Die Schweiz muss sich für die Rückführung der von Russland illegal verschleppten ukrainischen Kinder der internationalen Gemeinschaft anschliessen.

ShortId
24.3435
Id
20243435
Updated
19.06.2026 07:41
Language
de
Title
Die Schweiz muss sich für die Rückführung der von Russland illegal verschleppten ukrainischen Kinder der internationalen Gemeinschaft anschliessen.
AdditionalIndexing
08;09;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Der Bundesrat nimmt das Schicksal der ukrainischen Kinder ernst. Die Schweiz ist zurzeit nicht Mitglied der internationalen Gemeinschaft zur Rückführung ukrainischer Kinder. Sie nimmt aber als Beobachterin regelmässig an den Sitzungen teil, so auch an jener vom 11.</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">April 2024, und konzentriert sich auf die operative Arbeit. Die Rolle als Beobachterin ist für die Koordination der Arbeiten ausreichend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Konkret ist die die Schweiz in den Bereichen Suche, Identifizierung und Rückführung von Personen, einschliesslich Kindern, die aufgrund des bewaffneten Konflikts verschwunden sind, aktiv. Zu diesem Zweck arbeitet sie mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zusammen und unterstützt die ukrainischen Behörden. Zudem gehört die Schweiz der ukrainischen </span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt; font-style:italic">Group of Friends for Children and Armed Conflict</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt"> an, die sich für die Rückkehr verschleppter Kinder sowie eine bessere Betreuung nach deren Rückkehr einsetzt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Auf multilateraler Ebene unterstützt die Schweiz seit vielen Jahren das Büro der UNO-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten. Im Rahmen des Monitorings und der Berichterstattung an den UNO-Sicherheitsrat über schwere Verletzungen der Kinderrechte in bewaffneten Konflikten – zu denen auch Kindesentführungen gehören – wird die Situation der Kinder in der Russischen Föderation und der Ukraine dokumentiert und weiterverfolgt.</span></p></div>
  • <p><span style="color:rgb(51,51,51);">Die Frage der deportierten ukrainischen Kinder stellt sich, seit Russland 2014 in die Ukraine einmarschiert ist. Mit dem gross angelegten, im Jahr 2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands ist sie offen zutage getreten.</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Schätzungen zufolge gibt es mehrere tausend Kinder, die illegal nach Russland verschleppt oder zwangsweise deportiert wurden. Bisher konnten weniger als 400 wieder in die Ukraine zurückreisen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Angesichts des Schweregrads dieser Taten erliess der Internationale Strafgerichtshof im März 2023 Haftbefehle gegen Präsident Putin und die russische Kommissarin für Kinderrechte, Maria Lvova-Belova. Es bestehen hinreichende Gründe zur Annahme, dass beide für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation von Bevölkerung (Kindern) und des rechtswidrigen Transfers von Bevölkerung (Kindern) aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich sind.</span></p><p>Als Reaktion auf diese schweren Verbrechen beschlossen 33 Länder, darunter Kanada, Deutschland und Österreich, der internationalen Gemeinschaft zur Rückführung <span style="color:rgb(51,51,51);">ukrainischer Kinder beizutreten, die am 2. Februar 2024 in Kiew ins Leben gerufen worden war. </span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Die von der Ukraine und Kanada gemeinsam geleitete Organisation will ukrainische Kinder in ihre Heimatgemeinden und zu ihren Familien zurückbringen und dabei das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Konkret arbeitet sie daran, die Bemühungen der Partnerstaaten zu koordinieren, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Kinder zu bewältigen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Dazu stützt sie sich auf gegenseitige Information sowie auf die Erstellung fundierter Statistiken. Auch ist sie bestrebt, die verschiedenen Ressourcen, das Fachwissen und die finanziellen Mittel der Unterzeichner zu synchronisieren und zu bündeln. Zudem versucht sie, durch Auftritte in internationalen Foren stärker zu sensibilisieren.</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Dass die Schweiz sich dieser Gemeinschaft noch nicht angeschlossen hat, wirft Fragen auf:</span></p><ul><li><span style="color:rgb(51,51,51);">Die Deportation von Menschen, vor allem von Kindern, gilt nach dem humanitären Völkerrecht als schweres Verbrechen. Beabsichtigt der Bundesrat daher, der Gemeinschaft beizutreten? Wenn ja, wann gedenkt er dies zu tun?</span></li><li><span style="color:rgb(51,51,51);">Wenn nein, warum nicht? Ist er nicht der Ansicht, dass dieses Verbrechen (Deportation von Kindern) abscheulich genug ist, um ein klares Engagement unseres Landes für die Wiedervereinigung ukrainischer Familien zu rechtfertigen?&nbsp;</span></li><li><span style="color:rgb(51,51,51);">Bemüht sich die Schweiz auf internationaler Ebene auf andere Art um die Rückkehr deportierter ukrainischer Kinder?</span></li></ul>
  • Die Schweiz muss sich für die Rückführung der von Russland illegal verschleppten ukrainischen Kinder der internationalen Gemeinschaft anschliessen.
