Modernisierung von Mobilfunkanlagen

ShortId
24.1040
Id
20241040
Updated
14.11.2025 04:13
Language
de
Title
Modernisierung von Mobilfunkanlagen
AdditionalIndexing
2846;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das im Raumplanungsgesetz vom 22.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Juni 1979 (RPG; SR 700) geregelte Baubewilligungsverfahren hat nicht nur die Funktion, die Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen zu prüfen. Vielmehr steht es zur Verfügung, um grundsätzlich alle öffentlich-rechtlichen Rechtsfragen prüfen zu lassen, die sich im Zusammenhang mit Errichtung, Änderung oder Nutzung von Bauten oder Anlagen stellen, insbesondere auch umweltrechtliche Vorschriften. Voraussetzung ist, dass mit dem Vorhaben so wichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarschaft besteht, die Rechtmässigkeit des Vorhabens vor dessen Umsetzung zu prüfen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es bestehen unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das Gleichgewicht hergestellt werden soll zwischen dem Bedürfnis nach vergleichsweise einfacher Anpassung von Antennenanlagen an neue Technologien einerseits und dem Umgang mit Schutzbedürfnissen andererseits. Diese Frage wird derzeit im Rahmen der Arbeiten zur überwiesenen Motion 20.3237 untersucht. Zudem wird sie im Zusammenhang mit der anstehenden Revision der fernmelderechtlichen Bestimmungen diskutiert werden. Der Bundesrat kann die Ergebnisse dieser Arbeiten nicht im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage vorwegnehmen.</span></p></div>
  • <p>Mobilfunkanlagen müssen die Grenzwerte nach NISV einhalten. Gleichzeitig müssen an bestehenden und bereits bewilligten Sendeanlagen im Rahmen der Technologieentwicklung und des Unterhalts laufend Anpassungen vorgenommen werden. Gerichtsentscheide, aber auch kantonale Vorschriften führen dazu, dass mehr und mehr solcher Anpassungen ein vollständiges Baubewilligungsverfahren durchlaufen müssen. Im Wesentlichen geht es dabei lediglich um die Überprüfung, dass die Grenzwerte der NISV nach wie vor eingehalten sind.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Die Mehrheit aller eingereichten Baugesuche zu Mobilfunkanlagen betreffen Modernisierungen von bestehenden Mobilfunkanlagen. Die baurechtlichen Bestimmungen werden nicht tangiert. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Einhaltung der Grenzwerte durch die kant. Fachstellen prüfen zu lassen, ohne ein erneutes Bewilligungsverfahren durchführen zu müssen?</li><li>Welches gesetzlichen Grundlagen müssten für eine solche Prüfung geändert werden?</li><li>Sieht der Bundesrat im Rahmen der nächsten FMG-Revision die Möglichkeit eines vereinfachten Bewilligungsverfahren i.S. einer Kann-Bestimmung analog FMG Art. 37a vor?</li></ol>
  • Modernisierung von Mobilfunkanlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das im Raumplanungsgesetz vom 22.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Juni 1979 (RPG; SR 700) geregelte Baubewilligungsverfahren hat nicht nur die Funktion, die Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen zu prüfen. Vielmehr steht es zur Verfügung, um grundsätzlich alle öffentlich-rechtlichen Rechtsfragen prüfen zu lassen, die sich im Zusammenhang mit Errichtung, Änderung oder Nutzung von Bauten oder Anlagen stellen, insbesondere auch umweltrechtliche Vorschriften. Voraussetzung ist, dass mit dem Vorhaben so wichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarschaft besteht, die Rechtmässigkeit des Vorhabens vor dessen Umsetzung zu prüfen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es bestehen unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das Gleichgewicht hergestellt werden soll zwischen dem Bedürfnis nach vergleichsweise einfacher Anpassung von Antennenanlagen an neue Technologien einerseits und dem Umgang mit Schutzbedürfnissen andererseits. Diese Frage wird derzeit im Rahmen der Arbeiten zur überwiesenen Motion 20.3237 untersucht. Zudem wird sie im Zusammenhang mit der anstehenden Revision der fernmelderechtlichen Bestimmungen diskutiert werden. Der Bundesrat kann die Ergebnisse dieser Arbeiten nicht im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage vorwegnehmen.</span></p></div>
    • <p>Mobilfunkanlagen müssen die Grenzwerte nach NISV einhalten. Gleichzeitig müssen an bestehenden und bereits bewilligten Sendeanlagen im Rahmen der Technologieentwicklung und des Unterhalts laufend Anpassungen vorgenommen werden. Gerichtsentscheide, aber auch kantonale Vorschriften führen dazu, dass mehr und mehr solcher Anpassungen ein vollständiges Baubewilligungsverfahren durchlaufen müssen. Im Wesentlichen geht es dabei lediglich um die Überprüfung, dass die Grenzwerte der NISV nach wie vor eingehalten sind.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Die Mehrheit aller eingereichten Baugesuche zu Mobilfunkanlagen betreffen Modernisierungen von bestehenden Mobilfunkanlagen. Die baurechtlichen Bestimmungen werden nicht tangiert. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Einhaltung der Grenzwerte durch die kant. Fachstellen prüfen zu lassen, ohne ein erneutes Bewilligungsverfahren durchführen zu müssen?</li><li>Welches gesetzlichen Grundlagen müssten für eine solche Prüfung geändert werden?</li><li>Sieht der Bundesrat im Rahmen der nächsten FMG-Revision die Möglichkeit eines vereinfachten Bewilligungsverfahren i.S. einer Kann-Bestimmung analog FMG Art. 37a vor?</li></ol>
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