Sondersessionen. Das Büro entscheiden lassen

ShortId
24.448
Id
20240448
Updated
19.06.2026 11:03
Language
de
Title
Sondersessionen. Das Büro entscheiden lassen
AdditionalIndexing
421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute sieht Artikel 33d GRN vor, dass sich der Rat jedes Jahr mindestens einmal zu einer Sondersession versammelt, es sei denn es liegen keine behandlungsreifen Beratungsgegenstände vor. Es gäbe jedoch andere Möglichkeiten, um die Behandlung der Vorstösse innerhalb der im Parlamentsgesetz vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren (Art. 119 Abs. 5 Bst. a ParlG) sicherzustellen. So könnten in den ordentlichen Sessionen zusätzliche Zeitfenster für diese Beratungsgegenstände vorgesehen werden (z. B. der Montagabend) oder die Redezeit könnte bei den Vorstössen von fünf auf drei Minuten verkürzt werden (Gewinn von 66 %), wie es eine andere parlamentarische Initiative vorschlägt. In diesem Zusammenhang beantragen wir, dass das Büro des Nationalrates jedes Jahr flexibel entscheiden kann, ob die Durchführung einer Sondersession nötig ist oder ob es andere Wege gibt, um die Behandlung der hängigen Vorstösse voranzutreiben.</p>
  • <p>Das Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN, Art. 33d) ist so zu ändern, dass das Büro des Nationalrates künftig jedes Jahr frei entscheiden kann, ob die Durchführung einer Sondersession nötig ist oder ob es andere Wege gibt, um die Behandlung der parlamentarischen Vorstösse voranzutreiben.</p>
  • Sondersessionen. Das Büro entscheiden lassen
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute sieht Artikel 33d GRN vor, dass sich der Rat jedes Jahr mindestens einmal zu einer Sondersession versammelt, es sei denn es liegen keine behandlungsreifen Beratungsgegenstände vor. Es gäbe jedoch andere Möglichkeiten, um die Behandlung der Vorstösse innerhalb der im Parlamentsgesetz vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren (Art. 119 Abs. 5 Bst. a ParlG) sicherzustellen. So könnten in den ordentlichen Sessionen zusätzliche Zeitfenster für diese Beratungsgegenstände vorgesehen werden (z. B. der Montagabend) oder die Redezeit könnte bei den Vorstössen von fünf auf drei Minuten verkürzt werden (Gewinn von 66 %), wie es eine andere parlamentarische Initiative vorschlägt. In diesem Zusammenhang beantragen wir, dass das Büro des Nationalrates jedes Jahr flexibel entscheiden kann, ob die Durchführung einer Sondersession nötig ist oder ob es andere Wege gibt, um die Behandlung der hängigen Vorstösse voranzutreiben.</p>
    • <p>Das Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN, Art. 33d) ist so zu ändern, dass das Büro des Nationalrates künftig jedes Jahr frei entscheiden kann, ob die Durchführung einer Sondersession nötig ist oder ob es andere Wege gibt, um die Behandlung der parlamentarischen Vorstösse voranzutreiben.</p>
    • Sondersessionen. Das Büro entscheiden lassen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Heute sieht Artikel 33d GRN vor, dass sich der Rat jedes Jahr mindestens einmal zu einer Sondersession versammelt, es sei denn es liegen keine behandlungsreifen Beratungsgegenstände vor. Es gäbe jedoch andere Möglichkeiten, um die Behandlung der Vorstösse innerhalb der im Parlamentsgesetz vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren (Art. 119 Abs. 5 Bst. a ParlG) sicherzustellen. So könnten in den ordentlichen Sessionen zusätzliche Zeitfenster für diese Beratungsgegenstände vorgesehen werden (z. B. der Montagabend) oder die Redezeit könnte bei den Vorstössen von fünf auf drei Minuten verkürzt werden (Gewinn von 66 %), wie es eine andere parlamentarische Initiative vorschlägt. In diesem Zusammenhang beantragen wir, dass das Büro des Nationalrates jedes Jahr flexibel entscheiden kann, ob die Durchführung einer Sondersession nötig ist oder ob es andere Wege gibt, um die Behandlung der hängigen Vorstösse voranzutreiben.</p>
    • <p>Das Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN, Art. 33d) ist so zu ändern, dass das Büro des Nationalrates künftig jedes Jahr frei entscheiden kann, ob die Durchführung einer Sondersession nötig ist oder ob es andere Wege gibt, um die Behandlung der parlamentarischen Vorstösse voranzutreiben.</p>
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