Keine Ausnahmen bei der Wehrpflichtersatzabgabe für Mitglieder der eidgenössischen Räte

ShortId
24.449
Id
20240449
Updated
14.11.2025 04:14
Language
de
Title
Keine Ausnahmen bei der Wehrpflichtersatzabgabe für Mitglieder der eidgenössischen Räte
AdditionalIndexing
421;2446;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Art. 4, Bst.c sieht vor, dass die Mitglieder der Bundesversammlung von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind, wenn die Dienstleistung während einer Session der eidgenössischen Räte nicht geleistet werden kann. Alle anderen Dienstpflichtigen müssen im Verhinderungsfall ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen und für die nicht geleistete Dienstleistung die Wehrpflichtersatzabgabe entrichten. Im Sinne der Wehrgerechtigkeit und im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Mitglieder der eidgenössischen Räte ist diese Ausnahme nicht gerechtfertigt.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe wird dahingehend angepasst, dass bei Artikel 4 über die Befreiung der Ersatzpflicht in Buchstabe c die Ausnahme für Mitglieder der Bundesversammlung gestrichen wird.&nbsp;</p>
  • Keine Ausnahmen bei der Wehrpflichtersatzabgabe für Mitglieder der eidgenössischen Räte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Art. 4, Bst.c sieht vor, dass die Mitglieder der Bundesversammlung von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind, wenn die Dienstleistung während einer Session der eidgenössischen Räte nicht geleistet werden kann. Alle anderen Dienstpflichtigen müssen im Verhinderungsfall ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen und für die nicht geleistete Dienstleistung die Wehrpflichtersatzabgabe entrichten. Im Sinne der Wehrgerechtigkeit und im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Mitglieder der eidgenössischen Räte ist diese Ausnahme nicht gerechtfertigt.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe wird dahingehend angepasst, dass bei Artikel 4 über die Befreiung der Ersatzpflicht in Buchstabe c die Ausnahme für Mitglieder der Bundesversammlung gestrichen wird.&nbsp;</p>
    • Keine Ausnahmen bei der Wehrpflichtersatzabgabe für Mitglieder der eidgenössischen Räte

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