Parlamentarische Untersuchungskommission. Präzisierungen und Anpassungen des Parlamentsrechts aufgrund der Erfahrungen der PUK "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion"

ShortId
24.473
Id
20240473
Updated
14.11.2025 03:39
Language
de
Title
Parlamentarische Untersuchungskommission. Präzisierungen und Anpassungen des Parlamentsrechts aufgrund der Erfahrungen der PUK "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion"
AdditionalIndexing
421;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Untersuchung durch die PUK hat gezeigt, dass verschiedene gesetzliche Grundlagen des Parlamentsgesetzes bzgl. der PUK einer Präzisierung oder einer Anpassung bedürfen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Feststellungen der Kommission betreffen folgende Bereiche des Parlamentsgesetzes:</p><ul><li>Die Verfahrensrechte der Betroffenen im Sinne von Artikel 168 Parlamentsgesetz (Feststellung der unmittelbar in ihren Interessen betroffenen Personen);</li><li>die Stellung des Bundesrates im Sinne von Artikel 167 Parlamentsgesetz (spezifische Beteiligungsrechte, Recht sich vor der Kommission zu äussern, Sonderstellung des Vertreters bzw. der Vertreterin des Bundesrates) und</li><li>weiterer punktueller Handlungsbedarf (Heranziehung von Arbeiten anderer Kommissionen, Schweigepflicht gemäss Artikel 169 ParlG, Protokollierung der Sitzungen der PUK sowie die Konsultation)</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Die detaillierte Begründung der vorgenannten Aspekte findet sich in Kapitel 14.4 des Schlussberichts der PUK, weshalb auf eine Wiedergabe vorliegend verzichtet und darauf verwiesen wird.</p>
  • <p>Es seien die parlamentsrechtlichen Grundlagen anzupassen, um die verschiedenen von der PUK in ihrem Bericht festgestellten Mängel zu beseitigen.</p>
  • Parlamentarische Untersuchungskommission. Präzisierungen und Anpassungen des Parlamentsrechts aufgrund der Erfahrungen der PUK "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion"
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
  • 20240474
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Untersuchung durch die PUK hat gezeigt, dass verschiedene gesetzliche Grundlagen des Parlamentsgesetzes bzgl. der PUK einer Präzisierung oder einer Anpassung bedürfen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Feststellungen der Kommission betreffen folgende Bereiche des Parlamentsgesetzes:</p><ul><li>Die Verfahrensrechte der Betroffenen im Sinne von Artikel 168 Parlamentsgesetz (Feststellung der unmittelbar in ihren Interessen betroffenen Personen);</li><li>die Stellung des Bundesrates im Sinne von Artikel 167 Parlamentsgesetz (spezifische Beteiligungsrechte, Recht sich vor der Kommission zu äussern, Sonderstellung des Vertreters bzw. der Vertreterin des Bundesrates) und</li><li>weiterer punktueller Handlungsbedarf (Heranziehung von Arbeiten anderer Kommissionen, Schweigepflicht gemäss Artikel 169 ParlG, Protokollierung der Sitzungen der PUK sowie die Konsultation)</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Die detaillierte Begründung der vorgenannten Aspekte findet sich in Kapitel 14.4 des Schlussberichts der PUK, weshalb auf eine Wiedergabe vorliegend verzichtet und darauf verwiesen wird.</p>
    • <p>Es seien die parlamentsrechtlichen Grundlagen anzupassen, um die verschiedenen von der PUK in ihrem Bericht festgestellten Mängel zu beseitigen.</p>
    • Parlamentarische Untersuchungskommission. Präzisierungen und Anpassungen des Parlamentsrechts aufgrund der Erfahrungen der PUK "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion"

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