Dringliche Kredite. Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung

ShortId
24.400
Id
20240400
Updated
31.07.2026 12:01
Language
de
Title
Dringliche Kredite. Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung
AdditionalIndexing
24;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der parlamentarischen Nichtgenehmigung der Kredite im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS im Frühling 2023 wurde die Frage diskutiert, welche Wirkung dieser Nichtgenehmigung zukommt, nachdem die Finanzdelegation den Krediten zugestimmt hat. Es kann dem Ansehen des Parlamentes schaden, wenn die Wirkung seiner Beschlüsse unklar ist. Es soll deshalb geprüft werden, ob mit rechtlichen Anpassungen hinreichend geklärt werden kann, welche Wirkungen den Finanzbeschlüssen der Finanzdelegation und anschliessend der Bundesversammlung zukommt. Eine allfällige Lösung müsste sowohl dem Erfordernis der möglichst breiten demokratischen Legitimation von Finanzbeschlüssen, als auch dem Erfordernis der Handlungsfähigkeit des Staates genügen.</p>
  • <p>Das Verfahren zur Genehmigung dringlicher Kredite gemäss Artikel 28 und 34 des Finanzhaushaltsgesetzes ist zu überprüfen und wenn nötig so anzupassen, dass&nbsp;</p><ol><li>die Wirkung der Finanzbeschlüsse der beteiligten Organe geklärt wird,&nbsp;</li><li>eine möglichst breite demokratische Legitimation solcher Beschlüsse gegeben ist und</li><li>die Handlungsfähigkeit des Staates &nbsp;gewahrt bleibt.</li></ol><p>Zu diesem Zwecke ist zu prüfen, ob</p><ol><li>die rechtliche Wirkung der Finanzbeschlüsse der parlamentarischen Organe, insbesondere der Finanzdelegation und der Bundesversammlung, im Dringlichkeitsverfahren nach Art.&nbsp;28 und 34 des Finanzhaushaltgesetzes gesetzlich klarer definiert werden soll,</li><li>die entsprechenden Kompetenzen zwischen den verschiedenen parlamentarischen Organen zu präzisieren sind und</li><li>die Finanzdelegation so zusammengesetzt werden soll, dass unter Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit möglichst viele Fraktionen darin vertreten sein können.&nbsp;</li></ol>
  • Dringliche Kredite. Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der parlamentarischen Nichtgenehmigung der Kredite im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS im Frühling 2023 wurde die Frage diskutiert, welche Wirkung dieser Nichtgenehmigung zukommt, nachdem die Finanzdelegation den Krediten zugestimmt hat. Es kann dem Ansehen des Parlamentes schaden, wenn die Wirkung seiner Beschlüsse unklar ist. Es soll deshalb geprüft werden, ob mit rechtlichen Anpassungen hinreichend geklärt werden kann, welche Wirkungen den Finanzbeschlüssen der Finanzdelegation und anschliessend der Bundesversammlung zukommt. Eine allfällige Lösung müsste sowohl dem Erfordernis der möglichst breiten demokratischen Legitimation von Finanzbeschlüssen, als auch dem Erfordernis der Handlungsfähigkeit des Staates genügen.</p>
    • <p>Das Verfahren zur Genehmigung dringlicher Kredite gemäss Artikel 28 und 34 des Finanzhaushaltsgesetzes ist zu überprüfen und wenn nötig so anzupassen, dass&nbsp;</p><ol><li>die Wirkung der Finanzbeschlüsse der beteiligten Organe geklärt wird,&nbsp;</li><li>eine möglichst breite demokratische Legitimation solcher Beschlüsse gegeben ist und</li><li>die Handlungsfähigkeit des Staates &nbsp;gewahrt bleibt.</li></ol><p>Zu diesem Zwecke ist zu prüfen, ob</p><ol><li>die rechtliche Wirkung der Finanzbeschlüsse der parlamentarischen Organe, insbesondere der Finanzdelegation und der Bundesversammlung, im Dringlichkeitsverfahren nach Art.&nbsp;28 und 34 des Finanzhaushaltgesetzes gesetzlich klarer definiert werden soll,</li><li>die entsprechenden Kompetenzen zwischen den verschiedenen parlamentarischen Organen zu präzisieren sind und</li><li>die Finanzdelegation so zusammengesetzt werden soll, dass unter Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit möglichst viele Fraktionen darin vertreten sein können.&nbsp;</li></ol>
    • Dringliche Kredite. Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Nach der parlamentarischen Nichtgenehmigung der Kredite im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS im Frühling 2023 wurde die Frage diskutiert, welche Wirkung dieser Nichtgenehmigung zukommt, nachdem die Finanzdelegation den Krediten zugestimmt hat. Es kann dem Ansehen des Parlamentes schaden, wenn die Wirkung seiner Beschlüsse unklar ist. Es soll deshalb geprüft werden, ob mit rechtlichen Anpassungen hinreichend geklärt werden kann, welche Wirkungen den Finanzbeschlüssen der Finanzdelegation und anschliessend der Bundesversammlung zukommt. Eine allfällige Lösung müsste sowohl dem Erfordernis der möglichst breiten demokratischen Legitimation von Finanzbeschlüssen, als auch dem Erfordernis der Handlungsfähigkeit des Staates genügen.</p>
    • <p>Das Verfahren zur Genehmigung dringlicher Kredite gemäss Artikel 28 und 34 des Finanzhaushaltsgesetzes ist zu überprüfen und wenn nötig so anzupassen, dass&nbsp;</p><ol><li>die Wirkung der Finanzbeschlüsse der beteiligten Organe geklärt wird,&nbsp;</li><li>eine möglichst breite demokratische Legitimation solcher Beschlüsse gegeben ist und</li><li>die Handlungsfähigkeit des Staates &nbsp;gewahrt bleibt.</li></ol><p>Zu diesem Zwecke ist zu prüfen, ob</p><ol><li>die rechtliche Wirkung der Finanzbeschlüsse der parlamentarischen Organe, insbesondere der Finanzdelegation und der Bundesversammlung, im Dringlichkeitsverfahren nach Art.&nbsp;28 und 34 des Finanzhaushaltgesetzes gesetzlich klarer definiert werden soll,</li><li>die entsprechenden Kompetenzen zwischen den verschiedenen parlamentarischen Organen zu präzisieren sind und</li><li>die Finanzdelegation so zusammengesetzt werden soll, dass unter Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit möglichst viele Fraktionen darin vertreten sein können.&nbsp;</li></ol>
    • Dringliche Kredite. Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung

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