Weitergabe von Schweizer Waffen und Munition an Kriegsparteien: Gesetzeslücke im Kriegsmaterialrecht?
- ShortId
-
23.7922
- Id
-
20237922
- Updated
-
14.11.2025 05:34
- Language
-
de
- Title
-
Weitergabe von Schweizer Waffen und Munition an Kriegsparteien: Gesetzeslücke im Kriegsmaterialrecht?
- AdditionalIndexing
-
09;15;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Art. 18 KMG sieht vor, dass Staaten, welche Kriegsmaterial aus der Schweiz beziehen, eine Nicht-Wiederausfuhrerklärung unterzeichnen müssen, um die Weitergabe an Kriegsparteien zu verhindern. Gestützt auf <span style="color:black;">Art. 5b KMV kann das Seco bei Nichtregierungsstellen aus Ländern gemäss Anhang 2 KMG darauf verzichten.</span><br>- Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Praxis?<br>- In wie vielen Fällen gelangte Kriegsmaterial so an Kriegsparteien?<br>- Wie gewährleistet er, dass die militärische Neutralität gewahrt bleibt?</p>
- Weitergabe von Schweizer Waffen und Munition an Kriegsparteien: Gesetzeslücke im Kriegsmaterialrecht?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Art. 18 KMG sieht vor, dass Staaten, welche Kriegsmaterial aus der Schweiz beziehen, eine Nicht-Wiederausfuhrerklärung unterzeichnen müssen, um die Weitergabe an Kriegsparteien zu verhindern. Gestützt auf <span style="color:black;">Art. 5b KMV kann das Seco bei Nichtregierungsstellen aus Ländern gemäss Anhang 2 KMG darauf verzichten.</span><br>- Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Praxis?<br>- In wie vielen Fällen gelangte Kriegsmaterial so an Kriegsparteien?<br>- Wie gewährleistet er, dass die militärische Neutralität gewahrt bleibt?</p>
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