Sichere Baustellen. Für einen neuen Ansatz bei der Geschwindigkeitsbegrenzung

ShortId
24.3338
Id
20243338
Updated
20.03.2026 09:15
Language
de
Title
Sichere Baustellen. Für einen neuen Ansatz bei der Geschwindigkeitsbegrenzung
AdditionalIndexing
44;48;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="background-color:transparent;color:#000000;"> Bei einer Baustelle wird die allgemeine Höchstgeschwindigkeit (Art. 4a der Verkehrsregelnverordnung) angepasst (Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG]). Das</span> Bundesrecht legt ein Minimum von 60 km/h auf den Autobahnen und eine Reduktion von höchstens 10 km/h innerorts fest. <span style="background-color:transparent;color:#000000;"> Die zuständige Behörde (das Bundesamt für Strassen, die kantonale oder kommunale Behörde) legt die passende Geschwindigkeit für jede Baustelle separat fest. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten (Art. 32 Abs. 3 SVG). Für Baustellen mit einer Dauer von bis sechs Monaten ist jedoch keine Verfügung nötig (Art. 107 Abs. 3 Bst. c der Signalisationsverordnung [SSV]) und die festgelegte Geschwindigkeit kann nicht angefochten werden. Manchmal ist es sogar das Bauunternehmen, das die Fahrgeschwindigkeit bei einer Baustelle festlegt (Art. 81 SSV).</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Dies ist unbefriedigend, denn die Sicherheit des Baustellenpersonals ist nicht das Hauptkriterium für die Festlegung der Fahrgeschwindigkeit bei Bauarbeiten. Gerade das Baustellenpersonal ist jedoch häufig von den Unfällen betroffen. Gemäss dem ASTRA gab es im Jahr 2022 1488 Strassenverkehrsunfälle bei Baustellen. Diese Unfälle hatten 5 Verstorbene, 370 Schwerverletzte und 101 Leichtverletzte zur Folge.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Das Gutachten ist bereits jetzt als ein Instrument des Strassenverkehrsrechts im Bereich der Geschwindigkeitsanpassungen vorgesehen. Es scheint deshalb angebracht, genauer zu untersuchen, welche Höchstgeschwindigkeit am besten geeignet ist, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten, das in unmittelbarer Nähe einer Strasse arbeitet. Der Bundesrat muss für jeden Strassentyp (Autobahn, Kantonsstrasse usw.) eine Höchstgeschwindigkeit festlegen. Die zuständige Behörde wird weiterhin von Fall zu Fall die angepasste Geschwindigkeit festlegen, wobei sie die im Bundesrecht festgelegte Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Die in Auftrag gegebene Studie muss von den betroffenen Wirtschaftsakteuren unabhängig sein. Das Gutachten muss sich auf technische Erwägungen, Erwägungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die international bewährte Praxis stützen.&nbsp;</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dem Bundesrat ist die Sicherheit auf Strassenbaustellen ein wichtiges Anliegen. Bei Strassenbaustellen innerorts kann die Signalisationsbehörde die Höchstgeschwindigkeit bis auf 10</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">km/h herabsetzen oder ein Fahrverbot verfügen (Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG;SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">741.01] sowie Art. 81 und 108 Abs.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">5 Bst.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">d der Signalisationsverordnung [SSV; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">741.21]). Auf Autobahnen und Autostrassen sind Geschwindigkeitsreduktionen bis 60</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">km/h in Abstufungen von 10</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">km/h erlaubt, bei Strassenbaustellen im Bereich von Anschlüssen und Verzweigungen auch auf unter 60</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">km/h (Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">108 Abs. 5 Bst.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">a und b SSV). Die Behörden haben somit bereits heute die Möglichkeit, tiefe Geschwindigkeiten zu signalisieren. Die Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass bei Unfällen mit Personenschaden nicht die Geschwindigkeit, sondern primär Unaufmerksamkeit, zu nahes Aufschliessen und die Einwirkung von Alkohol für das Unfallgeschehen verantwortlich sind. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Sicherung der Strassenbaustellen und die Verkehrsführung sind in verschiedenen technischen Normen geregelt, darunter jene des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Zudem kommt die Gesetzgebung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei Bauarbeiten zur Anwendung. Weiter hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) verschiedene standardisierte Prüfinstrumente wie das Road Safety Audit (RSA) erarbeitet. Im Rahmen eines RSA können Sicherheitsdefizite bereits bei der Planung der Baustelleneinrichtung erkannt und vermieden werden. Die Prüfinstrumente können die die spezifischen Verhältnisse berücksichtigen und stehen allen Strassenbehörden zur Verfügung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In Anbetracht dieser umfassenden Normierungen, Instrumente und Sicherheitsvorkehrungen bei Strassenbaustellen erachtet der Bundesrat eine weitergehende Regelung der Höchstgeschwindigkeiten nicht als notwendig. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Der Bundesrat wird beauftragt, die Praxis der Fahrgeschwindigkeitsreduktion bei Strassenbaustellen zu vereinheitlichen. Dazu führt er Höchstgeschwindigkeiten ein, die sich auf Gutachten stützen, die vorgängig beurteilen, welche Höchstgeschwindigkeit angemessen ist, um die Sicherheit des Baustellenpersonals zu gewährleisten. Die Stelle, die mit der Studie beauftragt wird, muss von den Berufsverbänden des Strassenbaus unabhängig sein.&nbsp;</span></p>
