Interkantonale Spitalplanung für eine bessere und effizientere Versorgung
- ShortId
-
24.3029
- Id
-
20243029
- Updated
-
13.09.2024 14:45
- Language
-
de
- Title
-
Interkantonale Spitalplanung für eine bessere und effizientere Versorgung
- AdditionalIndexing
-
2841;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>35% der Gesundheitskosten und somit auch ein wesentlicher Teil der Leistungen werden in Spitälern erbracht. Spitäler sind nicht nur einen grossen Kostenblock, sondern auch für die Versorgungssicherheit unverzichtbar.</p><p>Die Patient:innenmobilität ist gross. So stammen beispielsweise im Kanton Zürich behandelte Patient*innen aus einem anderen, zumeist angrenzenden Kanton. Auch in anderen Kantonen ist diese Patientenmobilität Realität. </p><p> </p><p>Die bedarfsgerechte Planung in der stationären Grundversorgung (anders als die hochspezialisierte Medizin gemäss Art. 39, Abs. 2) ist noch immer mehrheitlich kantonal geregelt - trotz der offensichtlichen Patientenmobilität.</p><p>Planungen nach Gesundheitsregionen und respektive oder interkantonal scheitern oft an nicht objektivierbaren Gründen. Die Freiwilligkeit alleine reicht nicht. So scheiterte beispielsweise in der Ostschweiz eine gemeinsame Spitalplanung, welche das Ziel verfolgte weniger Fehlversorgung, bessere Abstimmung der stationären Versorgung sowie eine Kostendämpfung zu erreichen. </p><p>Eine rein kantonal geplante Versorgung führt mittelfristig zu unterversorgten und überversorgten Fachbereichen. Dies schadet der Versorgungsqualität und verursacht höhere Kosten - ohne medizinischem Mehrwert. An einer möglichen Unterversorgung in der Grundversorgung leiden besonders kleinere Kantone.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist in diesem Thema bereits aktiv. So hat er mit der Änderung vom 23. Juni 2021 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) die Planungskriterien weiterentwickelt und die Kantone angehalten, ihre Spitalplanung stärker zu koordinieren. Die Änderung trat am 1. Januar 2022 in Kraft, dies mit einer Umsetzungsfrist von vier Jahren in der Akutsomatik bzw. sechs Jahren in der Psychiatrie und Rehabilitation. Zudem wurde der Bundesrat mit dem Postulat 19.3423 der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats „Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien“ beauftragt, Bericht zu erstatten, wie aufgrund von periodisch entwickelten Modellen und längerfristigen Szenarien schweizweit die optimale stationäre Versorgung gewährleistet werden kann. Er wird daher zusammen mit der Evaluation der Umsetzung der neuen Spitalplanungskriterien die verschiedenen Fragestellungen aufarbeiten.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine bessere zeitgemässe interkantonale Spitalplanung ausgestaltet werden kann. Dabei sollen im Besonderen folgende Modelle geprüft werden:</p><p>- Verbindliche interkantonale Planung (Art. 39) </p><p>- Planung nach Gesundheitsregionen </p><p>- Koordinierte nationale Planung (analog hochspezialisierte Medizin) </p>
- Interkantonale Spitalplanung für eine bessere und effizientere Versorgung
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>35% der Gesundheitskosten und somit auch ein wesentlicher Teil der Leistungen werden in Spitälern erbracht. Spitäler sind nicht nur einen grossen Kostenblock, sondern auch für die Versorgungssicherheit unverzichtbar.</p><p>Die Patient:innenmobilität ist gross. So stammen beispielsweise im Kanton Zürich behandelte Patient*innen aus einem anderen, zumeist angrenzenden Kanton. Auch in anderen Kantonen ist diese Patientenmobilität Realität. </p><p> </p><p>Die bedarfsgerechte Planung in der stationären Grundversorgung (anders als die hochspezialisierte Medizin gemäss Art. 39, Abs. 2) ist noch immer mehrheitlich kantonal geregelt - trotz der offensichtlichen Patientenmobilität.</p><p>Planungen nach Gesundheitsregionen und respektive oder interkantonal scheitern oft an nicht objektivierbaren Gründen. Die Freiwilligkeit alleine reicht nicht. So scheiterte beispielsweise in der Ostschweiz eine gemeinsame Spitalplanung, welche das Ziel verfolgte weniger Fehlversorgung, bessere Abstimmung der stationären Versorgung sowie eine Kostendämpfung zu erreichen. </p><p>Eine rein kantonal geplante Versorgung führt mittelfristig zu unterversorgten und überversorgten Fachbereichen. Dies schadet der Versorgungsqualität und verursacht höhere Kosten - ohne medizinischem Mehrwert. An einer möglichen Unterversorgung in der Grundversorgung leiden besonders kleinere Kantone.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist in diesem Thema bereits aktiv. So hat er mit der Änderung vom 23. Juni 2021 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) die Planungskriterien weiterentwickelt und die Kantone angehalten, ihre Spitalplanung stärker zu koordinieren. Die Änderung trat am 1. Januar 2022 in Kraft, dies mit einer Umsetzungsfrist von vier Jahren in der Akutsomatik bzw. sechs Jahren in der Psychiatrie und Rehabilitation. Zudem wurde der Bundesrat mit dem Postulat 19.3423 der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats „Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien“ beauftragt, Bericht zu erstatten, wie aufgrund von periodisch entwickelten Modellen und längerfristigen Szenarien schweizweit die optimale stationäre Versorgung gewährleistet werden kann. Er wird daher zusammen mit der Evaluation der Umsetzung der neuen Spitalplanungskriterien die verschiedenen Fragestellungen aufarbeiten.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine bessere zeitgemässe interkantonale Spitalplanung ausgestaltet werden kann. Dabei sollen im Besonderen folgende Modelle geprüft werden:</p><p>- Verbindliche interkantonale Planung (Art. 39) </p><p>- Planung nach Gesundheitsregionen </p><p>- Koordinierte nationale Planung (analog hochspezialisierte Medizin) </p>
- Interkantonale Spitalplanung für eine bessere und effizientere Versorgung
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