Bleiben gesundheitsgefährdende Produkte für die berufliche Anwendung von Pestiziden weiterhin erlaubt?

ShortId
23.7246
Id
20237246
Updated
11.09.2023 15:07
Language
de
Title
Bleiben gesundheitsgefährdende Produkte für die berufliche Anwendung von Pestiziden weiterhin erlaubt?
AdditionalIndexing
55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Pflanzenschutzmittel werden nur zugelassen, wenn nicht eine Gefahrenkategorie die Produktzulassung ausschliesst. Ausserdem muss ungeachtet der Gefahreneigenschaften mit einer Risikobewertung gezeigt werden, dass die Pflanzenschutzmittel keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben. Berufliche Verwenderinnen und Verwender sind aufgrund ihrer professionellen Ausbildung und der routinemässigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln viel erfahrener als nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender. Wer Pflanzenschutzmittel beruflich verwendet, muss zudem im Besitz einer "Fachbewilligung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln" sein. Alternativ muss die Person von jemandem mit Fachbewilligung angeleitet werden. Deshalb können bei beruflichen Verwenderinnen und Verwendern Verhaltensweisen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes vorausgesetzt werden, die den Umgang mit Mitteln mit Gefahreneigenschaften erlauben. Ein solcher Umgang kann nichtberuflichen Verwenderinnen und Verwendern nicht im gleichen Umfang zugemutet werden.</p>
  • <p>Auf meine Interpellation 22.4592 gab der Bundesrat an, Produkte für die Privatanwendung zu verbieten, die gemäss der "Verordnung (EG) Nr. 1272/2008" folgende Gesundheitsgefahren bergen: Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut, schwere Augenschädigung, Ätzwirkung auf die Haut, akute Toxizität oder spezifische Zielorgantoxizität.</p><p>- Bleiben diese Stoffe für berufliche Anwenderinnen trotz der genannten Gefahren erlaubt?</p><p>- Wenn ja, warum?</p>
  • Bleiben gesundheitsgefährdende Produkte für die berufliche Anwendung von Pestiziden weiterhin erlaubt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Pflanzenschutzmittel werden nur zugelassen, wenn nicht eine Gefahrenkategorie die Produktzulassung ausschliesst. Ausserdem muss ungeachtet der Gefahreneigenschaften mit einer Risikobewertung gezeigt werden, dass die Pflanzenschutzmittel keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben. Berufliche Verwenderinnen und Verwender sind aufgrund ihrer professionellen Ausbildung und der routinemässigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln viel erfahrener als nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender. Wer Pflanzenschutzmittel beruflich verwendet, muss zudem im Besitz einer "Fachbewilligung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln" sein. Alternativ muss die Person von jemandem mit Fachbewilligung angeleitet werden. Deshalb können bei beruflichen Verwenderinnen und Verwendern Verhaltensweisen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes vorausgesetzt werden, die den Umgang mit Mitteln mit Gefahreneigenschaften erlauben. Ein solcher Umgang kann nichtberuflichen Verwenderinnen und Verwendern nicht im gleichen Umfang zugemutet werden.</p>
    • <p>Auf meine Interpellation 22.4592 gab der Bundesrat an, Produkte für die Privatanwendung zu verbieten, die gemäss der "Verordnung (EG) Nr. 1272/2008" folgende Gesundheitsgefahren bergen: Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut, schwere Augenschädigung, Ätzwirkung auf die Haut, akute Toxizität oder spezifische Zielorgantoxizität.</p><p>- Bleiben diese Stoffe für berufliche Anwenderinnen trotz der genannten Gefahren erlaubt?</p><p>- Wenn ja, warum?</p>
    • Bleiben gesundheitsgefährdende Produkte für die berufliche Anwendung von Pestiziden weiterhin erlaubt?

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