Die EU verbietet fünf hormonschädliche Pestizide. Wann werden diese Pestizide auch in der Schweiz verboten?

ShortId
23.7815
Id
20237815
Updated
14.11.2025 05:33
Language
de
Title
Die EU verbietet fünf hormonschädliche Pestizide. Wann werden diese Pestizide auch in der Schweiz verboten?
AdditionalIndexing
55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die fünf Wirkstoffe Asulam, Benthiavalicarb, Clofentezin, Metiram and Triflusulfuron-methyl sind momentan in der Schweiz genehmigt. Für das Jahr 2022 wurden folgende Verkaufsmengen der genannten Wirkstoffe erhoben: 7.22 Tonnen (t) Asulam, 0.118 t Benthiavalicarb, 38.927 t Metiram und 0.081 t Triflusulfuron-methyl. 2022 wurde kein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clofentezin verkauft.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Entscheide der EU zur Nichterneuerung der Genehmigungen der Wirkstoffe Benthiavalicarb, Triflusulfuron-methyl, Clofentezin und Metiram wurden im November 2023 publiziert. Die Schweiz übernimmt Entscheide der EU zur Nichterneuerung von Wirkstoffen gemäss den Vorgaben in Artikel 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV). Dies wird jeweils bei der halbjährlichen Anpassung des Anhangs 1 der PSMV umgesetzt, voraussichtlich im Sommer 2024. Dabei wird dieselbe Dauer für den Ausverkauf von Lagerbeständen und für die Verwendung der betroffenen Produkte wie in der EU festgelegt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Wirkstoff Asulam ist in der EU aktuell nicht genehmigt. Die EU hat zum Gesuch um Genehmigung dieses Wirkstoffs noch keinen Entscheid publiziert.</span></p></div>
  • <p>In der EU werden auf Grundlage des Pestizidrechts und des Ausschlussverfahrens für Pestizide mit hormonschädlichen Eigenschaften fünf endokrinschädliche Pestizidwirkstoffe (Asulam-Natrium, Benthiavalicarb, Clofentezin, Metiram and Triflusulfuron-methyl) vom Markt genommen.<br>- Werden diese Stoffe auch in der Schweiz eingesetzt?<br>- Wenn ja, in welchen Mengen?<br>- Übernimmt der Bund dieses Verbot?&nbsp;<br>- Wenn ja, ab wann und mit welcher Übergangsfrist?<br>- Wenn nein, warum nicht?</p>
  • Die EU verbietet fünf hormonschädliche Pestizide. Wann werden diese Pestizide auch in der Schweiz verboten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die fünf Wirkstoffe Asulam, Benthiavalicarb, Clofentezin, Metiram and Triflusulfuron-methyl sind momentan in der Schweiz genehmigt. Für das Jahr 2022 wurden folgende Verkaufsmengen der genannten Wirkstoffe erhoben: 7.22 Tonnen (t) Asulam, 0.118 t Benthiavalicarb, 38.927 t Metiram und 0.081 t Triflusulfuron-methyl. 2022 wurde kein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clofentezin verkauft.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Entscheide der EU zur Nichterneuerung der Genehmigungen der Wirkstoffe Benthiavalicarb, Triflusulfuron-methyl, Clofentezin und Metiram wurden im November 2023 publiziert. Die Schweiz übernimmt Entscheide der EU zur Nichterneuerung von Wirkstoffen gemäss den Vorgaben in Artikel 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV). Dies wird jeweils bei der halbjährlichen Anpassung des Anhangs 1 der PSMV umgesetzt, voraussichtlich im Sommer 2024. Dabei wird dieselbe Dauer für den Ausverkauf von Lagerbeständen und für die Verwendung der betroffenen Produkte wie in der EU festgelegt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Wirkstoff Asulam ist in der EU aktuell nicht genehmigt. Die EU hat zum Gesuch um Genehmigung dieses Wirkstoffs noch keinen Entscheid publiziert.</span></p></div>
    • <p>In der EU werden auf Grundlage des Pestizidrechts und des Ausschlussverfahrens für Pestizide mit hormonschädlichen Eigenschaften fünf endokrinschädliche Pestizidwirkstoffe (Asulam-Natrium, Benthiavalicarb, Clofentezin, Metiram and Triflusulfuron-methyl) vom Markt genommen.<br>- Werden diese Stoffe auch in der Schweiz eingesetzt?<br>- Wenn ja, in welchen Mengen?<br>- Übernimmt der Bund dieses Verbot?&nbsp;<br>- Wenn ja, ab wann und mit welcher Übergangsfrist?<br>- Wenn nein, warum nicht?</p>
    • Die EU verbietet fünf hormonschädliche Pestizide. Wann werden diese Pestizide auch in der Schweiz verboten?

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