Ewige Chemikalien: Wann handelt der Bundesrat?

ShortId
23.7227
Id
20237227
Updated
11.09.2023 15:06
Language
de
Title
Ewige Chemikalien: Wann handelt der Bundesrat?
AdditionalIndexing
52;15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie in der Antwort auf das Postulat Moser 22.4585 ausgeführt, ist der Bundesrat bereit, einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung durch PFAS zu prüfen und die Thematik grundsätzlich anzugehen. Die bestehenden Verbotsregelungen der Schweiz für bestimmte Gruppen von PFAS sind auf entsprechende Regelungen der EU abgestimmt. In der EU werden gegenwärtig drei Regulierungsvorschläge für weitergehende Beschränkungen von PFAS in Rechtsetzungsverfahren nach der REACH-Verordnung bearbeitet. Diese betreffen (1) Perfluorhexansäure und Vorläuferverbindungen, (2) PFAS in Feuerlöschschäumen und (3) die in der Frage erwähnte umfassende Beschränkung von PFAS. Ein definitiver Rechtstext für eine umfassende Beschränkung von PFAS in der EU wird voraussichtlich nicht vor 2025 vorliegen. Das UVEK verfolgt die Entwicklung in der EU aufmerksam und wird auf der Basis von definitiven Regelungen der EU zeitnah entsprechende Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) prüfen.</p>
  • <p>Deutschland, Dänemark, Norwegen, die Niederlande und Schweden fordern ein Verbot von rund 10.000 sogenannten Ewigen Chemikalien, den PFAS. Sie haben ihren gemeinsamen Vorschlag Anfang Januar 2023 bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Die Belastungslage der Schweizer Bevölkerung und der Schweizer Umwelt mit diesen Chemikalien ist mit denen in diesen Ländern vergleichbar.</p><p>- Wie steht der Bundesrat zu einem Verbot?</p><p>- Wann ist mit einer Positionierung der Schweiz zu rechnen?</p>
  • Ewige Chemikalien: Wann handelt der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie in der Antwort auf das Postulat Moser 22.4585 ausgeführt, ist der Bundesrat bereit, einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung durch PFAS zu prüfen und die Thematik grundsätzlich anzugehen. Die bestehenden Verbotsregelungen der Schweiz für bestimmte Gruppen von PFAS sind auf entsprechende Regelungen der EU abgestimmt. In der EU werden gegenwärtig drei Regulierungsvorschläge für weitergehende Beschränkungen von PFAS in Rechtsetzungsverfahren nach der REACH-Verordnung bearbeitet. Diese betreffen (1) Perfluorhexansäure und Vorläuferverbindungen, (2) PFAS in Feuerlöschschäumen und (3) die in der Frage erwähnte umfassende Beschränkung von PFAS. Ein definitiver Rechtstext für eine umfassende Beschränkung von PFAS in der EU wird voraussichtlich nicht vor 2025 vorliegen. Das UVEK verfolgt die Entwicklung in der EU aufmerksam und wird auf der Basis von definitiven Regelungen der EU zeitnah entsprechende Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) prüfen.</p>
    • <p>Deutschland, Dänemark, Norwegen, die Niederlande und Schweden fordern ein Verbot von rund 10.000 sogenannten Ewigen Chemikalien, den PFAS. Sie haben ihren gemeinsamen Vorschlag Anfang Januar 2023 bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Die Belastungslage der Schweizer Bevölkerung und der Schweizer Umwelt mit diesen Chemikalien ist mit denen in diesen Ländern vergleichbar.</p><p>- Wie steht der Bundesrat zu einem Verbot?</p><p>- Wann ist mit einer Positionierung der Schweiz zu rechnen?</p>
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