Den Spielraum des Kriegsmaterialgesetzes nutzen, "wenn ausserordentliche Umstände es erfordern"

ShortId
23.7239
Id
20237239
Updated
11.09.2023 15:03
Language
de
Title
Den Spielraum des Kriegsmaterialgesetzes nutzen, "wenn ausserordentliche Umstände es erfordern"
AdditionalIndexing
09;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vier Artikel des Kriegsmaterialgesetzes sehen vor, dass früher erteilte Bewilligungen widerrufen oder abgeändert werden können, "wenn ausserordentliche Umstände es erfordern" (Art. 16, 16a, 16b, 19).</p><p>- Hat der Bundesrat diese Möglichkeit schon jemals angewendet?</p><p>- Greift diese Möglichkeit auch in Bezug auf Nichtwiederausfuhrerklärungen?</p><p>- Saudi-Arabien führt eine Koalition an, "die in Jemen militärisch interveniert" (Ip. 22.4163).</p><p>Wann, wenn nicht dann, liegt ein ausserordentlicher Umstand vor?</p>
  • Den Spielraum des Kriegsmaterialgesetzes nutzen, "wenn ausserordentliche Umstände es erfordern"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vier Artikel des Kriegsmaterialgesetzes sehen vor, dass früher erteilte Bewilligungen widerrufen oder abgeändert werden können, "wenn ausserordentliche Umstände es erfordern" (Art. 16, 16a, 16b, 19).</p><p>- Hat der Bundesrat diese Möglichkeit schon jemals angewendet?</p><p>- Greift diese Möglichkeit auch in Bezug auf Nichtwiederausfuhrerklärungen?</p><p>- Saudi-Arabien führt eine Koalition an, "die in Jemen militärisch interveniert" (Ip. 22.4163).</p><p>Wann, wenn nicht dann, liegt ein ausserordentlicher Umstand vor?</p>
    • Den Spielraum des Kriegsmaterialgesetzes nutzen, "wenn ausserordentliche Umstände es erfordern"

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