  • Sichere Baustellen. Für einen neuen Ansatz bei der Geschwindigkeitsbegrenzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="background-color:transparent;color:#000000;"> Bei einer Baustelle wird die allgemeine Höchstgeschwindigkeit (Art. 4a der Verkehrsregelnverordnung) angepasst (Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG]). Das</span> Bundesrecht legt ein Minimum von 60 km/h auf den Autobahnen und eine Reduktion von höchstens 10 km/h innerorts fest. <span style="background-color:transparent;color:#000000;"> Die zuständige Behörde (das Bundesamt für Strassen, die kantonale oder kommunale Behörde) legt die passende Geschwindigkeit für jede Baustelle separat fest. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten (Art. 32 Abs. 3 SVG). Für Baustellen mit einer Dauer von bis sechs Monaten ist jedoch keine Verfügung nötig (Art. 107 Abs. 3 Bst. c der Signalisationsverordnung [SSV]) und die festgelegte Geschwindigkeit kann nicht angefochten werden. Manchmal ist es sogar das Bauunternehmen, das die Fahrgeschwindigkeit bei einer Baustelle festlegt (Art. 81 SSV).</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Dies ist unbefriedigend, denn die Sicherheit des Baustellenpersonals ist nicht das Hauptkriterium für die Festlegung der Fahrgeschwindigkeit bei Bauarbeiten. Gerade das Baustellenpersonal ist jedoch häufig von den Unfällen betroffen. Gemäss dem ASTRA gab es im Jahr 2022 1488 Strassenverkehrsunfälle bei Baustellen. Diese Unfälle hatten 5 Verstorbene, 370 Schwerverletzte und 101 Leichtverletzte zur Folge.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Das Gutachten ist bereits jetzt als ein Instrument des Strassenverkehrsrechts im Bereich der Geschwindigkeitsanpassungen vorgesehen. Es scheint deshalb angebracht, genauer zu untersuchen, welche Höchstgeschwindigkeit am besten geeignet ist, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten, das in unmittelbarer Nähe einer Strasse arbeitet. Der Bundesrat muss für jeden Strassentyp (Autobahn, Kantonsstrasse usw.) eine Höchstgeschwindigkeit festlegen. Die zuständige Behörde wird weiterhin von Fall zu Fall die angepasste Geschwindigkeit festlegen, wobei sie die im Bundesrecht festgelegte Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Die in Auftrag gegebene Studie muss von den betroffenen Wirtschaftsakteuren unabhängig sein. Das Gutachten muss sich auf technische Erwägungen, Erwägungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die international bewährte Praxis stützen.&nbsp;</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dem Bundesrat ist die Sicherheit auf Strassenbaustellen ein wichtiges Anliegen. Bei Strassenbaustellen innerorts kann die Signalisationsbehörde die Höchstgeschwindigkeit bis auf 10</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">km/h herabsetzen oder ein Fahrverbot verfügen (Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG;SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">741.01] sowie Art. 81 und 108 Abs.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">5 Bst.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">d der Signalisationsverordnung [SSV; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">741.21]). Auf Autobahnen und Autostrassen sind Geschwindigkeitsreduktionen bis 60</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">km/h in Abstufungen von 10</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">km/h erlaubt, bei Strassenbaustellen im Bereich von Anschlüssen und Verzweigungen auch auf unter 60</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">km/h (Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">108 Abs. 5 Bst.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">a und b SSV). Die Behörden haben somit bereits heute die Möglichkeit, tiefe Geschwindigkeiten zu signalisieren. Die Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass bei Unfällen mit Personenschaden nicht die Geschwindigkeit, sondern primär Unaufmerksamkeit, zu nahes Aufschliessen und die Einwirkung von Alkohol für das Unfallgeschehen verantwortlich sind. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Sicherung der Strassenbaustellen und die Verkehrsführung sind in verschiedenen technischen Normen geregelt, darunter jene des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Zudem kommt die Gesetzgebung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei Bauarbeiten zur Anwendung. Weiter hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) verschiedene standardisierte Prüfinstrumente wie das Road Safety Audit (RSA) erarbeitet. Im Rahmen eines RSA können Sicherheitsdefizite bereits bei der Planung der Baustelleneinrichtung erkannt und vermieden werden. Die Prüfinstrumente können die die spezifischen Verhältnisse berücksichtigen und stehen allen Strassenbehörden zur Verfügung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In Anbetracht dieser umfassenden Normierungen, Instrumente und Sicherheitsvorkehrungen bei Strassenbaustellen erachtet der Bundesrat eine weitergehende Regelung der Höchstgeschwindigkeiten nicht als notwendig. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Der Bundesrat wird beauftragt, die Praxis der Fahrgeschwindigkeitsreduktion bei Strassenbaustellen zu vereinheitlichen. Dazu führt er Höchstgeschwindigkeiten ein, die sich auf Gutachten stützen, die vorgängig beurteilen, welche Höchstgeschwindigkeit angemessen ist, um die Sicherheit des Baustellenpersonals zu gewährleisten. Die Stelle, die mit der Studie beauftragt wird, muss von den Berufsverbänden des Strassenbaus unabhängig sein.&nbsp;</span></p>
    • Sichere Baustellen. Für einen neuen Ansatz bei der Geschwindigkeitsbegrenzung

Back to List