Förderung des Tierwohls im Anbindestall

ShortId
24.3098
Id
20243098
Updated
14.11.2025 05:11
Language
de
Title
Förderung des Tierwohls im Anbindestall
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute werden rund 60% des Rindviehs in Laufställen gehalten. Der Anteil ist steigend. Laufställe sind aber aus wirtschaftlichen, ökologischen oder topografischen Gründen nicht immer sinnvoll. Gerade im Berggebiet, bei Mehrstufen- und Alpbetrieben, ist daher der Anbindestall noch verbreitet und es werden auch neue Anbindeställe gebaut. Das Tierwohl ist in modernen Anbindeställen gesichert. Damit das Tierwohl auch in Anbindeställen weiter gestärkt werden kann, soll künftig die Tierhaltung in denjenigen Anbindeställen gefördert werden, die hohen Anforderungen an das Tierwohl gerecht werden und in wesentlichen Punkten die rechtlich verankerten Mindestvorschriften hinausgehen</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Sofern die massgebenden Vorgaben eingehalten sind, gelten Anbindeställe für die Haltung von Rindvieh ab einem Alter von vier Monaten als tierschutzkonform. Eine Tierhaltung, welche die Ansprüche der Nutztiere noch stärker berücksichtigt, wird vom Bund durch die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS-Programm), «Regelmässiger Auslauf im Freien» (RAUS-Programm) und mit dem Weidebeitrag gefördert. Betriebe mit Anbindeställen können am RAUS-Programm und beim Weidebeitrag teilnehmen. Im Bereich der Strukturverbesserungen hat der Bundesrat per 1. Januar 2019 die Motion von Siebenthal 14.3899 «Keine Benachteiligung der Anbindeställe» auf Verordnungsstufe umgesetzt und die Investitionshilfen für Anbindeställe denjenigen von besonders tierfreundlichen Stallsystemen für raufutterverzehrende Tiere angeglichen.</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic"> </span><span style="font-family:Arial">Damit wurde ein Hauptanliegen für die Unterstützung der Anbindeställe umgesetzt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ein zusätzliches Direktzahlungsprogramm würde das Direktzahlungssystem nochmals komplexer machen, zu mehr Kontrollpunkten und Kontrollen führen und den administrativen Aufwand für die Landwirtschaft weiter erhöhen. Der Motionär selbst fordert vom Bundesrat mit seiner Motion «Moratorium betreffend landwirtschaftlicher Vorschriften» (24.3083) Stabilität in der Agrarpolitik.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat erachtet die finanzielle Unterstützung für Betriebe mit Anbindehaltung als hinreichend. Zudem will er beim Direktzahlungssystem bis zur AP30+ grösstmögliche Stabilität sicherstellen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat ist aufgefordert über Anreizbeiträge das Tierwohl in Anbindeställen zu fördern. Die Anreizbeiträge werden ausgerichtet für die Tierhaltung in Anbindeställen, die in wesentlichen Punkten über die rechtlich verankerten Tierschutzvorgaben hinausgeht.</p>
  • Förderung des Tierwohls im Anbindestall
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute werden rund 60% des Rindviehs in Laufställen gehalten. Der Anteil ist steigend. Laufställe sind aber aus wirtschaftlichen, ökologischen oder topografischen Gründen nicht immer sinnvoll. Gerade im Berggebiet, bei Mehrstufen- und Alpbetrieben, ist daher der Anbindestall noch verbreitet und es werden auch neue Anbindeställe gebaut. Das Tierwohl ist in modernen Anbindeställen gesichert. Damit das Tierwohl auch in Anbindeställen weiter gestärkt werden kann, soll künftig die Tierhaltung in denjenigen Anbindeställen gefördert werden, die hohen Anforderungen an das Tierwohl gerecht werden und in wesentlichen Punkten die rechtlich verankerten Mindestvorschriften hinausgehen</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Sofern die massgebenden Vorgaben eingehalten sind, gelten Anbindeställe für die Haltung von Rindvieh ab einem Alter von vier Monaten als tierschutzkonform. Eine Tierhaltung, welche die Ansprüche der Nutztiere noch stärker berücksichtigt, wird vom Bund durch die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS-Programm), «Regelmässiger Auslauf im Freien» (RAUS-Programm) und mit dem Weidebeitrag gefördert. Betriebe mit Anbindeställen können am RAUS-Programm und beim Weidebeitrag teilnehmen. Im Bereich der Strukturverbesserungen hat der Bundesrat per 1. Januar 2019 die Motion von Siebenthal 14.3899 «Keine Benachteiligung der Anbindeställe» auf Verordnungsstufe umgesetzt und die Investitionshilfen für Anbindeställe denjenigen von besonders tierfreundlichen Stallsystemen für raufutterverzehrende Tiere angeglichen.</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic"> </span><span style="font-family:Arial">Damit wurde ein Hauptanliegen für die Unterstützung der Anbindeställe umgesetzt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ein zusätzliches Direktzahlungsprogramm würde das Direktzahlungssystem nochmals komplexer machen, zu mehr Kontrollpunkten und Kontrollen führen und den administrativen Aufwand für die Landwirtschaft weiter erhöhen. Der Motionär selbst fordert vom Bundesrat mit seiner Motion «Moratorium betreffend landwirtschaftlicher Vorschriften» (24.3083) Stabilität in der Agrarpolitik.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat erachtet die finanzielle Unterstützung für Betriebe mit Anbindehaltung als hinreichend. Zudem will er beim Direktzahlungssystem bis zur AP30+ grösstmögliche Stabilität sicherstellen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat ist aufgefordert über Anreizbeiträge das Tierwohl in Anbindeställen zu fördern. Die Anreizbeiträge werden ausgerichtet für die Tierhaltung in Anbindeställen, die in wesentlichen Punkten über die rechtlich verankerten Tierschutzvorgaben hinausgeht.</p>
    • Förderung des Tierwohls im Anbindestall

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