Regulierungsfolgeabschätzung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten

ShortId
23.7219
Id
20237219
Updated
11.09.2023 15:09
Language
de
Title
Regulierungsfolgeabschätzung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten
AdditionalIndexing
09;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit den genannten Verordnungsanpassungen im Arzneimittelbereich soll bei der Einzelfallvergütung die Gleichbehandlung der Versicherten verbessert werden. Zudem sind auch Kosteneinsparungen im patentabgelaufenen Bereich vorgesehen, wobei bei der Ausarbeitung der Vorlage die Versorgungssicherheit auch mit günstigen Medikamenten besonders berücksichtigt wurde: Der Bundesrat erwartet die grössten Auswirkungen bei häufig eingesetzten Generika und Biosimilars. Für Massnahmen in diesem Bereich wurde bereits eine Regulierungsfolgenabschätzung im Zusammenhang mit dem Referenzpreissystem durchgeführt und die Folgen der Anpassungen beschrieben. Aus Sicht des Bundesrates braucht es keine zusätzliche Regulierungsfolgeabschätzung. Einerseits entsprechen die Vorschläge in der Vernehmlassung weitgehend den Forderungen der Kommissionen im Rahmen der Beratungen des Referenzpreissystems. Andererseits führen EDI und BAG intensive Gespräche mit allen Stakeholdern und werden den zuständigen Kommissionen die Resultate dieser Diskussionen nochmals vorlegen.</p>
  • <p>Die Gesundheitskommission von Nationalrat und Ständerat haben vom BAG gefordert, dass es bei den geplanten Änderungen der KLV/KVV eine Regulierungsfolgenabschätzung in Auftrag gibt. Stattdessen verweist das BAG ständig auf die zwischenzeitlich uralte Basis von 2018.</p><p>Plant der Bundesrat eine neue Regulierungsfolgenabschätzung in Auftrag zu geben und insbesondere die möglichen Risiken mit Bezug auf die günstigen Medikamente der Grundversorgung in die Ausgestaltung der Verordnungen einzubeziehen?</p>
  • Regulierungsfolgeabschätzung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit den genannten Verordnungsanpassungen im Arzneimittelbereich soll bei der Einzelfallvergütung die Gleichbehandlung der Versicherten verbessert werden. Zudem sind auch Kosteneinsparungen im patentabgelaufenen Bereich vorgesehen, wobei bei der Ausarbeitung der Vorlage die Versorgungssicherheit auch mit günstigen Medikamenten besonders berücksichtigt wurde: Der Bundesrat erwartet die grössten Auswirkungen bei häufig eingesetzten Generika und Biosimilars. Für Massnahmen in diesem Bereich wurde bereits eine Regulierungsfolgenabschätzung im Zusammenhang mit dem Referenzpreissystem durchgeführt und die Folgen der Anpassungen beschrieben. Aus Sicht des Bundesrates braucht es keine zusätzliche Regulierungsfolgeabschätzung. Einerseits entsprechen die Vorschläge in der Vernehmlassung weitgehend den Forderungen der Kommissionen im Rahmen der Beratungen des Referenzpreissystems. Andererseits führen EDI und BAG intensive Gespräche mit allen Stakeholdern und werden den zuständigen Kommissionen die Resultate dieser Diskussionen nochmals vorlegen.</p>
    • <p>Die Gesundheitskommission von Nationalrat und Ständerat haben vom BAG gefordert, dass es bei den geplanten Änderungen der KLV/KVV eine Regulierungsfolgenabschätzung in Auftrag gibt. Stattdessen verweist das BAG ständig auf die zwischenzeitlich uralte Basis von 2018.</p><p>Plant der Bundesrat eine neue Regulierungsfolgenabschätzung in Auftrag zu geben und insbesondere die möglichen Risiken mit Bezug auf die günstigen Medikamente der Grundversorgung in die Ausgestaltung der Verordnungen einzubeziehen?</p>
    • Regulierungsfolgeabschätzung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten

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