Weitergabe von Schweizer Waffen und Munition an Kriegsparteien: Gesetzeslücke im Kriegsmaterialrecht?

ShortId
23.7922
Id
20237922
Updated
14.11.2025 05:34
Language
de
Title
Weitergabe von Schweizer Waffen und Munition an Kriegsparteien: Gesetzeslücke im Kriegsmaterialrecht?
AdditionalIndexing
09;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Art. 18 KMG sieht vor, dass Staaten, welche Kriegsmaterial aus der Schweiz beziehen, eine Nicht-Wiederausfuhrerklärung unterzeichnen müssen, um die Weitergabe an Kriegsparteien zu verhindern. Gestützt auf <span style="color:black;">Art. 5b KMV kann das Seco bei Nichtregierungsstellen aus Ländern gemäss Anhang 2 KMG darauf verzichten.</span><br>- Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Praxis?<br>- In wie vielen Fällen gelangte Kriegsmaterial so an Kriegsparteien?<br>- Wie gewährleistet er, dass die militärische Neutralität gewahrt bleibt?</p>
  • Weitergabe von Schweizer Waffen und Munition an Kriegsparteien: Gesetzeslücke im Kriegsmaterialrecht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Art. 18 KMG sieht vor, dass Staaten, welche Kriegsmaterial aus der Schweiz beziehen, eine Nicht-Wiederausfuhrerklärung unterzeichnen müssen, um die Weitergabe an Kriegsparteien zu verhindern. Gestützt auf <span style="color:black;">Art. 5b KMV kann das Seco bei Nichtregierungsstellen aus Ländern gemäss Anhang 2 KMG darauf verzichten.</span><br>- Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Praxis?<br>- In wie vielen Fällen gelangte Kriegsmaterial so an Kriegsparteien?<br>- Wie gewährleistet er, dass die militärische Neutralität gewahrt bleibt?</p>
    • Weitergabe von Schweizer Waffen und Munition an Kriegsparteien: Gesetzeslücke im Kriegsmaterialrecht?

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