Kostenlawine wegen Status S?

ShortId
23.7932
Id
20237932
Updated
14.11.2025 05:35
Language
de
Title
Kostenlawine wegen Status S?
AdditionalIndexing
2811;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">In der Kalenderwoche 49 (Stichtag 5.12.2023) waren 66'064 Personen mit aktivem Status S in der Schweiz. Davon waren 14% über 60 Jahre alt. Zu gleichen Zeitpunkt arbeiteten 20.65% der Personen im erwerbsfähigen Alter. Der Bundesrat strebt bis Ende 2024 eine Erwerbstätigenquote von 40% an. Unterschiede zwischen den Erhebungsmethoden, den lokalen Arbeitsmärkten oder dem sprachlichen Kontext machen einen Vergleich der Erwerbsquote zwischen einzelnen Ländern schwierig. So stellt sich der Einstieg in den Arbeitsmarkt an Orten, in denen eine slavische Sprache oder Englisch vorherrscht, in der Regel einfacher dar. Anders als in anderen Aufnahmeländern, wo Ukrainerinnen und Ukrainer oft in tiefen Teilzeit-Pensen erwerbstätig sind, liegt in der Schweiz der Beschäftigungsgrad von Personen mit Schutzstatus S jedoch bei durchschnittlich etwa 70%. </span></a></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Personen aus der Ukraine können nur AHV beziehen, wenn sie bei Eintritt ins AHV-Alter den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und während mindestens eines vollen Jahres Beiträge geleistet haben. Ergänzungsleistungen können sie nur beantragen, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben. Personen mit Status S sind eher jung und es handelt sich um einen rückkehrorientierten Status. Wie viele von ihnen allenfalls eines Tages eine Schweizer Rente werden beziehen können und welche weiteren Kosten dadurch allenfalls entstehen, lässt sich heute nicht sagen. </span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk119657624"></span></p></div>
  • <p>Der Bundesrat erklärt gerne es kämen vor allem Frauen und Kinder aus der Ukraine in die Schweiz.</p><p>- Wie viele Personen sind aktuell mittels Status S in der Schweiz?&nbsp;<br>- Wie viele arbeiten mittlerweilen?&nbsp;<br>- Warum arbeiten in anderen europäischen Ländern viel mehr Ukrainer?&nbsp;<br>- Wie viele sind über 60 Jahre alt?<br>- Wieviel kostet das künftig die AHV pro Jahr wenn diese Personen das Rentenalter erreichen?<br>- Was sind die weiteren Alterskosten, Stichwort Pflegeheim, Krankenkasse etc?</p>
  • Kostenlawine wegen Status S?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">In der Kalenderwoche 49 (Stichtag 5.12.2023) waren 66'064 Personen mit aktivem Status S in der Schweiz. Davon waren 14% über 60 Jahre alt. Zu gleichen Zeitpunkt arbeiteten 20.65% der Personen im erwerbsfähigen Alter. Der Bundesrat strebt bis Ende 2024 eine Erwerbstätigenquote von 40% an. Unterschiede zwischen den Erhebungsmethoden, den lokalen Arbeitsmärkten oder dem sprachlichen Kontext machen einen Vergleich der Erwerbsquote zwischen einzelnen Ländern schwierig. So stellt sich der Einstieg in den Arbeitsmarkt an Orten, in denen eine slavische Sprache oder Englisch vorherrscht, in der Regel einfacher dar. Anders als in anderen Aufnahmeländern, wo Ukrainerinnen und Ukrainer oft in tiefen Teilzeit-Pensen erwerbstätig sind, liegt in der Schweiz der Beschäftigungsgrad von Personen mit Schutzstatus S jedoch bei durchschnittlich etwa 70%. </span></a></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Personen aus der Ukraine können nur AHV beziehen, wenn sie bei Eintritt ins AHV-Alter den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und während mindestens eines vollen Jahres Beiträge geleistet haben. Ergänzungsleistungen können sie nur beantragen, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben. Personen mit Status S sind eher jung und es handelt sich um einen rückkehrorientierten Status. Wie viele von ihnen allenfalls eines Tages eine Schweizer Rente werden beziehen können und welche weiteren Kosten dadurch allenfalls entstehen, lässt sich heute nicht sagen. </span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk119657624"></span></p></div>
    • <p>Der Bundesrat erklärt gerne es kämen vor allem Frauen und Kinder aus der Ukraine in die Schweiz.</p><p>- Wie viele Personen sind aktuell mittels Status S in der Schweiz?&nbsp;<br>- Wie viele arbeiten mittlerweilen?&nbsp;<br>- Warum arbeiten in anderen europäischen Ländern viel mehr Ukrainer?&nbsp;<br>- Wie viele sind über 60 Jahre alt?<br>- Wieviel kostet das künftig die AHV pro Jahr wenn diese Personen das Rentenalter erreichen?<br>- Was sind die weiteren Alterskosten, Stichwort Pflegeheim, Krankenkasse etc?</p>
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