Wie weiter mit kriminellen Asyl-Migranten, welche auf Europa-Tournee sind?

ShortId
23.7750
Id
20237750
Updated
14.11.2025 06:00
Language
de
Title
Wie weiter mit kriminellen Asyl-Migranten, welche auf Europa-Tournee sind?
AdditionalIndexing
2811;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es lassen sich keine Angaben zu den strafrechtlichen Konsequenzen machen, da allfällige Straftaten in Deutschland verübt wurden und die deutschen Behörden für eine strafrechtliche Verfolgung zuständig sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Straffällige Personen mit eritreischer Staatsangehörigkeit können von der Schweiz an Deutschland ausgeliefert werden, wenn Deutschland die Schweiz formell um Verhaftung zwecks Auslieferung ersucht und die Auslieferungsvoraussetzungen (wie etwa die beidseitige Strafbarkeit) erfüllt sind. Diese Voraussetzungen werden in jedem Einzelfall durch das Bundesamt für Justiz (BJ) geprüft. Gegen einen Auslieferungsentscheid des BJ steht der verfolgten Person die Beschwerde ans Bundesstrafgericht und ans Bundesgericht offen. Die verfolgte Person hat zudem die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren einer Auslieferung an Deutschland zuzustimmen. In diesem Fall ist keine formelle Auslieferungsentscheidung des BJ notwendig.</span></p></div>
  • <p>Bei den jüngsten Ausschreitungen zwischen Eritreern in Stuttgart waren mutmasslich 63 Eritreer beteiligt, die in der Schweiz registriert sind.&nbsp;<br>- Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen haben diese Personen zu rechnen?<br>Werden sie an Deutschland ausgeliefert, wenn sie dort straffällig geworden sind und Deutschland sie vor Gericht möchte?<br>- Wenn nein, &nbsp;wieso nicht?</p>
  • Wie weiter mit kriminellen Asyl-Migranten, welche auf Europa-Tournee sind?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es lassen sich keine Angaben zu den strafrechtlichen Konsequenzen machen, da allfällige Straftaten in Deutschland verübt wurden und die deutschen Behörden für eine strafrechtliche Verfolgung zuständig sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Straffällige Personen mit eritreischer Staatsangehörigkeit können von der Schweiz an Deutschland ausgeliefert werden, wenn Deutschland die Schweiz formell um Verhaftung zwecks Auslieferung ersucht und die Auslieferungsvoraussetzungen (wie etwa die beidseitige Strafbarkeit) erfüllt sind. Diese Voraussetzungen werden in jedem Einzelfall durch das Bundesamt für Justiz (BJ) geprüft. Gegen einen Auslieferungsentscheid des BJ steht der verfolgten Person die Beschwerde ans Bundesstrafgericht und ans Bundesgericht offen. Die verfolgte Person hat zudem die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren einer Auslieferung an Deutschland zuzustimmen. In diesem Fall ist keine formelle Auslieferungsentscheidung des BJ notwendig.</span></p></div>
    • <p>Bei den jüngsten Ausschreitungen zwischen Eritreern in Stuttgart waren mutmasslich 63 Eritreer beteiligt, die in der Schweiz registriert sind.&nbsp;<br>- Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen haben diese Personen zu rechnen?<br>Werden sie an Deutschland ausgeliefert, wenn sie dort straffällig geworden sind und Deutschland sie vor Gericht möchte?<br>- Wenn nein, &nbsp;wieso nicht?</p>
    • Wie weiter mit kriminellen Asyl-Migranten, welche auf Europa-Tournee sind?

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