Änderung der Frist des Familiennachzugs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für vorläufig aufgenommene Ausländer
- ShortId
-
23.7363
- Id
-
20237363
- Updated
-
10.04.2024 07:47
- Language
-
de
- Title
-
Änderung der Frist des Familiennachzugs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für vorläufig aufgenommene Ausländer
- AdditionalIndexing
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1236;28;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Laut Gesetz müssen vorläufig aufgenommene Ausländer mindestens 3 Jahre warten, bevor sie ihre Familie in die Schweiz holen können. Gemäss einem NZZ-Online Artikel vom 18. April 2023 hat der EGMR entschieden, dass die Frist auf 2 Jahre verkürzt werden muss.</p><p>- Kann der Bundesrat bestätigen, dass das SEM trotz anderslautender gesetzlicher Regelung bereits die Zweijahresfrist anwendet?</p><p>- Was wäre die Folge, falls das Parlament die Verkürzung der Frist von 3 auf 2 Jahre ablehnt?</p>
- Änderung der Frist des Familiennachzugs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für vorläufig aufgenommene Ausländer
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Laut Gesetz müssen vorläufig aufgenommene Ausländer mindestens 3 Jahre warten, bevor sie ihre Familie in die Schweiz holen können. Gemäss einem NZZ-Online Artikel vom 18. April 2023 hat der EGMR entschieden, dass die Frist auf 2 Jahre verkürzt werden muss.</p><p>- Kann der Bundesrat bestätigen, dass das SEM trotz anderslautender gesetzlicher Regelung bereits die Zweijahresfrist anwendet?</p><p>- Was wäre die Folge, falls das Parlament die Verkürzung der Frist von 3 auf 2 Jahre ablehnt?</p>
- Änderung der Frist des Familiennachzugs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für vorläufig aufgenommene Ausländer
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