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Der Bundesrat nimmt das Schicksal der ukrainischen Kinder ernst. Die Schweiz ist zurzeit nicht Mitglied der internationalen Gemeinschaft zur Rückführung ukrainischer Kinder. Sie nimmt aber als Beobachterin regelmässig an den Sitzungen teil, so auch an jener vom 11.</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">April 2024, und konzentriert sich auf die operative Arbeit. Die Rolle als Beobachterin ist für die Koordination der Arbeiten ausreichend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Konkret ist die die Schweiz in den Bereichen Suche, Identifizierung und Rückführung von Personen, einschliesslich Kindern, die aufgrund des bewaffneten Konflikts verschwunden sind, aktiv. Zu diesem Zweck arbeitet sie mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zusammen und unterstützt die ukrainischen Behörden. Zudem gehört die Schweiz der ukrainischen </span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt; font-style:italic">Group of Friends for Children and Armed Conflict</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt"> an, die sich für die Rückkehr verschleppter Kinder sowie eine bessere Betreuung nach deren Rückkehr einsetzt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:15pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Auf multilateraler Ebene unterstützt die Schweiz seit vielen Jahren das Büro der UNO-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten. Im Rahmen des Monitorings und der Berichterstattung an den UNO-Sicherheitsrat über schwere Verletzungen der Kinderrechte in bewaffneten Konflikten – zu denen auch Kindesentführungen gehören – wird die Situation der Kinder in der Russischen Föderation und der Ukraine dokumentiert und weiterverfolgt.</span></p></div>
    • <p><span style="color:rgb(51,51,51);">Die Frage der deportierten ukrainischen Kinder stellt sich, seit Russland 2014 in die Ukraine einmarschiert ist. Mit dem gross angelegten, im Jahr 2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands ist sie offen zutage getreten.</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Schätzungen zufolge gibt es mehrere tausend Kinder, die illegal nach Russland verschleppt oder zwangsweise deportiert wurden. Bisher konnten weniger als 400 wieder in die Ukraine zurückreisen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Angesichts des Schweregrads dieser Taten erliess der Internationale Strafgerichtshof im März 2023 Haftbefehle gegen Präsident Putin und die russische Kommissarin für Kinderrechte, Maria Lvova-Belova. Es bestehen hinreichende Gründe zur Annahme, dass beide für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation von Bevölkerung (Kindern) und des rechtswidrigen Transfers von Bevölkerung (Kindern) aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich sind.</span></p><p>Als Reaktion auf diese schweren Verbrechen beschlossen 33 Länder, darunter Kanada, Deutschland und Österreich, der internationalen Gemeinschaft zur Rückführung <span style="color:rgb(51,51,51);">ukrainischer Kinder beizutreten, die am 2. Februar 2024 in Kiew ins Leben gerufen worden war. </span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Die von der Ukraine und Kanada gemeinsam geleitete Organisation will ukrainische Kinder in ihre Heimatgemeinden und zu ihren Familien zurückbringen und dabei das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Konkret arbeitet sie daran, die Bemühungen der Partnerstaaten zu koordinieren, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Kinder zu bewältigen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Dazu stützt sie sich auf gegenseitige Information sowie auf die Erstellung fundierter Statistiken. Auch ist sie bestrebt, die verschiedenen Ressourcen, das Fachwissen und die finanziellen Mittel der Unterzeichner zu synchronisieren und zu bündeln. Zudem versucht sie, durch Auftritte in internationalen Foren stärker zu sensibilisieren.</span></p><p><span style="color:rgb(51,51,51);">Dass die Schweiz sich dieser Gemeinschaft noch nicht angeschlossen hat, wirft Fragen auf:</span></p><ul><li><span style="color:rgb(51,51,51);">Die Deportation von Menschen, vor allem von Kindern, gilt nach dem humanitären Völkerrecht als schweres Verbrechen. Beabsichtigt der Bundesrat daher, der Gemeinschaft beizutreten? Wenn ja, wann gedenkt er dies zu tun?</span></li><li><span style="color:rgb(51,51,51);">Wenn nein, warum nicht? Ist er nicht der Ansicht, dass dieses Verbrechen (Deportation von Kindern) abscheulich genug ist, um ein klares Engagement unseres Landes für die Wiedervereinigung ukrainischer Familien zu rechtfertigen?&nbsp;</span></li><li><span style="color:rgb(51,51,51);">Bemüht sich die Schweiz auf internationaler Ebene auf andere Art um die Rückkehr deportierter ukrainischer Kinder?</span></li></ul>
    • Die Schweiz muss sich für die Rückführung der von Russland illegal verschleppten ukrainischen Kinder der internationalen Gemeinschaft anschliessen.

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