Umweltverschmutzung durch Zigarettenfilter. Verschliesst der Bundesrat vor den vorhandenen Beweisen die Augen?

ShortId
24.3360
Id
20243360
Updated
14.11.2025 04:55
Language
de
Title
Umweltverschmutzung durch Zigarettenfilter. Verschliesst der Bundesrat vor den vorhandenen Beweisen die Augen?
AdditionalIndexing
2841;15;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 23.4458 betont der Bundesrat, dass die Umweltschädlichkeit von Zigarettenfiltern eindeutig nachgewiesen werden muss. Diese Antwort ist sehr überraschend, vor allem weil Zigarettenfilter aus Zelluloseacetat hergestellt werden, einer Art Kunststoff, der kaum biologisch abbaubar ist, sondern sich lediglich im Laufe der Zeit unter Lichteinwirkung zersetzt. Weltweit werden Milliarden Stummel von Filterzigaretten weggeworfen; man findet sie besonders auf bebauten Feldern und in allen Gewässern. Der Filter eines Zigarettenstummels enthält insgesamt mehr als 4000 chemische Substanzen, unter anderem Arsen, Nikotin, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle. Gut 50 dieser Stoffe gelten für den Menschen als krebserregend.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der zitierte Passus aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 23.4458 Porchet bezieht sich auf das geforderte Verbot von Zigarettenfiltern. Etliche Studien weisen einen schädlichen Einfluss von Zigarettenstummeln auf Organismen nach. Es ist jedoch schwierig, konkrete Umweltschäden in der Schweiz nachzuweisen. Die wissenschaftlichen Grundlagen werden stetig erweitert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Um ein Verbot und den damit einhergehenden Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit zu rechtfertigen, müssen Nutzen und Schaden gegeneinander abgewogen werden. Vor einem allfälligen Verbot muss gemäss Artikel 41</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">814.01) der Wirtschaft zudem Gelegenheit gegeben werden, die Situation durch freiwillige Massnahmen gegen Littering zu verbessern. Solche freiwilligen Massnahmen werden aktuell im Rahmen des Runden Tisches Littering Tabakprodukte erarbeitet.</span></p></div>
  • <p><span style="color:rgb(0,0,0);">Auf welche exakten wissenschaftlichen Beweise stützt sich der Bundesrat, um die Behauptung zu untermauern, dass die Umweltschädlichkeit von Zigarettenfiltern nicht eindeutig nachgewiesen ist?</span></p>
  • Umweltverschmutzung durch Zigarettenfilter. Verschliesst der Bundesrat vor den vorhandenen Beweisen die Augen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 23.4458 betont der Bundesrat, dass die Umweltschädlichkeit von Zigarettenfiltern eindeutig nachgewiesen werden muss. Diese Antwort ist sehr überraschend, vor allem weil Zigarettenfilter aus Zelluloseacetat hergestellt werden, einer Art Kunststoff, der kaum biologisch abbaubar ist, sondern sich lediglich im Laufe der Zeit unter Lichteinwirkung zersetzt. Weltweit werden Milliarden Stummel von Filterzigaretten weggeworfen; man findet sie besonders auf bebauten Feldern und in allen Gewässern. Der Filter eines Zigarettenstummels enthält insgesamt mehr als 4000 chemische Substanzen, unter anderem Arsen, Nikotin, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle. Gut 50 dieser Stoffe gelten für den Menschen als krebserregend.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der zitierte Passus aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 23.4458 Porchet bezieht sich auf das geforderte Verbot von Zigarettenfiltern. Etliche Studien weisen einen schädlichen Einfluss von Zigarettenstummeln auf Organismen nach. Es ist jedoch schwierig, konkrete Umweltschäden in der Schweiz nachzuweisen. Die wissenschaftlichen Grundlagen werden stetig erweitert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Um ein Verbot und den damit einhergehenden Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit zu rechtfertigen, müssen Nutzen und Schaden gegeneinander abgewogen werden. Vor einem allfälligen Verbot muss gemäss Artikel 41</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">814.01) der Wirtschaft zudem Gelegenheit gegeben werden, die Situation durch freiwillige Massnahmen gegen Littering zu verbessern. Solche freiwilligen Massnahmen werden aktuell im Rahmen des Runden Tisches Littering Tabakprodukte erarbeitet.</span></p></div>
    • <p><span style="color:rgb(0,0,0);">Auf welche exakten wissenschaftlichen Beweise stützt sich der Bundesrat, um die Behauptung zu untermauern, dass die Umweltschädlichkeit von Zigarettenfiltern nicht eindeutig nachgewiesen ist?</span></p>
    • Umweltverschmutzung durch Zigarettenfilter. Verschliesst der Bundesrat vor den vorhandenen Beweisen die Augen?

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