Gefährdet der Bundesrat das Milizsystem?
- ShortId
-
23.7574
- Id
-
20237574
- Updated
-
14.11.2025 06:08
- Language
-
de
- Title
-
Gefährdet der Bundesrat das Milizsystem?
- AdditionalIndexing
-
08;28;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Sportförderungsverordnung beinhaltet u. a. Vorgaben für eine zeitgemässe Verwaltungsführung von Sportorganisationen. So müssen beispielsweise die nationalen Verbände ab Anfang 2025 in ihren Leitungsgremien eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter, nämlich je mindestens 40 Prozent sicherstellen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; color:#454545; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Prüfung zur Einhaltung der Vorgaben muss gemäss Artikel 72d Absatz 2 der Sportförderungsverordnung den unterschiedlichen Strukturen der Sportorganisationen und dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Eine Kürzung von Bundesbeiträgen kommt dann in Frage, wenn eine Sportorganisation keine ernsthaften Massnahmen zur Erreichung der Quote ergreift oder sich Massnahmen gänzlich verweigert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass auch die genannten Gouvernanz-Vorgaben wesentlich zum Schutz von Athletinnen und Athleten beitragen, ohne dabei deren Leistungen zu beeinträchtigen oder die Sportorganisationen in ihrer Existenz zu gefährden. Diese Vorgaben berücksichtigen das Milizsystem im Sport und orientieren sich an der gesellschaftlichen Realität. </span></p></div>
- <p>Den Mitgliedverbänden von Swiss Olympic wurden harte Massnahmen angedroht, falls die Quotenvorgaben für weibliche Funktionärinnen (Vorstandsmitglieder, Trainerinnen, Athletenbetreuerinnen) nicht erfüllt werden. </p><p>Wie ist es zu rechtfertigen, dass bei Nichterreichen der Mindestquoten die finanzielle Unterstützung gekürzt und damit die hervorragenden Leistungen von Schweizer Sportlerinnen und Sportlern bewusst gefährdet werden? </p><p>Wird damit nicht das Milizsystem torpediert?</p>
- Gefährdet der Bundesrat das Milizsystem?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Sportförderungsverordnung beinhaltet u. a. Vorgaben für eine zeitgemässe Verwaltungsführung von Sportorganisationen. So müssen beispielsweise die nationalen Verbände ab Anfang 2025 in ihren Leitungsgremien eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter, nämlich je mindestens 40 Prozent sicherstellen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; color:#454545; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Prüfung zur Einhaltung der Vorgaben muss gemäss Artikel 72d Absatz 2 der Sportförderungsverordnung den unterschiedlichen Strukturen der Sportorganisationen und dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Eine Kürzung von Bundesbeiträgen kommt dann in Frage, wenn eine Sportorganisation keine ernsthaften Massnahmen zur Erreichung der Quote ergreift oder sich Massnahmen gänzlich verweigert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass auch die genannten Gouvernanz-Vorgaben wesentlich zum Schutz von Athletinnen und Athleten beitragen, ohne dabei deren Leistungen zu beeinträchtigen oder die Sportorganisationen in ihrer Existenz zu gefährden. Diese Vorgaben berücksichtigen das Milizsystem im Sport und orientieren sich an der gesellschaftlichen Realität. </span></p></div>
- <p>Den Mitgliedverbänden von Swiss Olympic wurden harte Massnahmen angedroht, falls die Quotenvorgaben für weibliche Funktionärinnen (Vorstandsmitglieder, Trainerinnen, Athletenbetreuerinnen) nicht erfüllt werden. </p><p>Wie ist es zu rechtfertigen, dass bei Nichterreichen der Mindestquoten die finanzielle Unterstützung gekürzt und damit die hervorragenden Leistungen von Schweizer Sportlerinnen und Sportlern bewusst gefährdet werden? </p><p>Wird damit nicht das Milizsystem torpediert?</p>
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