Entscheid der Lauterkeitskommission gegen die FIFA wegen Klima-Greenwashing

ShortId
23.7429
Id
20237429
Updated
10.04.2024 08:05
Language
de
Title
Entscheid der Lauterkeitskommission gegen die FIFA wegen Klima-Greenwashing
AdditionalIndexing
15;28;08;52;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Lauterkeitskommission ist eine Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle im Bereich der Werbung. Den Entscheiden kommt nicht die Verbindlichkeit eines Urteils eines Gerichts zu. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet schon heute in allgemeiner Weise unrichtige oder irreführende Angaben u. a. über Waren, Werke oder Leistungen. Konkurrenten, Konsumenten, Konsumentenorganisationen oder Verbände können Klage führen. Auch das SECO kann im Namen des Bundes zum Schutz des öffentlichen Interesses Klage einreichen, wenn Kollektivinteressen verletzt sind und wenn es eine genügende Anzahl Beschwerden erhält. Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Gesetzesanpassung geplant. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Stellungnahme zur Motion Michaud Gigon 23.3150, "Ausarbeitung von Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing".</p>
  • <p>Die Lauterkeitskommission hat in einem wegweisenden Entscheid der Klage gegen die FIFA wegen unlauterer Klimaversprechen zugestimmt.</p><p>Wie will der Bundesrat in Zukunft das Klima-Greenwashing von Unternehmen verhindern und plant er, dafür gesetzliche Grundlagen anzupassen?</p>
  • Entscheid der Lauterkeitskommission gegen die FIFA wegen Klima-Greenwashing
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Lauterkeitskommission ist eine Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle im Bereich der Werbung. Den Entscheiden kommt nicht die Verbindlichkeit eines Urteils eines Gerichts zu. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet schon heute in allgemeiner Weise unrichtige oder irreführende Angaben u. a. über Waren, Werke oder Leistungen. Konkurrenten, Konsumenten, Konsumentenorganisationen oder Verbände können Klage führen. Auch das SECO kann im Namen des Bundes zum Schutz des öffentlichen Interesses Klage einreichen, wenn Kollektivinteressen verletzt sind und wenn es eine genügende Anzahl Beschwerden erhält. Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Gesetzesanpassung geplant. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Stellungnahme zur Motion Michaud Gigon 23.3150, "Ausarbeitung von Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing".</p>
    • <p>Die Lauterkeitskommission hat in einem wegweisenden Entscheid der Klage gegen die FIFA wegen unlauterer Klimaversprechen zugestimmt.</p><p>Wie will der Bundesrat in Zukunft das Klima-Greenwashing von Unternehmen verhindern und plant er, dafür gesetzliche Grundlagen anzupassen?</p>
    • Entscheid der Lauterkeitskommission gegen die FIFA wegen Klima-Greenwashing

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