Anforderungen, Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden

ShortId
24.3123
Id
20243123
Updated
14.11.2025 05:07
Language
de
Title
Anforderungen, Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden
AdditionalIndexing
28;2841;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Heute gibt es keine Regelungen über die Zulassung von Assistenzhunden.</p><p>Nur wenige Ausbildungsstätten folgen den international anerkannten Richtlinien der Assistance Dogs International (ADI), welche einen qualitativen Mindeststandard gewährleisten.</p><p>Assistenzhunde, die gemäss ADI-Richtlinien ausgebildet wurden, können eine teilweise Finanzierung durch die Invalidenversicherung (IV) erhalten. Der derzeitige Pauschalbetrag als Entschädigung für Anschaffungs- Futter- und Tierarztkosten beläuft sich auf CHF 15'000 und wird erst zum Zeitpunkt der Abgabe des Hundes oder dem Abschluss der Ausbildung erstattet. Es gibt heute Situationen, in denen die IV auch Assistenzhunde finanziert, die nicht nach ADI-Richtlinien ausgebildet wurden.&nbsp;</p><p>Heute haben die Betroffenen keinerlei Kenntnis darüber, welches Tier tatsächlich als Assistenzhund nach ADI oder gleichwertigen Richtlinien ausgebildet wurde. Zudem gibt es Fälle, in denen die betroffenen Personen keine Leistungen von der IV erhalten und daher auf günstigere Hundeschulen zurückgreifen, die nicht nach den ADI Richtlinien arbeiten.</p><p>Deutschland und Oesterreich kennen bereits gesetzliche Bestimmungen und arbeiten mit entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Die Schweiz hat 2014 das Uebereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und ist verpflichtet, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.</p><p>Zum Wohle der Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind muss Klarheit geschaffen werden und die nötigen Massnahmen zur Regelung getroffen werden.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Assistenzhunde finden heute mehr und mehr Verwendung, um Menschen mit Behinderungen Unterstützung im Alltag zu bieten. In den Fällen, in denen Assistenzhunde als Hilfsmittel anerkannt und von der Invalidenversicherung mitfinanziert sind, wird eine Zertifizierung der </span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">Abgabestelle durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) vorausgesetzt (Anhang zur Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung [HVI; 831.232.51]</span><span style="font-family:Arial">). In anderen Fällen besteht zwar keine staatlich vorgeschriebene Zertifizierungspflicht. Dem Bundesrat liegen jedoch keine Hinweise auf konkrete Probleme beim Einsatz dieser Assistenzhunde vor. Da zudem auch ohne staatliche Vorgaben die Möglichkeit besteht, sich anhand einer ADI-Zertifizierung der Ausbildungsstätten für Assistenzhunde ein Bild über die Ausbildungen zu machen, besteht kein Bedarf an einem Bericht.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie die Anforderungen wie Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden geregelt sind und wo Verbesserungspotenzial besteht.</p>
  • Anforderungen, Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute gibt es keine Regelungen über die Zulassung von Assistenzhunden.</p><p>Nur wenige Ausbildungsstätten folgen den international anerkannten Richtlinien der Assistance Dogs International (ADI), welche einen qualitativen Mindeststandard gewährleisten.</p><p>Assistenzhunde, die gemäss ADI-Richtlinien ausgebildet wurden, können eine teilweise Finanzierung durch die Invalidenversicherung (IV) erhalten. Der derzeitige Pauschalbetrag als Entschädigung für Anschaffungs- Futter- und Tierarztkosten beläuft sich auf CHF 15'000 und wird erst zum Zeitpunkt der Abgabe des Hundes oder dem Abschluss der Ausbildung erstattet. Es gibt heute Situationen, in denen die IV auch Assistenzhunde finanziert, die nicht nach ADI-Richtlinien ausgebildet wurden.&nbsp;</p><p>Heute haben die Betroffenen keinerlei Kenntnis darüber, welches Tier tatsächlich als Assistenzhund nach ADI oder gleichwertigen Richtlinien ausgebildet wurde. Zudem gibt es Fälle, in denen die betroffenen Personen keine Leistungen von der IV erhalten und daher auf günstigere Hundeschulen zurückgreifen, die nicht nach den ADI Richtlinien arbeiten.</p><p>Deutschland und Oesterreich kennen bereits gesetzliche Bestimmungen und arbeiten mit entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Die Schweiz hat 2014 das Uebereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und ist verpflichtet, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.</p><p>Zum Wohle der Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind muss Klarheit geschaffen werden und die nötigen Massnahmen zur Regelung getroffen werden.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Assistenzhunde finden heute mehr und mehr Verwendung, um Menschen mit Behinderungen Unterstützung im Alltag zu bieten. In den Fällen, in denen Assistenzhunde als Hilfsmittel anerkannt und von der Invalidenversicherung mitfinanziert sind, wird eine Zertifizierung der </span><span style="font-family:Arial; background-color:#ffffff">Abgabestelle durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) vorausgesetzt (Anhang zur Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung [HVI; 831.232.51]</span><span style="font-family:Arial">). In anderen Fällen besteht zwar keine staatlich vorgeschriebene Zertifizierungspflicht. Dem Bundesrat liegen jedoch keine Hinweise auf konkrete Probleme beim Einsatz dieser Assistenzhunde vor. Da zudem auch ohne staatliche Vorgaben die Möglichkeit besteht, sich anhand einer ADI-Zertifizierung der Ausbildungsstätten für Assistenzhunde ein Bild über die Ausbildungen zu machen, besteht kein Bedarf an einem Bericht.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie die Anforderungen wie Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden geregelt sind und wo Verbesserungspotenzial besteht.</p>
    • Anforderungen, Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden

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