen Treibstoff zu ersetzen. Eine Reduktion des Flugverkehrs wäre notwendig.</p><p>Wir müssten unsere Gewohnheiten ändern und weniger fliegen. Nur eine Minderheit ist betroffen: Ein&nbsp;Prozent der Weltbevölkerung verursacht mehr als die Hälfte der Luftverkehrsemissionen. In der Schweiz tragen fünf&nbsp;Prozent der Menschen zu einem Drittel der Emissionen dieses Sektors bei.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>So gesehen wäre es sinnvoll, Geschäftspraktiken einzuschränken, die zum Fliegen anregen, insbesondere Werbekampagnen, Luftfahrtausstellungen und Vielfliegerprogramme.</p><p>Vielflieger- oder Bonusmeilen-Programme sind auf Personen ausgerichtet, die oft mit dem Flugzeug unterwegs sind. Diesen werden an Flughäfen Privilegien, Upgrades für den Flug oder Gratisflüge offeriert. So fördern und belohnen solche Programme klimaschädliche Reisegewohnheiten.<span style="color:#A6A6A6;">&nbsp;</span></p><p>Der Name des Vielfliegerprogramms der Swiss «Envolez-vous vers un monde sans limite» (dt. Starten Sie in eine grenzenlose Welt») wirkt besonders zynisch, wenn man bedenkt, dass der Klimawandel eine der planetaren Belastbarkeitsgrenzen ist, deren Überschreiten die Erde gefährdet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Geschäftspraktiken, insbesondere Bonusmeilen-Programme, mit denen die Personen belohnt werden, die am meisten fliegen, angesichts des beschleunigten Klimawandels verboten werden sollten?</li><li>Gedenkt der Bundesrat mittelfristig etwas zu unternehmen, um die Geschäftspraktiken zu regulieren, die dazu ermutigen, viel zu fliegen?&nbsp;</li><li>Wenn nicht, wie gedenkt er die oben genannten Empfehlungen der Studie der Schweizer Forscherinnen und Forscher umzusetzen?</li><li>Was die Verwendung von Bonusmeilen, die durch Geschäftsreisen gesammelt wurden, zu privaten Zwecken betrifft, antwortete der Bundesrat 2014, dass es keine einheitliche Handhabung in der Bundesverwaltung gäbe. Danach hat er den «Aktionsplan Flugreisen» verabschiedet, der einen Reduktionspfad festlegt. Ist die Verwendung der Bonusmeilen darin geregelt? Falls nicht, wäre der Bundesrat bereit, den Einsatz dieser Programme zu verbieten oder zumindest deren Verwendung zu regeln?</li></ol>
  • Ist noch akzeptabel, dass Personen, die viel fliegen, belohnt werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Netto-Null-Ziel bis 2050 wird gemäss Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) auf Gesetzesstufe verankert und schliesst gemäss Artikel 3 Absatz 6 auch den internationalen Luftverkehr mit ein.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1./2. Der Bundesrat beurteilt Werbeinstrumente von Privatunternehmen nicht. Für ein Verbot von Meilenprogrammen existiert derzeit keine rechtliche Grundlage, ausserdem würde ein Verbot in den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft BV; SR 101) eingreifen. Schweizer Luftverkehrsunternehmen betreiben ferner keine eigenen Meilenprogramme, sondern sind an internationale Prämienprogramme mit Geschäftssitz im Ausland angeschlossen. Daher erachtet der Bundesrat entsprechende Massnahmen zur Regulierung von Geschäftspraktiken als nicht umsetzbar.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Die erwähnte Studie zeigt auf, dass das Reduzieren der Emissionen des Luftverkehrs auf netto null sehr herausfordernd und ressourcenintensiv, aber grundsätzlich erreichbar ist. Diese Ansicht teilt der Bundesrat. Betrachtet werden in der Studie nur zwei von vielen Massnahmen. Eine vertiefte Abhandlung über die technischen und ökonomischen Massnahmen wird der Bericht zum Postulat 21.3973 der UREK-N, «CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-neutrales Fliegen bis 2050» beinhalten. Der Bundesrat wird diesen Bericht voraussichtlich im Frühjahr 2024 verabschieden. Unbestritten ist dabei die zentrale Rolle von nachhaltigen Flugtreibstoffen, welche der Bundesrat mit der Revision des CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Gesetzes nach 2024 entscheidend fördern will. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Seit Juli 2020 gilt gemäss Art. 47 Abs. 7 der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31), dass Bundesangestellte auf Dienstreisen gesammelte Flugmeilen lediglich für dienstliche Flugreisen einlösen dürfen. Art. 42 Abs. 4 VBPV hält weiter fest, dass Flugreisen nur dann bewilligt werden können, wenn die Reisezeit mit dem Flugzeug kürzer ist als mit dem Zug und a) die Reisezeit mit dem Zug mindestens sechs Stunden beträgt oder b) die Reisezeit mit dem Zug weniger als sechs Stunden beträgt, mit einer Zugreise jedoch eine oder mehrere zusätzliche Übernachtungen notwendig werden.</span></p></div>
    • <p>Anfang Juli gab die Bundesverwaltung die Ergebnisse einer Studie des Paul Scherrer Instituts PSI und der ETH Zürich über das klimaneutrale Fliegen bekannt. Das Fazit: Es reicht nicht, fossiles Kerosin durch künstlich hergestellten, nachhaltigen Treibstoff zu ersetzen. Eine Reduktion des Flugverkehrs wäre notwendig.</p><p>Wir müssten unsere Gewohnheiten ändern und weniger fliegen. Nur eine Minderheit ist betroffen: Ein&nbsp;Prozent der Weltbevölkerung verursacht mehr als die Hälfte der Luftverkehrsemissionen. In der Schweiz tragen fünf&nbsp;Prozent der Menschen zu einem Drittel der Emissionen dieses Sektors bei.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>So gesehen wäre es sinnvoll, Geschäftspraktiken einzuschränken, die zum Fliegen anregen, insbesondere Werbekampagnen, Luftfahrtausstellungen und Vielfliegerprogramme.</p><p>Vielflieger- oder Bonusmeilen-Programme sind auf Personen ausgerichtet, die oft mit dem Flugzeug unterwegs sind. Diesen werden an Flughäfen Privilegien, Upgrades für den Flug oder Gratisflüge offeriert. So fördern und belohnen solche Programme klimaschädliche Reisegewohnheiten.<span style="color:#A6A6A6;">&nbsp;</span></p><p>Der Name des Vielfliegerprogramms der Swiss «Envolez-vous vers un monde sans limite» (dt. Starten Sie in eine grenzenlose Welt») wirkt besonders zynisch, wenn man bedenkt, dass der Klimawandel eine der planetaren Belastbarkeitsgrenzen ist, deren Überschreiten die Erde gefährdet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Geschäftspraktiken, insbesondere Bonusmeilen-Programme, mit denen die Personen belohnt werden, die am meisten fliegen, angesichts des beschleunigten Klimawandels verboten werden sollten?</li><li>Gedenkt der Bundesrat mittelfristig etwas zu unternehmen, um die Geschäftspraktiken zu regulieren, die dazu ermutigen, viel zu fliegen?&nbsp;</li><li>Wenn nicht, wie gedenkt er die oben genannten Empfehlungen der Studie der Schweizer Forscherinnen und Forscher umzusetzen?</li><li>Was die Verwendung von Bonusmeilen, die durch Geschäftsreisen gesammelt wurden, zu privaten Zwecken betrifft, antwortete der Bundesrat 2014, dass es keine einheitliche Handhabung in der Bundesverwaltung gäbe. Danach hat er den «Aktionsplan Flugreisen» verabschiedet, der einen Reduktionspfad festlegt. Ist die Verwendung der Bonusmeilen darin geregelt? Falls nicht, wäre der Bundesrat bereit, den Einsatz dieser Programme zu verbieten oder zumindest deren Verwendung zu regeln?</li></ol>
    • Ist noch akzeptabel, dass Personen, die viel fliegen, belohnt werden?

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