IV-Urteil des Bundesgerichtes zu PMEDA-Gutachten. Ist das BSV nun bereit, auch abgeschlossene IV-Verfahren mit PMEDA-Gutachten medizinisch neu zu prüfen?

ShortId
24.3153
Id
20243153
Updated
20.03.2026 08:26
Language
de
Title
IV-Urteil des Bundesgerichtes zu PMEDA-Gutachten. Ist das BSV nun bereit, auch abgeschlossene IV-Verfahren mit PMEDA-Gutachten medizinisch neu zu prüfen?
AdditionalIndexing
28;2836;1221
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span style="font-family:ArialMT">Der Bundesrat hat von diesem Urteil des Bundesgerichts Kenntnis.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span style="font-family:ArialMT">Das Bundesgericht hat seinen Entscheid auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zur Überprüfung von versicherungsmedizinischen Gutachten getroffen. </span><span>Es hat nachvollziehbar begründet, wie auf in dieser speziellen Übergangssituation bereits eingeholte Gutachten der PMEDA AG zu würdigen sind.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span style="font-family:ArialMT">Gemäss ständiger Rechtsprechung der kantonalen Gerichte sowie des Bundesgerichts bleiben rechtskräfttige Leistungsentscheide gültig. Sie werden somit nicht noch einmal überprüft.</span></li></ol></div>
  • <p><span style="color:black;">Gestützt auf die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) hat das BSV mit&nbsp;</span><a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98053.html"><u>Medienmitteilung vom 4.10.23</u></a><span style="color:black;"> verkündet, aufgrund festgestellter Qualitätsmängel keine IV-Gutachten mehr an die Gutachterstelle PMEDA zu vergeben. Es hat die IV-Stellen angewiesen, bereits vorliegende Gutachten der PMEDA einer erneuten Qualitätskontrolle zu unterziehen, sofern im konkreten Fall noch kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Nicht so im Falle rechtskräftiger Leistungsentscheide: Diese sollen nicht wieder aufgerollt werden.</span></p><p><span style="color:black;">In einem am 6.3.24 veröffentlichten Urteil&nbsp;</span><a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=8C_122%2F2023+&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F26-02-2024-8C_122-2023&amp;number_of_ranks=111"><u>8C_122/2023</u></a><span style="color:black;"> (</span><a href="https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/8c_0122_2023_2024_03_06_T_d_11_01_13.pdf"><u>Medienmitteilung vom 6.3.24</u></a><span style="color:black;">) hat das Bundesgericht festgehalten: «<i>Nachdem die Invalidenversicherung 2023 die Vergabe von Expertisen an die Gutachterstelle PMEDA beendet hat, sind bei der Würdigung des Beweiswerts bereits eingeholter PMEDA-Gutachten in noch laufenden Verfahren strenge Anforderungen zu stellen. Schon relativ geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit eines PMEDA-Gutachtens genügen, um eine neue Begutachtung der versicherten Person anzuordnen bzw. ein Gerichtsgutachten einzuholen.».</i></span></p><p><span style="color:black;">Gemäss Bundesgericht genügen also bereits «relativ geringe Zweifel» an einem PMEDA-Gutachten, um den Fall medizinisch neu überprüfen zu lassen. Das Bundesgericht beurteilt allerdings nur laufende IV-Verfahren. Wem gestützt auf ein PMEDA-Gutachten IV-Leistungen verwehrt wurden, hat also nur dann eine Chance auf Neubeurteilung, wenn er sich gegen den IV-Entscheid gewehrt hat. Wer den negativen IV-Entscheid hingegen akzeptiert hat, sei es, weil ihm die finanziellen oder persönlichen Ressourcen für einen Beschwerdeweg gefehlt haben oder sei es, weil er schlichtweg auf die Richtigkeit eines Behördenentscheids vertraut hat, hat das Nachsehen.</span></p><p><span style="color:black;">Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Hat der Bundesrat Kenntnis vom am 6.3.2024 publizierten Urteil des Bundesgerichts?</span></li><li><span style="color:black;">Kann er nachvollziehen, dass angesichts der EKQMB-Empfehlung für das Bundesgericht «relativ geringe Zweifel» an einem PMEDA-Gutachten genügen, um den Fall medizinisch neu prüfen zu lassen?</span></li><li><span style="color:black;">Sind Bundesrat bzw. BSV angesichts des neusten Bundesgerichtsurteils bereit, die Haltung vom 4.10.2023, wonach rechtskräftig beurteilte Fälle mit PMEDA-Gutachten nicht wiederaufgerollt werden, zu überdenken und auch diese Fälle medizinisch neu prüfen zu lassen?</span></li></ol>
