Afghaninnen kommen nun aus sicheren Drittstaaten in die Schweiz, weil sie hier mehr Geld als z.B. in der Türkei erhalten. Ist das der Wille des Gesamtbundesrates?

ShortId
23.7786
Id
20237786
Updated
14.11.2025 05:57
Language
de
Title
Afghaninnen kommen nun aus sicheren Drittstaaten in die Schweiz, weil sie hier mehr Geld als z.B. in der Türkei erhalten. Ist das der Wille des Gesamtbundesrates?
AdditionalIndexing
2811;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die vom SEM vorgenommene Praxisanpassung ist seit dem 17. Juli 2023 in Kraft. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2023 zur Interpellation 23.3041 die Praxis betreffend Asylgesuchen Afghanischer Frauen detailliert dargestellt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM ist dafür zuständig, das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention regelkonform anzuwenden. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags analysiert es die Situation in den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden und passt seine Asyl- und Wegweisungspraxis im Bedarfsfall an. Bei solchen Praxisanpassungen handelt es sich nicht um Gesetzesänderungen, sondern um Praxisänderungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Asylgesuchen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM wird weiterhin einzelfallspezifisch prüfen, ob Afghaninnen aus Drittstaaten die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird und sie in der Schweiz Asyl erhalten. Wir weisen darauf hin, dass Afghaninnen, die sich beispielsweise in einem Dublin- oder Rückübernahmeverfahren befinden, von der Praxisanpassung nicht betroffen sind. </span></p></div>
  • <p><span style="color:black;">Vor kurzem hat das SEM seine Praxis geändert und stuft afghanische Frauen als «besonders schützenswerte» Gruppe ein. Das bedeutet, dass Afghaninnen grundsätzlich Anrecht auf Asyl und eine B-Bewilligung haben.</span><br><span style="color:black;">- An welchem Datum wurde dieser Entscheid getroffen?</span><br><span style="color:black;">- Unterstützt der Gesamtbundesrat diesen Entscheid?</span><br><span style="color:black;">- Will der BR tatsächlich, dass Afghaninnen, die heute in sicheren Drittstaaten wie z.B. der Türkei leben, für einen Asylantrag in die Schweiz weiterreisen, weil sie hier mehr Geld erhalten?</span></p>
  • Afghaninnen kommen nun aus sicheren Drittstaaten in die Schweiz, weil sie hier mehr Geld als z.B. in der Türkei erhalten. Ist das der Wille des Gesamtbundesrates?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die vom SEM vorgenommene Praxisanpassung ist seit dem 17. Juli 2023 in Kraft. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2023 zur Interpellation 23.3041 die Praxis betreffend Asylgesuchen Afghanischer Frauen detailliert dargestellt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM ist dafür zuständig, das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention regelkonform anzuwenden. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags analysiert es die Situation in den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden und passt seine Asyl- und Wegweisungspraxis im Bedarfsfall an. Bei solchen Praxisanpassungen handelt es sich nicht um Gesetzesänderungen, sondern um Praxisänderungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Asylgesuchen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das SEM wird weiterhin einzelfallspezifisch prüfen, ob Afghaninnen aus Drittstaaten die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird und sie in der Schweiz Asyl erhalten. Wir weisen darauf hin, dass Afghaninnen, die sich beispielsweise in einem Dublin- oder Rückübernahmeverfahren befinden, von der Praxisanpassung nicht betroffen sind. </span></p></div>
    • <p><span style="color:black;">Vor kurzem hat das SEM seine Praxis geändert und stuft afghanische Frauen als «besonders schützenswerte» Gruppe ein. Das bedeutet, dass Afghaninnen grundsätzlich Anrecht auf Asyl und eine B-Bewilligung haben.</span><br><span style="color:black;">- An welchem Datum wurde dieser Entscheid getroffen?</span><br><span style="color:black;">- Unterstützt der Gesamtbundesrat diesen Entscheid?</span><br><span style="color:black;">- Will der BR tatsächlich, dass Afghaninnen, die heute in sicheren Drittstaaten wie z.B. der Türkei leben, für einen Asylantrag in die Schweiz weiterreisen, weil sie hier mehr Geld erhalten?</span></p>
    • Afghaninnen kommen nun aus sicheren Drittstaaten in die Schweiz, weil sie hier mehr Geld als z.B. in der Türkei erhalten. Ist das der Wille des Gesamtbundesrates?

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