Iranische Frauen in der Schweiz
- ShortId
-
23.7217
- Id
-
20237217
- Updated
-
11.09.2023 15:08
- Language
-
de
- Title
-
Iranische Frauen in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
1211;1231;28;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das internationale Privatrecht beruht auf dem Grundsatz, dass stets dasjenige - auch ausländische - Recht zur Anwendung kommen soll, mit dem ein Sachverhalt am engsten zusammenhängt. Es ist nicht aussergewöhnlich, dass Schweizer Gerichte ausländisches Familienrecht anwenden. Bei Personen mit ausschliesslich iranischer Nationalität ist das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Iran von 1934 (SR 0.142.114.362) zu beachten, das bereits Gegenstand mehrerer Vorstösse und Fragen war und aktuell von der Bundesverwaltung überprüft wird. Die Anwendung ausländischen Rechts steht immer unter dem Vorbehalt des ordre public. Ein ausländisches Recht wird also dann nicht angewendet, wenn dieses das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt und wenn es grundlegende schweizerische Vorschriften missachtet. Schweizerische Gerichte schränken die Anwendung iranischen Rechts ein, wenn dies nötig ist, und schützen so die betroffenen Personen.</p>
- <p>Es ist unverständlich, dass das iranische Familienrecht in der Schweiz angewendet werden kann.</p><p>Wie werden die Iranischen Frauen in der Schweiz geschützt?</p>
- Iranische Frauen in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das internationale Privatrecht beruht auf dem Grundsatz, dass stets dasjenige - auch ausländische - Recht zur Anwendung kommen soll, mit dem ein Sachverhalt am engsten zusammenhängt. Es ist nicht aussergewöhnlich, dass Schweizer Gerichte ausländisches Familienrecht anwenden. Bei Personen mit ausschliesslich iranischer Nationalität ist das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Iran von 1934 (SR 0.142.114.362) zu beachten, das bereits Gegenstand mehrerer Vorstösse und Fragen war und aktuell von der Bundesverwaltung überprüft wird. Die Anwendung ausländischen Rechts steht immer unter dem Vorbehalt des ordre public. Ein ausländisches Recht wird also dann nicht angewendet, wenn dieses das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt und wenn es grundlegende schweizerische Vorschriften missachtet. Schweizerische Gerichte schränken die Anwendung iranischen Rechts ein, wenn dies nötig ist, und schützen so die betroffenen Personen.</p>
- <p>Es ist unverständlich, dass das iranische Familienrecht in der Schweiz angewendet werden kann.</p><p>Wie werden die Iranischen Frauen in der Schweiz geschützt?</p>
- Iranische Frauen in der Schweiz
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