Inklusion im Arbeitsumfeld über Einzelfallbeurteilung hinaus

ShortId
23.7894
Id
20237894
Updated
14.11.2025 05:32
Language
de
Title
Inklusion im Arbeitsumfeld über Einzelfallbeurteilung hinaus
AdditionalIndexing
28;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Standards, welche in angemessener Weise den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, bestehen heute mit Ausnahme der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit nicht. Bei den Dienstleistungen ist nicht zuletzt auf die Vielzahl von Dienstleistungen sowie die je nach Behinderung unterschiedlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit solcher Dienstleistungen zurückzuführen. Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten ermöglicht es jedoch das vom Bundesrat gleichzeitig beschlossene Schwerpunktprogramm «Arbeit» und «Dienstleistungen», Massnahmen zu entwickeln und zu erproben, welche die künftige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erleichtern. Es ist davon auszugehen, dass sich somit in der Praxis </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; font-style:italic">best practices</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> und Standards herausbilden werden. </span></p></div>
  • <p><span style="color:rgb(0,0,0);">Der Bundesrat verweist im erläuternden Bericht zur BehiG-Teilrevision darauf, dass sich Standards für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bereich Arbeit erst noch herausbilden müssten.</span><br><span style="color:rgb(0,0,0);">Bis wann gedenkt der Bundesrat solche Standards zu eruieren und festzulegen, die über Einzelfallbeurteilungen hinausgehen?</span></p>
  • Inklusion im Arbeitsumfeld über Einzelfallbeurteilung hinaus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Standards, welche in angemessener Weise den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, bestehen heute mit Ausnahme der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit nicht. Bei den Dienstleistungen ist nicht zuletzt auf die Vielzahl von Dienstleistungen sowie die je nach Behinderung unterschiedlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit solcher Dienstleistungen zurückzuführen. Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten ermöglicht es jedoch das vom Bundesrat gleichzeitig beschlossene Schwerpunktprogramm «Arbeit» und «Dienstleistungen», Massnahmen zu entwickeln und zu erproben, welche die künftige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erleichtern. Es ist davon auszugehen, dass sich somit in der Praxis </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; font-style:italic">best practices</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> und Standards herausbilden werden. </span></p></div>
    • <p><span style="color:rgb(0,0,0);">Der Bundesrat verweist im erläuternden Bericht zur BehiG-Teilrevision darauf, dass sich Standards für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bereich Arbeit erst noch herausbilden müssten.</span><br><span style="color:rgb(0,0,0);">Bis wann gedenkt der Bundesrat solche Standards zu eruieren und festzulegen, die über Einzelfallbeurteilungen hinausgehen?</span></p>
    • Inklusion im Arbeitsumfeld über Einzelfallbeurteilung hinaus

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