Kantonaler Flickenteppich bei der ambulanten Zulassungssteuerung. Was sind die Konsequenzen aus Sicht des Bundesrats?

ShortId
23.7475
Id
20237475
Updated
14.11.2025 06:07
Language
de
Title
Kantonaler Flickenteppich bei der ambulanten Zulassungssteuerung. Was sind die Konsequenzen aus Sicht des Bundesrats?
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Zulassung der Leistungserbringer gibt den Kantonen die Möglichkeit, in einem oder in mehreren Fachgebieten oder in einer Region die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen zu beschränken. Der Gesetzgeber hat den Kantonen damit ein dauerhaftes Instrument zur Steuerung im ambulanten Bereich gegeben. Dies ist angesichts der Kostenentwicklung sehr wichtig.</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:spaces">&#xa0; </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Bei der Umsetzung verfügen die Kantone über den nötigen Ermessenspielraum, da sie nicht alle Fachgebiete und Regionen beschränken müssen. Vielmehr können sie gezielt die Überversorgung angehen. So können sie indirekt Fachgebiete mit potenziell wenig ärztlichem Nachwuchs attraktiver machen. In Fachgebieten mit Beschränkungen sind zudem auch Wartelisten möglich. In Bezug auf die Freizügigkeit mit der EU ist die Regelung als unproblematisch anzusehen, da sie unabhängig von der Nationalität der Ärztinnen und Ärzte gilt.</span></p></div>
  • <p>Aktuell entsteht ein Flickenteppich kantonaler Umsetzungen mit faktischem Berufsausübungsverbot für Ärzte einzelner Fachrichtungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat :</p><p>- für die Versorgungslage der Bevölkerung (Rationierung)</p><p>- für die Attraktivität der Gesundheitsberufe und des Arztberufes, insbesondere für junge Ärztinnen und Ärzte, deren Einstieg nach der Ausbildung erschwert wird</p><p>- für das Freizügigkeitsabkommen mit der EU</p><p>- für die von Beschränkungen betroffenen Facharzttitel?</p>
  • Kantonaler Flickenteppich bei der ambulanten Zulassungssteuerung. Was sind die Konsequenzen aus Sicht des Bundesrats?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Zulassung der Leistungserbringer gibt den Kantonen die Möglichkeit, in einem oder in mehreren Fachgebieten oder in einer Region die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen zu beschränken. Der Gesetzgeber hat den Kantonen damit ein dauerhaftes Instrument zur Steuerung im ambulanten Bereich gegeben. Dies ist angesichts der Kostenentwicklung sehr wichtig.</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:spaces">&#xa0; </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Bei der Umsetzung verfügen die Kantone über den nötigen Ermessenspielraum, da sie nicht alle Fachgebiete und Regionen beschränken müssen. Vielmehr können sie gezielt die Überversorgung angehen. So können sie indirekt Fachgebiete mit potenziell wenig ärztlichem Nachwuchs attraktiver machen. In Fachgebieten mit Beschränkungen sind zudem auch Wartelisten möglich. In Bezug auf die Freizügigkeit mit der EU ist die Regelung als unproblematisch anzusehen, da sie unabhängig von der Nationalität der Ärztinnen und Ärzte gilt.</span></p></div>
    • <p>Aktuell entsteht ein Flickenteppich kantonaler Umsetzungen mit faktischem Berufsausübungsverbot für Ärzte einzelner Fachrichtungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat :</p><p>- für die Versorgungslage der Bevölkerung (Rationierung)</p><p>- für die Attraktivität der Gesundheitsberufe und des Arztberufes, insbesondere für junge Ärztinnen und Ärzte, deren Einstieg nach der Ausbildung erschwert wird</p><p>- für das Freizügigkeitsabkommen mit der EU</p><p>- für die von Beschränkungen betroffenen Facharzttitel?</p>
    • Kantonaler Flickenteppich bei der ambulanten Zulassungssteuerung. Was sind die Konsequenzen aus Sicht des Bundesrats?

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