Änderung der Frist des Familiennachzugs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für vorläufig aufgenommene Ausländer

ShortId
23.7363
Id
20237363
Updated
10.04.2024 07:47
Language
de
Title
Änderung der Frist des Familiennachzugs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für vorläufig aufgenommene Ausländer
AdditionalIndexing
1236;28;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut Gesetz müssen vorläufig aufgenommene Ausländer mindestens 3 Jahre warten, bevor sie ihre Familie in die Schweiz holen können. Gemäss einem NZZ-Online Artikel vom 18. April 2023 hat der EGMR entschieden, dass die Frist auf 2 Jahre verkürzt werden muss.</p><p>- Kann der Bundesrat bestätigen, dass das SEM trotz anderslautender gesetzlicher Regelung bereits die Zweijahresfrist anwendet?</p><p>- Was wäre die Folge, falls das Parlament die Verkürzung der Frist von 3 auf 2 Jahre ablehnt?</p>
  • Änderung der Frist des Familiennachzugs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für vorläufig aufgenommene Ausländer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut Gesetz müssen vorläufig aufgenommene Ausländer mindestens 3 Jahre warten, bevor sie ihre Familie in die Schweiz holen können. Gemäss einem NZZ-Online Artikel vom 18. April 2023 hat der EGMR entschieden, dass die Frist auf 2 Jahre verkürzt werden muss.</p><p>- Kann der Bundesrat bestätigen, dass das SEM trotz anderslautender gesetzlicher Regelung bereits die Zweijahresfrist anwendet?</p><p>- Was wäre die Folge, falls das Parlament die Verkürzung der Frist von 3 auf 2 Jahre ablehnt?</p>
    • Änderung der Frist des Familiennachzugs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für vorläufig aufgenommene Ausländer

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