Wie beeinflusst der Trend zur Teilzeitarbeit aus Work-Life-Balance-Gründen die Krankenkassenprämien?

ShortId
23.7554
Id
20237554
Updated
14.11.2025 06:12
Language
de
Title
Wie beeinflusst der Trend zur Teilzeitarbeit aus Work-Life-Balance-Gründen die Krankenkassenprämien?
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Gewährung der Prämienverbilligung ist eine Aufgabe der Kantone. Die kantonalen Prämienverbilligungs-Systeme sind ganz unterschiedlich ausgestaltet. Die Kantone bestimmen, wem sie die Prämien wie stark verbilligen. Sie können den Beschäftigungsgrad bei der Vergabe der Prämienverbilligungen bereits heute berücksichtigen. Der Bundesrat verfügt über keine Zahlen, wie viele Personen in der Schweiz freiwillig Teilzeit arbeiten und ausschliesslich aufgrund ihres reduzierten Beschäftigungsgrads Prämienverbilligung erhalten. Daher kann er keine Aussagen über entsprechende Kosten machen. Der Bundesrat überlässt die Berücksichtigung des Beschäftigungsgrads den Kantonen und möchte ihnen keine weiteren Kriterien für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen vorgeben.</span></p></div>
  • <p>Wer in Teilzeit arbeitet hat durch das geringere Pensum und dem damit verbundenen Lohn eher Anspruch auf eine Prämienentlastung. Gibt es Zahlen darüber, wie viele Personen in der Schweiz freiwillig (aus Work-Life-Balance-Gründen) in Teilzeit arbeiten und Prämienentlastungen erhalten, obwohl sie keinen Anspruch mehr auf eine Prämienentlastung hätten, wenn sie höherprozentig arbeiten würden oder sogar Vollzeit? Wie viel geben Bund und Kantone jährlich für solche Fälle aus?</p>
  • Wie beeinflusst der Trend zur Teilzeitarbeit aus Work-Life-Balance-Gründen die Krankenkassenprämien?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Gewährung der Prämienverbilligung ist eine Aufgabe der Kantone. Die kantonalen Prämienverbilligungs-Systeme sind ganz unterschiedlich ausgestaltet. Die Kantone bestimmen, wem sie die Prämien wie stark verbilligen. Sie können den Beschäftigungsgrad bei der Vergabe der Prämienverbilligungen bereits heute berücksichtigen. Der Bundesrat verfügt über keine Zahlen, wie viele Personen in der Schweiz freiwillig Teilzeit arbeiten und ausschliesslich aufgrund ihres reduzierten Beschäftigungsgrads Prämienverbilligung erhalten. Daher kann er keine Aussagen über entsprechende Kosten machen. Der Bundesrat überlässt die Berücksichtigung des Beschäftigungsgrads den Kantonen und möchte ihnen keine weiteren Kriterien für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen vorgeben.</span></p></div>
    • <p>Wer in Teilzeit arbeitet hat durch das geringere Pensum und dem damit verbundenen Lohn eher Anspruch auf eine Prämienentlastung. Gibt es Zahlen darüber, wie viele Personen in der Schweiz freiwillig (aus Work-Life-Balance-Gründen) in Teilzeit arbeiten und Prämienentlastungen erhalten, obwohl sie keinen Anspruch mehr auf eine Prämienentlastung hätten, wenn sie höherprozentig arbeiten würden oder sogar Vollzeit? Wie viel geben Bund und Kantone jährlich für solche Fälle aus?</p>
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