Wolfsschäden: Wer haftet?
- ShortId
-
23.7661
- Id
-
20237661
- Updated
-
14.11.2025 06:02
- Language
-
de
- Title
-
Wolfsschäden: Wer haftet?
- AdditionalIndexing
-
52;55;1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Tierhalter sind für Schäden haftbar, die ihre Tiere an Dritten verursachen. Um Landwirtinnen und Landwirte vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen, hat das BAFU ein Konzept entwickelt. Der Bund unterstützt nur Herdenschutzhunde, welche in einer Prüfung ein gesellschaftskompatibles Verhalten zeigen, eng bei der Nutztierherde bleiben und dabei ein angepasstes Abwehrverhalten gegenüber fremden Tieren zeigen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zudem muss der Halter von Herdenschutzhunden auf seinem Betrieb vorgegebene Sicherheitsbestimmungen einhalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass er das Einsatzgebiet seiner Hunde klar mit den offiziellen Tafeln markiert. Wenn sich der Halter offizieller Herdenschutzhunde an diese Sicherheitsauflagen hält, dann kann er den Nachweis des Einhaltens seiner Sorgfaltspflicht erbringen und wird strafrechtlich nicht belangt. </span></p></div>
- <p>Man weiss, dass die Wolfpräsenz kollaterale negative Effekte bewirkt. Herdenschutzhunde stellen neue Gefahren für Wanderer, insbesondere mit Begleithunden dar und Rindviehherden können aggressiv gegenüber Dritten reagieren.<br>Wie können die Halter von Herdenschutzhunden aber auch von Rindvieh vor Haftpflichtansprüchen Dritter, insbesondere Passanten / Wanderern mit Begleithunden geschützt werden?</p>
- Wolfsschäden: Wer haftet?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Tierhalter sind für Schäden haftbar, die ihre Tiere an Dritten verursachen. Um Landwirtinnen und Landwirte vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen, hat das BAFU ein Konzept entwickelt. Der Bund unterstützt nur Herdenschutzhunde, welche in einer Prüfung ein gesellschaftskompatibles Verhalten zeigen, eng bei der Nutztierherde bleiben und dabei ein angepasstes Abwehrverhalten gegenüber fremden Tieren zeigen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Zudem muss der Halter von Herdenschutzhunden auf seinem Betrieb vorgegebene Sicherheitsbestimmungen einhalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass er das Einsatzgebiet seiner Hunde klar mit den offiziellen Tafeln markiert. Wenn sich der Halter offizieller Herdenschutzhunde an diese Sicherheitsauflagen hält, dann kann er den Nachweis des Einhaltens seiner Sorgfaltspflicht erbringen und wird strafrechtlich nicht belangt. </span></p></div>
- <p>Man weiss, dass die Wolfpräsenz kollaterale negative Effekte bewirkt. Herdenschutzhunde stellen neue Gefahren für Wanderer, insbesondere mit Begleithunden dar und Rindviehherden können aggressiv gegenüber Dritten reagieren.<br>Wie können die Halter von Herdenschutzhunden aber auch von Rindvieh vor Haftpflichtansprüchen Dritter, insbesondere Passanten / Wanderern mit Begleithunden geschützt werden?</p>
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