Verzögerung wissenschaftlicher Pilotversuche zur kontrollierten Cannabisabgabe

ShortId
23.7203
Id
20237203
Updated
11.09.2023 15:03
Language
de
Title
Verzögerung wissenschaftlicher Pilotversuche zur kontrollierten Cannabisabgabe
AdditionalIndexing
2841;1216;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Beim Bundesamt für Gesundheit sind 17 Gesuche für die Durchführung eines wissenschaftlichen Pilotversuchs mit Cannabis eingegangen. 14 Gesuche sind derzeit hängig. Es gibt zwei zentrale Gründe, weshalb diese noch nicht bewilligt werden konnten. Erstens erfüllen gewisse Gesuche noch nicht alle Anforderungen und mussten an Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zurückgeschickt werden. Zweitens ist der Bewilligungsprozess komplex und bedarf Abklärungen mit externen Akteuren: Neben einer Bewilligung des BAG ist zum Beispiel eine Ausnahmebewilligung für den Anbau des Cannabis respektive für die Herstellung von Cannabisprodukten erforderlich. Zudem ist für das Forschungsprojekt eine Bewilligung oder eine Nichtzuständigkeitserklärung der jeweiligen Ethikkommission notwendig. Weiter sind die betroffenen Kantone und Gemeinden im Verfahren anzuhören. Zu einigen Gesuchen haben bereits verschiedene betroffene Kantone Vorbehalte geäussert, die nun mit den involvierten Akteuren und den Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller abgeklärt werden müssen. Erst wenn alle diese Schritte erfolgreich durchgeführt werden konnten, kann ein Gesuch bewilligt werden.</p>
  • <p>Seit Mai 2021 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, welche die Durchführung wissenschaftlicher Pilotversuche mit Cannabis ermöglicht, in Kraft. Verschiedene Projekte zur Durchführung von Pilotversuchen (u.a. Stadt Zürich) liegen dem BAG zur Genehmigung vor. Angesichts der zeitlichen Befristung der gesetzlichen Grundlage auf zehn Jahre ist ein zügiger Start der Versuche zwingend.</p><p>Woran liegt es, dass von Seiten des BAG bis jetzt fast keine Gesuche bewilligt wurde?</p>
  • Verzögerung wissenschaftlicher Pilotversuche zur kontrollierten Cannabisabgabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim Bundesamt für Gesundheit sind 17 Gesuche für die Durchführung eines wissenschaftlichen Pilotversuchs mit Cannabis eingegangen. 14 Gesuche sind derzeit hängig. Es gibt zwei zentrale Gründe, weshalb diese noch nicht bewilligt werden konnten. Erstens erfüllen gewisse Gesuche noch nicht alle Anforderungen und mussten an Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zurückgeschickt werden. Zweitens ist der Bewilligungsprozess komplex und bedarf Abklärungen mit externen Akteuren: Neben einer Bewilligung des BAG ist zum Beispiel eine Ausnahmebewilligung für den Anbau des Cannabis respektive für die Herstellung von Cannabisprodukten erforderlich. Zudem ist für das Forschungsprojekt eine Bewilligung oder eine Nichtzuständigkeitserklärung der jeweiligen Ethikkommission notwendig. Weiter sind die betroffenen Kantone und Gemeinden im Verfahren anzuhören. Zu einigen Gesuchen haben bereits verschiedene betroffene Kantone Vorbehalte geäussert, die nun mit den involvierten Akteuren und den Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller abgeklärt werden müssen. Erst wenn alle diese Schritte erfolgreich durchgeführt werden konnten, kann ein Gesuch bewilligt werden.</p>
    • <p>Seit Mai 2021 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, welche die Durchführung wissenschaftlicher Pilotversuche mit Cannabis ermöglicht, in Kraft. Verschiedene Projekte zur Durchführung von Pilotversuchen (u.a. Stadt Zürich) liegen dem BAG zur Genehmigung vor. Angesichts der zeitlichen Befristung der gesetzlichen Grundlage auf zehn Jahre ist ein zügiger Start der Versuche zwingend.</p><p>Woran liegt es, dass von Seiten des BAG bis jetzt fast keine Gesuche bewilligt wurde?</p>
    • Verzögerung wissenschaftlicher Pilotversuche zur kontrollierten Cannabisabgabe

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