Gesetzeswidriger Zustand im öV möglichst schnell beseitigen

ShortId
23.7956
Id
20237956
Updated
14.11.2025 05:32
Language
de
Title
Gesetzeswidriger Zustand im öV möglichst schnell beseitigen
AdditionalIndexing
28;1211;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat hat in seinem </span><a href="https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/themen/barrierefreiheit/br-bericht-postulat-reynard.pdf.download.pdf/Zug%C3%A4nglichkeit%20f%C3%BCr%20Menschen%20mit%20einer%20Behinderung%20zum%20%C3%B6ffentlichen%20Verkehr.pdf" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; text-decoration:underline; color:#0563c1">Bericht in Erfüllung des Postulates 20.3874 Reynard vom 19. Juni 2020 </span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">«Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung zum öffentlichen Verkehr» festgehalten, dass namentlich bei den Bahnhöfen und bei den Bushaltestellen per Ende 2023 noch Lücken bei der Umsetzung des BehiG vorhanden sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Aus dem BehiG ergibt sich, dass die konzessionierten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Überbrückungsmassnahmen anbieten müssen, wo bauliche Anpassungen nicht per Ende 2023 umgesetzt wurden. Diese Überbrückungsmassnahmen sind ab dem 1. Januar 2024 bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der angepassten Haltestellen in der Form von Hilfestellung durch das Personal anzubieten. Wo dies nicht möglich ist, können Shuttledienste eingesetzt werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Bundesamt für Verkehr begleitet die Eisenbahn-Infrastrukturbetreiberinnen im Rahmen eines 2017 gestarteten Programms, um die Umsetzung bei den verbleibenden Bahnhöfen so kurz wie möglich zu halten. Bei den Bushaltestellen liegt die Verantwortung für die Planung, Finanzierung, Umsetzung und Genehmigung bei den Kantonen und Gemeinden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Weitere Massnahmen sind nicht vorgesehen.</span></p></div>
  • <p><span style="color:rgb(0,0,0);font-size:16px;">Die 20-jährige Frist für einen behindertengerechten öV wurde nicht eingehalten. Gleichzeitig sind im vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen teilrevidierten BehiG keine neuen Massnahmen dazu vorgesehen.</span><br><span style="color:rgb(0,0,0);font-size:16px;">Wie gedenkt der Bundesrat verbindlich sicherzustellen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen nach Ablauf der Frist schnell erfüllt werden?</span></p>
  • Gesetzeswidriger Zustand im öV möglichst schnell beseitigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat hat in seinem </span><a href="https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/themen/barrierefreiheit/br-bericht-postulat-reynard.pdf.download.pdf/Zug%C3%A4nglichkeit%20f%C3%BCr%20Menschen%20mit%20einer%20Behinderung%20zum%20%C3%B6ffentlichen%20Verkehr.pdf" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; text-decoration:underline; color:#0563c1">Bericht in Erfüllung des Postulates 20.3874 Reynard vom 19. Juni 2020 </span></a><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">«Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung zum öffentlichen Verkehr» festgehalten, dass namentlich bei den Bahnhöfen und bei den Bushaltestellen per Ende 2023 noch Lücken bei der Umsetzung des BehiG vorhanden sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Aus dem BehiG ergibt sich, dass die konzessionierten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Überbrückungsmassnahmen anbieten müssen, wo bauliche Anpassungen nicht per Ende 2023 umgesetzt wurden. Diese Überbrückungsmassnahmen sind ab dem 1. Januar 2024 bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der angepassten Haltestellen in der Form von Hilfestellung durch das Personal anzubieten. Wo dies nicht möglich ist, können Shuttledienste eingesetzt werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Bundesamt für Verkehr begleitet die Eisenbahn-Infrastrukturbetreiberinnen im Rahmen eines 2017 gestarteten Programms, um die Umsetzung bei den verbleibenden Bahnhöfen so kurz wie möglich zu halten. Bei den Bushaltestellen liegt die Verantwortung für die Planung, Finanzierung, Umsetzung und Genehmigung bei den Kantonen und Gemeinden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Weitere Massnahmen sind nicht vorgesehen.</span></p></div>
    • <p><span style="color:rgb(0,0,0);font-size:16px;">Die 20-jährige Frist für einen behindertengerechten öV wurde nicht eingehalten. Gleichzeitig sind im vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen teilrevidierten BehiG keine neuen Massnahmen dazu vorgesehen.</span><br><span style="color:rgb(0,0,0);font-size:16px;">Wie gedenkt der Bundesrat verbindlich sicherzustellen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen nach Ablauf der Frist schnell erfüllt werden?</span></p>
    • Gesetzeswidriger Zustand im öV möglichst schnell beseitigen

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