  • IV-Urteil des Bundesgerichtes zu PMEDA-Gutachten. Ist das BSV nun bereit, auch abgeschlossene IV-Verfahren mit PMEDA-Gutachten medizinisch neu zu prüfen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
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    • <p><span style="color:black;">Gestützt auf die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) hat das BSV mit&nbsp;</span><a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98053.html"><u>Medienmitteilung vom 4.10.23</u></a><span style="color:black;"> verkündet, aufgrund festgestellter Qualitätsmängel keine IV-Gutachten mehr an die Gutachterstelle PMEDA zu vergeben. Es hat die IV-Stellen angewiesen, bereits vorliegende Gutachten der PMEDA einer erneuten Qualitätskontrolle zu unterziehen, sofern im konkreten Fall noch kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Nicht so im Falle rechtskräftiger Leistungsentscheide: Diese sollen nicht wieder aufgerollt werden.</span></p><p><span style="color:black;">In einem am 6.3.24 veröffentlichten Urteil&nbsp;</span><a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=8C_122%2F2023+&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F26-02-2024-8C_122-2023&amp;number_of_ranks=111"><u>8C_122/2023</u></a><span style="color:black;"> (</span><a href="https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/8c_0122_2023_2024_03_06_T_d_11_01_13.pdf"><u>Medienmitteilung vom 6.3.24</u></a><span style="color:black;">) hat das Bundesgericht festgehalten: «<i>Nachdem die Invalidenversicherung 2023 die Vergabe von Expertisen an die Gutachterstelle PMEDA beendet hat, sind bei der Würdigung des Beweiswerts bereits eingeholter PMEDA-Gutachten in noch laufenden Verfahren strenge Anforderungen zu stellen. Schon relativ geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit eines PMEDA-Gutachtens genügen, um eine neue Begutachtung der versicherten Person anzuordnen bzw. ein Gerichtsgutachten einzuholen.».</i></span></p><p><span style="color:black;">Gemäss Bundesgericht genügen also bereits «relativ geringe Zweifel» an einem PMEDA-Gutachten, um den Fall medizinisch neu überprüfen zu lassen. Das Bundesgericht beurteilt allerdings nur laufende IV-Verfahren. Wem gestützt auf ein PMEDA-Gutachten IV-Leistungen verwehrt wurden, hat also nur dann eine Chance auf Neubeurteilung, wenn er sich gegen den IV-Entscheid gewehrt hat. Wer den negativen IV-Entscheid hingegen akzeptiert hat, sei es, weil ihm die finanziellen oder persönlichen Ressourcen für einen Beschwerdeweg gefehlt haben oder sei es, weil er schlichtweg auf die Richtigkeit eines Behördenentscheids vertraut hat, hat das Nachsehen.</span></p><p><span style="color:black;">Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Hat der Bundesrat Kenntnis vom am 6.3.2024 publizierten Urteil des Bundesgerichts?</span></li><li><span style="color:black;">Kann er nachvollziehen, dass angesichts der EKQMB-Empfehlung für das Bundesgericht «relativ geringe Zweifel» an einem PMEDA-Gutachten genügen, um den Fall medizinisch neu prüfen zu lassen?</span></li><li><span style="color:black;">Sind Bundesrat bzw. BSV angesichts des neusten Bundesgerichtsurteils bereit, die Haltung vom 4.10.2023, wonach rechtskräftig beurteilte Fälle mit PMEDA-Gutachten nicht wiederaufgerollt werden, zu überdenken und auch diese Fälle medizinisch neu prüfen zu lassen?</span></li></ol>
    • IV-Urteil des Bundesgerichtes zu PMEDA-Gutachten. Ist das BSV nun bereit, auch abgeschlossene IV-Verfahren mit PMEDA-Gutachten medizinisch neu zu prüfen?

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