Parlamentarische Untersuchungskommission. Präzisierungen und Anpassungen des Parlamentsrechts aufgrund der Erfahrungen der PUK "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion"
- ShortId
-
24.474
- Id
-
20240474
- Updated
-
10.08.2026 11:01
- Language
-
de
- Title
-
Parlamentarische Untersuchungskommission. Präzisierungen und Anpassungen des Parlamentsrechts aufgrund der Erfahrungen der PUK "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion"
- AdditionalIndexing
-
421;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Untersuchung durch die PUK hat gezeigt, dass verschiedene gesetzliche Grundlagen des Parlamentsgesetzes bzgl. der PUK einer Präzisierung oder einer Anpassung bedürfen.</p><p> </p><p>Die Feststellungen der Kommission betreffen folgende Bereiche des Parlamentsgesetzes:</p><ul><li>Die Verfahrensrechte der Betroffenen im Sinne von Artikel 168 Parlamentsgesetz (Feststellung der unmittelbar in ihren Interessen betroffenen Personen);</li><li>die Stellung des Bundesrates im Sinne von Artikel 167 Parlamentsgesetz (spezifische Beteiligungsrechte, Recht sich vor der Kommission zu äussern, Sonderstellung des Vertreters bzw. der Vertreterin des Bundesrates) und</li><li>weiterer punktueller Handlungsbedarf (Heranziehung von Arbeiten anderer Kommissionen, Schweigepflicht gemäss Artikel 169 ParlG, Protokollierung der Sitzungen der PUK sowie die Konsultation)</li></ul><p> </p><p>Die detaillierte Begründung der vorgenannten Aspekte findet sich in Kapitel 14.4 des Schlussberichts der PUK, weshalb auf eine Wiedergabe vorliegend verzichtet und darauf verwiesen wird.</p>
- <p>Es seien die parlamentsrechtlichen Grundlagen anzupassen, um die verschiedenen von der PUK in ihrem Bericht festgestellten Mängel zu beseitigen.</p>
- Parlamentarische Untersuchungskommission. Präzisierungen und Anpassungen des Parlamentsrechts aufgrund der Erfahrungen der PUK "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion"
- State
-
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Untersuchung durch die PUK hat gezeigt, dass verschiedene gesetzliche Grundlagen des Parlamentsgesetzes bzgl. der PUK einer Präzisierung oder einer Anpassung bedürfen.</p><p> </p><p>Die Feststellungen der Kommission betreffen folgende Bereiche des Parlamentsgesetzes:</p><ul><li>Die Verfahrensrechte der Betroffenen im Sinne von Artikel 168 Parlamentsgesetz (Feststellung der unmittelbar in ihren Interessen betroffenen Personen);</li><li>die Stellung des Bundesrates im Sinne von Artikel 167 Parlamentsgesetz (spezifische Beteiligungsrechte, Recht sich vor der Kommission zu äussern, Sonderstellung des Vertreters bzw. der Vertreterin des Bundesrates) und</li><li>weiterer punktueller Handlungsbedarf (Heranziehung von Arbeiten anderer Kommissionen, Schweigepflicht gemäss Artikel 169 ParlG, Protokollierung der Sitzungen der PUK sowie die Konsultation)</li></ul><p> </p><p>Die detaillierte Begründung der vorgenannten Aspekte findet sich in Kapitel 14.4 des Schlussberichts der PUK, weshalb auf eine Wiedergabe vorliegend verzichtet und darauf verwiesen wird.</p>
- <p>Es seien die parlamentsrechtlichen Grundlagen anzupassen, um die verschiedenen von der PUK in ihrem Bericht festgestellten Mängel zu beseitigen.</p>
- Parlamentarische Untersuchungskommission. Präzisierungen und Anpassungen des Parlamentsrechts aufgrund der Erfahrungen der PUK "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion"
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