UngenĂ¼gende Leitungen zum Einspeisen des Solarstroms

ShortId
23.7643
Id
20237643
Updated
14.11.2025 06:03
Language
de
Title
Ungenügende Leitungen zum Einspeisen des Solarstroms
AdditionalIndexing
66;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Parlament hat sich im Rahmen seiner Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) diesem Thema angenommen. Es sieht vor, dass in Zukunft ein Teil der Kosten für die Verstärkung bestehender Erschliessungsleitungen, welche durch den Anschluss einer Anlage erneuerbarer Energie verursacht werden, auf alle schweizerischen Endkunden solidarisch verteilt werden können. Dazu sollen Teile der Erschliessungs- bzw. Verstärkungskosten in die Kosten des Übertragungsnetzes eingerechnet werden. Der Mantelerlass befindet sich zurzeit in der Differenzbereinigung und wird, sofern eine definitive Zustimmung erfolgt, voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a></p></div>
  • <p>Ich erfahre immer wieder von Unternehmern, welche eine grosse Solaranlage auf ihren Fabriken planen, dass die erforderlichen Leitungen zum Einspeisen des Solarstroms nicht genügend ausgelegt sind. Diese Unternehmer müssten dann den Ausbau der Einspeiseleitungen selbst bezahlen, was Kosten von meistens über Fr. 100'000.- generiert und verzichten dann auf die Solaranlage.<br>Könnten aus dem Topf für den Solarexpress solche Einspeiseleitungen bezahlt werden?</p>
  • Ungenügende Leitungen zum Einspeisen des Solarstroms
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Parlament hat sich im Rahmen seiner Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) diesem Thema angenommen. Es sieht vor, dass in Zukunft ein Teil der Kosten für die Verstärkung bestehender Erschliessungsleitungen, welche durch den Anschluss einer Anlage erneuerbarer Energie verursacht werden, auf alle schweizerischen Endkunden solidarisch verteilt werden können. Dazu sollen Teile der Erschliessungs- bzw. Verstärkungskosten in die Kosten des Übertragungsnetzes eingerechnet werden. Der Mantelerlass befindet sich zurzeit in der Differenzbereinigung und wird, sofern eine definitive Zustimmung erfolgt, voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a></p></div>
    • <p>Ich erfahre immer wieder von Unternehmern, welche eine grosse Solaranlage auf ihren Fabriken planen, dass die erforderlichen Leitungen zum Einspeisen des Solarstroms nicht genügend ausgelegt sind. Diese Unternehmer müssten dann den Ausbau der Einspeiseleitungen selbst bezahlen, was Kosten von meistens über Fr. 100'000.- generiert und verzichten dann auf die Solaranlage.<br>Könnten aus dem Topf für den Solarexpress solche Einspeiseleitungen bezahlt werden?</p>
    • Ungenügende Leitungen zum Einspeisen des Solarstroms

Back to List